TIPPS
Treppenlift-Einbau: Unterstützung durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stehen Hilfsmittel zur Verfügung, die überall dort Barrierefreiheit herstellen sollen, wo es Entscheidungsträger verabsäumt haben. Der Einbau eines Treppenlifts etwa ermöglicht das Überwinden barrierenbehafteter Ein- und Aufgänge. Um Vorhaben dieser Art eigenständig umzusetzen, gibt es in Nordrhein-Westfalen neben zinsgünstigen Darlehen auch andere Formen der Unterstützung.
Barrierefreiheit für alle!
Jedem Individuum steht das uneingeschränkte Recht auf Teilhabe in sämtlichen Lebensbereichen zu. Um dieses Grundrecht zu gewährleisten, haben Entscheidungsträger eine besondere Verantwortung. Politische Akteure sind gefordert, Gesetze und Richtlinien zu schaffen, die eine umfassende Barrierefreiheit in der Gesellschaft sicherstellen, und Akteure aus der Wirtschaft haben die Aufgabe, öffentlichen Raum1), und ab 2025 auch alle Produkte2) barrierefrei zu gestalten.
Die EU macht Druck
Dank der konsequenten EU-Gesetze, die auch schon auf nationaler Ebene umgesetzt wurden, ist das Thema Barrierefreiheit in den letzten Jahren wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Endlich bekommen wirklich alle Bahnhöfe und Bushaltestellen, Ämter, Sehenswürdigkeiten und öffentliche Plätze barrierefreie Zugänge. Ab 2025 werden zudem auch Hersteller in die Verantwortung genommen. Dann werden sie gesetzlich dazu verpflichtet sein, ihre Produkte auf eine Weise zu konzipieren, dass sie für jeden, einschließlich Menschen mit Behinderung, vollumfänglich nutzbar sind.
Das Land setzt sich aktiv für Veränderungen ein, und diese werden allmählich sichtbar. Lediglich beim Thema Wohnungsbau bleibt das Tempo der Umsetzung von Barrierefreiheit hinter den Erwartungen zurück. Trotz klarer Vorgaben werden barrierefreie Bauweisen nur zögerlich realisiert. Dabei bieten solche Wohnkonzepte nicht nur praktische Vorteile für alle; sie sind dazu auch ästhetisch ansprechend – barrierefreie Wohnungen bieten mehr Raum, sind offener gestaltet und erzeugen ein helles, luftiges Ambiente. Wer einmal solch eine Wohnung von innen gesehen hat, will keine andere mehr.
Barrierefreier Wohnraum ist in Deutschland ein rares Gut
Eine unterfahrbare Küchenausstattung, eine bodengleiche Dusche, Rampen oder Treppenlifte (z.B außen): Menschen im Rollstuhl stellen Ansprüche an ihre eigenen vier Wände, die von Bauträgern noch unzureichend erfüllt werden. Schwellenlose Eingänge, breite Türen, Türgriffe und Lichtschalter in angemessener Höhe sind nach wie vor nicht selbstverständlich. Natürlich erfordert dies neben einem Umdenken auch finanzielle Investitionen; die Kosten für barrierefreies Bauen liegen jedoch, sofern von Anfang an umgesetzt, in etwa im gleichen Rahmen wie für herkömmliche Bauweisen.
Nordrhein-Westfalen packt kräftig an
Um dem Ungleichgewicht im Wohnungsbau zu begegnen, bieten Bund und Länder spezielle Förderprogramme an. Mit ihrer Hilfe rückt der barrierefreie Umbau des eigenen Zuhauses in greifbare Nähe. Zu den Unterstützungsangeboten in Nordrhein-Westfalen gehören zum Beispiel das Förderprogramm “Gebäudesanierung” der NRW.BANK, das den barrierefreien Umbau mit einem zinsgünstigen Darlehen unterstützt.
Aber nicht für jeden Menschen ist ein Kredit die passende Lösung. Um solche Fälle kümmert sich das Sozialdezernat des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe. Durch seine speziell ausgerichteten Programme setzt sich der Verband dafür ein, dass ein Mensch mit Behinderung nicht nur sein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe voll ausschöpfen, sondern auch seinen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzung seiner Wohnung wahrnehmen kann. Eine Form der Unterstützung umfasst Leistungen für Wohnraum, insbesondere solche für bauliche Anpassungen, die zur Schaffung von Barrierefreiheit beitragen. Unter anderem kann damit der Einbau eines Treppenlifts finanziert werden.
Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, den Kontakt zum Landschaftsverband Westfalen-Lippe herzustellen. Der Verband stellt Beratungsleistungen bereit, die dabei helfen sollen, die passenden Unterstützungsleistungen zu benennen und zu erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich an eine Ansprechpersonen in Ihrem Ort.
- § 4, Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz (BGG)
- Barrierefreiheit-Stärkungsgesetz, 22. Juli 2021
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