BLAULICHT

Nächste lange Haftstrafe nach brutalem Überfall auf Engelskirchener Ehepaar

pn; 22.11.2022, 17:30 Uhr
Foto: Peter Notbohm --- Während sich der erste Prozess um den Engelskirchener Raubüberfall über zweieinhalb Monate hinzog, fiel gegen den 36-Jährigen zweiten Täter (hier mit seinem Verteidiger Dr. Andreas Bensch) vor dem Landgericht Köln bereits nach einer Woche das Urteil.
BLAULICHT

Nächste lange Haftstrafe nach brutalem Überfall auf Engelskirchener Ehepaar

pn; 22.11.2022, 17:30 Uhr
Köln/Engelskirchen – 36-Jähriger ist vom Kölner Landgericht zu einer langjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Am Ende ging es ganz schnell: Waren ursprünglich vier Verhandlungstage für das Verfahren gegen Anatoli J. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) wegen des brutalen Überfalls auf ein Engelskirchener Ehepaar am 18. Januar des vergangenen Jahres vorgesehen, fiel nun bereits am Montag der Richterhammer am Kölner Landgericht. Sieben Jahre und sechs Monate wegen besonders schweren Raubes muss der 36-jährige in der ehemaligen Sowjetunion geborene Mann, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ins Gefängnis. Das bestätigte eine Sprecherin des Landesgericht auf OA-Nachfrage. Ursprünglich war das Urteil erst für den morgigen Mittwoch vorgesehen.

 

Die 22. Große Strafkammer am Kölner Landgericht unter dem Vorsitz von Jennifer Otten sah es als erwiesen an, dass Anatoli J. gemeinsam mit dem bereits verurteilten Yuri H. (OA berichtete) und einem weiteren Täter, mutmaßlich ein Mann aus Reichshof, ein Engelskirchener Ehepaar als Hermes-Boten verkleidet brutal überfallen und ausgeraubt hat. Neben Bargeld erbeuteten die Männer damals auch zwei Goldbarren, drei Krügerrand und mehrere Luxus-Uhren. Die Kammer ordnete neben der Haftstrafe auch die Einziehung von 116.107 Euro an – so hoch war die Beute im ersten Prozess geschätzt worden.

 

Dem Mann, der bei der Tat der Wortführer gewesen sein soll, werden noch weitere Raubüberfälle vorgeworfen, er wurde bis zu seiner Festnahme im März dieses Jahres mit mehreren Haftbefehlen gesucht. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert, zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Die Verteidigerin von Anatoli J. hatte keinen konkreten Antrag gestellt, sich lediglich für eine mildere Strafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ausgesprochen.

 

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