POLITIK
Merkur-Areal: In kleinen Schritten zur Umsetzung des Großprojekts
Waldbröl – Bebauungspläne werden geändert oder neu aufgestellt – Grundstücke werden verkauft – Entwicklungsausschuss ohne Einwände.
Von Lars Weber
Um die Planungen rund um die Entwicklung des Merkur-Areals im Rahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl 2025 (IEHK) war es nun in der Öffentlichkeit schon länger ruhig. Zuletzt überreichte Regierungspräsidentin Gisela Walsken Ende August 2021 einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 2,3 Millionen Euro aus der Städtebauförderung für den Umbau an Waldbröls Bürgermeisterin Larissa Weber. Nun geht die Stadt nach einer Vorbereitungsphase die nächsten Schritte, um die Umsetzung anzuschieben. Im Stadtentwicklungsausschuss haben die Mitglieder bei der gestrigen Sitzung im Bürgersaal zum einen der Aufstellung des Bebauungsplans „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße – Merkurareal“ und der Änderung des Bebauungsplans „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ grünes Licht gegeben. Und zum anderen – in nichtöffentlicher Sitzung – notwendigen Grundstücksverkäufen zugestimmt.
Dabei ging es zum Beispiel um Grundstücke für die KPBAG Immobilien, hinter der als Gesellschafter die Gummersbacher Wohnungsbaugesellschaft (GWG), die Sparkasse Gummersbach und drei Unternehmerfamilien stehen. Zur Erinnerung: Die KPBAG möchte auf dem Merkur-Areal an der Kaiserstraße insgesamt 20 Wohnungen und ein Hotel bauen. Hinzu kommen flexibel zu gestaltende Gewerbeflächen und eine Tiefgarage unter den Gebäuden für Hotelgäste und Wohnungsinhaber liegen. Ein anderer Investor plant ein weiteres Wohn- und Geschäftshaus an der Bahnhofstraße.
Abgerundet werden die Pläne für das Areal von einem öffentlichen Platz inmitten des Gebäude-Ensembles, der für Konzerte, kleine Märkte oder Veranstaltungen genutzt werden soll. Hinzu kommt unter anderem ein Kinder- und Jugendspielplatz und die Einbindung des Waldbrölbachs und des Wiedenhofbachs, die von ihrer Verrohrung befreit werden.
[Grafik: Stadt Waldbröl --- Der Platz soll ein Treffpunkt für alle Waldbröler werden.]
Die Objektplanung des öffentlichen Raums sowie die Planungen und vertraglichen Bindungen der Investoren der Baufelder haben laut Stadt nun einen Stand erreicht, der es möglich macht, die erforderliche Schaffung von qualifiziertem Planungsrecht voranzutreiben. Zwar liege für die Flächen teilweise schon Baurecht durch die vorhandenen Bebauungspläne vor. Diese müssten aber für die Planungen angepasst beziehungsweise neu aufgestellt werden. So bestehe für den Bereich des neuen Grünzugs mit Spiel- und Sportangeboten am Waldbrölbach beispielsweise noch gar kein Bebauungsplan.
Die Änderung des B-Plans „Bahnhofstraße/Nümbrechter Straße“ enthält die bauliche Entwicklung an der Bahnhofstraße sowie Teile der Grünfläche am Waldbrölbach und die öffentliche Wegeverbindung zur Bahnhofstraße. Der bisherige B-Plan „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße“ wird im Zuge seiner Erweiterung als B-Plan „Nümbrechter Straße/Kaiserstraße – Merkurareal“ neu aufgestellt. Beide Bebauungspläne und Verfahren seien eng miteinander verbunden - daher sollen sie weitgehend parallel aufgestellt werden. Dies habe bei der Umsetzung der Projekte einige Vorteile, so die Stadt.
Die endgültige Entscheidung über die B-Pläne und die Grundstücksverkäufe fällt der Rat der Stadt Waldbröl bei seiner Sitzung am Mittwoch, 30. März. Sie findet ab 17 Uhr im Bürgersaal statt. Nach dem Beschluss erfolgt die Offenlage. Fachbereichsleiter Jan Kiefer geht davon aus, dass über die Satzungsbeschlüsse um den Jahreswechsel herum entschieden werden kann. Anschließend soll es nicht mehr lange dauern, bis die Bagger rollen.
Mehr Artikel zum Thema:
KOMMENTARE
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN