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Grünes Licht vom Gericht: Abstau gestartet
Engelskirchen - Landesverband WasserEnergie Nordrhein-Westfalen hatte eine Eilbeschwerde und einen Antrag auf einen Hängebeschluss eingereicht – OVG lehnt Hängebeschluss ab – Entleerung soll morgen abgeschlossen sein (AKTUALISIERT).
+++2. Update (Mittwoch, 14. Oktober, 10:45 Uhr)+++
Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Verfahren des Landesverbands WasserEnergie Nordrhein-Westfalen gegen das Land Nordrhein-Westfalen am Dienstabend den Antrag auf Erlass einer sogenannten Zwischenverfügung beziehungsweise eines Hängebeschlusses, die den Abstau der Stauanlage zum jetzigen Zeitpunkt verhindert hätte, abgelehnt. Damit ist jetzt der Weg für den Abstau frei, wie der Aggerverband heute Morgen mitgeteilt hat. Die Entleerung habe heute gegen 8 Uhr begonnen und werde wie berichtet durch Mitarbeiter des Aggerverbands begleitet. Vorgesehen sei, dass der Abstau am morgigen Donnerstag beendet ist.
Der Landesverband WasserEnergie befürchtet unter anderem die Zerstörung des örtlichen Biotops. In der Begründung des OVG zur Entscheidung heißt es nun, dass von dem Landesverband und dessen Anwälten nicht ausreichend dargelegt worden sei, dass durch einen Abstau zum jetzigen Zeitpunkt „irreparable, schwere und unabwendbare Nachteile“ drohten. Das Verwaltungsgericht habe weiter weder Verstöße gegen das artenschutzrechtliche Schädigungsverbot noch gegen tierschutzrechtliche Vorschriften festgestellt. „Ebenso wenig hat das Verwaltungsgericht eine dauerhafte Zerstörung oder eine sonstige erhebliche Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops durch ein Entleeren des Stauweihers erkennen können.“ Es sei nichts vorgebracht worden, um dies in Zweifel zu ziehen.
So sei der Stauweiher bereits in der Vergangenheit wiederholt über mehrere Monate, zuletzt von Februar bis September 2021, vollständig entleert worden, ohne dass dies erkennbar zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung von Lebensräumen geführt hätte. Es sei nicht ersichtlich, „weshalb der nun im Streit stehende Abstauvorgang nicht mehr zu beseitigende Folgen haben sollte“. Dass die Entleerung negative Folgen für die Löschwasserversorgung habe, darauf ließe sich nicht automatisch schließen.
Außerdem macht das OVG nochmal deutlich, dass der Rückbau der Anlage nicht unmittelbar bevorstehe. Dies könnte die Lage für eine Zwischenverfügung ändern. Allerdings werden voraussichtlich noch rund zwei Jahre ins Land ziehen, bevor der Aggerverband eine Planung zum Rückbau vorlegen muss, wie es die Ordnungsverfügung der Bezirksregierung vorgibt.
Weiterlaufen wird nun das Verfahren über die Eilbeschwerde des Landesverbandes WasserEnergie Nordrhein-Westfalen gegen das Land NRW. Wann dort mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist unklar, so eine Gerichtssprecherin.
Der Aggerverband zeigte sich froh, dass das OVG schnell über die Zwischenverfügung entschieden hat. Wie Wim Dissevelt, Abteilungsleiter Talsperren und Fließgewässer beim Aggerverband, auf Nachfrage mitteilt, hatte man sich beim Verband ja bewusst für einen Abstau im Zeitraum zwischen dem 1. und 20. Oktober entschieden, um die größtmögliche Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen.
+++1. Update (Dienstag, 13. Oktober, 17 Uhr)+++
Der Abstau des Weihers in Osberghausen wird zur Hängepartie. Der Abstau wurde ursprünglich wie berichtet per Ordnungsverfügung durch die Bezirksregierung Köln angeordnet. Die Anordnung wurde gerichtlich überprüft und durch das Verwaltungsgericht Köln Anfang Oktober bestätigt. Am heutigen Dienstag sollte es eigentlich losgehen mit dem Abstau.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster wurde gegen diese Entscheidung aber Eilbeschwerde eingelegt vom Landesverband WasserEnergie Nordrhein-Westfalen, dem Verband der Wasserkraftbetreiber in NRW. Der Beschwerde folgte laut eines Sprechers des Oberverwaltungsgerichts noch ein Antrag auf einen Hängebeschluss. Der Aggerverband hatte den Beginn des Abstaus daraufhin zunächst auf Mittwoch verschoben.
Doch bis zum späten Nachmittag (Stand 17 Uhr) gab es weiterhin noch keine Nachricht aus Münster, wie Wim Dissevelt, Abteilungsleiter Talsperren und Fließgewässer beim Aggerverband, auf Nachfrage mitteilte. Laut einer Sprecherin des OVG sei eine Entscheidung am heutigen Dienstag weiterhin möglich.
Das Oberverwaltungsgericht wird zunächst über den Hängebeschluss entscheiden. Dieser dient dazu, dass noch keine vollendete Tatsachen geschaffen werden, also noch kein Abstau des Weihers erfolgt, bevor das Gericht über die Eilbeschwerde entschieden hat.
Dissevelt sagte gegenüber OA, dass der Aggerverband auf jeden Fall eine Nachricht aus Münster abwartet. Ohne rechtliche Sicherheit wird der Abstau also auch am morgigen Mittwoch nicht beginnen.
+++1. Bericht (Mittwoch, 7. Oktober, 16 Uhr)+++
Von Lars Weber
Der per Verfügung angeordnete Abstau der Stauanlage in Osberghausen wird am kommenden Dienstag, 13. Oktober, beginnen und bereits tags drauf am Mittwoch abgeschlossen werden. Dies hat der Aggerverband heute mitgeteilt. Damit wird die Forderung der Bezirksregierung umgesetzt, nachdem Ende des vergangenen Jahres die Nutzungserlaubnis der Wasserkraft in Osberghausen ausgelaufen war (OA berichtete). Der Aggerverband ist Besitzer der Anlage, betrieben wurde sie jedoch von den Aggerkraftwerken innerhalb eines Unternehmens der bayerischen Auer-Holding. Grund für den Entzug der Erlaubnis war, dass die Auflagen für die weitere Nutzung nicht erfüllt worden waren. Unter anderem wurde die lange geplante Fischtreppe nicht gebaut. Einer der wesentlichen Forderungen der Bezirksregierung ist nun die Anordnung zum Rückbau der Stauanlage. Der Abstau des Gewässers ist der erste Schritt. OA sprach mit Wim Dissevelt, Abteilungsleiter Talsperren und Fließgewässer beim Aggerverband, über die Entleerung der Anlage und über deren Zukunft.
Mit dem Termin kommende Woche sei ein nahezu perfekter Zeitpunkt für den Abstau gefunden worden. „Zum einen ist die Brutzeit der Vögel vor Ort vorbei. Zum anderen hat die Laichzeit der Fische noch nicht begonnen“, so Dissevelt. Die Bachforelle, die dort unter anderem zu Hause ist, laiche beispielsweise erst gegen Ende des Monats. „Es ist ein ideales Fenster für den Abstau.“ Die betroffenen Angelvereine, die Bezirksregierung Köln, aber auch die Stadt Gummersbach und die Gemeinde Engelskirchen sind über die Planungen informiert worden.
Ein Abfischen sei vor dem Vorgang kommende Woche nicht notwendig. Ein Teil der Fische werde sich in den Oberlauf der Agger zurückziehen, der andere Teil sich mit dem Abstau in den Unterlauf ziehen lassen, erläutert Dissevelt weiter.
Aktuell werde der Einsatzplan für die zwei Tage aufgestellt, um den Vorgang durch naturschutzfachlich qualifiziertes Personal des Aggerverbandes zu begleiten, sodass sichergestellt sei, dass natur- und umweltrelevante Anforderungen beachtet werden. Einerseits gehe es dabei um eine gute Absenkgeschwindigkeit, die auch für die Bezirksregierung protokolliert werden muss. „Man kann nicht einfach nur auf einen Knopf drücken.“ Etwa 80.000 Kubikmeter Wasser werden in 48 bis 50 Stunden ablaufen. Dissevelt geht davon aus, dass der Pegel zehn bis 15 Zentimeter in der Stunde abnimmt bei einer Fließgeschwindigkeit von etwa 400 Liter pro Sekunde. Das sind etwa zwei Badewannen voll. Dieses zusätzliche Wasser könne die Agger locker aufnehmen bei den aktuellen Pegelständen. „Das wird im Unterlauf kaum zu merken sein.“
Der Fokus liege vor allem auch auf dem Tierschutz direkt an der Anlage. So wird der Randbereich während des Ablassens vom Fachpersonal im Auge behalten. Falls sich dort Fische in Pfützen wiederfinden, werden sie per Hand in die Agger umgesetzt. „Wir wollen so behutsam wie möglich ablassen“, so Dissevelt weiter. Streng geschützte Arten sollen nicht zu Schaden kommen. Rund um die Uhr werden Zweierteams vor Ort sein, die tagsüber noch durch weiteres Personal ergänzt werden. Auch der Angelverein stehe bereit, um gegebenenfalls zu unterstützen.
Wenn der Vorgang abgeschlossen ist, wird es für die Zukunftsplanung spannend. „Wir können dann unter die Wasserfläche schauen.“ Es gehe darum, wichtige Erkenntnisse zu sammeln. Der Raum wird vermessen und von den belasteten Ablagerungen am Boden werden Proben genommen. All dies werde die Basis bilden für mögliche Lösungen.
Über die Zukunft des Stauweihers und die Stauanlage wird bereits seit der Veröffentlichung der Ordnungsverfügung diskutiert. Vorgegeben ist dabei: Der Aggerverband als Eigentümer der Anlage hat 30 Monate Zeit, eine Planung zum Rückbau zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Inzwischen sind es noch etwas mehr als zwei Jahre, die von dieser Frist verbleiben. Diskutiert wurde seit Beginn des Jahres nicht nur im Aggerverband, sondern auch öffentlich von und mit den Bürgern. Ende April gab es zu dem Thema extra eine Informationsveranstaltung mit anschließender Diskussion in Erbland (OA berichtete). „Es gibt viele Interessen und Überlegungen, auch aus der Bevölkerung“, sagt Dissevelt.
Zusammen mit der Bezirksregierung habe der Aggerverband eine Arbeitsgruppe gegründet, um die Lösungsfindung zeitnah und im direkten Austausch mit der Genehmigungsbehörde voranzutreiben. Dabei spielen auch viele der eingebrachten Ideen und Wünsche der Bevölkerung und Interessensgruppen eine Rolle. Themen wie Naherholung, Hochwasserschutz, die Durchgängigkeit der Agger oder auch ein kleines Ersatzrefugium für Wasservögel werden in der Arbeitsgruppe offen diskutiert. Dissevelt hofft, eine Lösung mit einem breiten Nenner finden zu können, wo sich viele Interessen wiederfinden. Der jetzige Prozess sei auch eine Chance. „Wir können jetzt etwas Neues schaffen, das klimaresilient und zukunftsträchtig ist.“
KOMMENTARE
1
Wünsche allen Beteiligten am Projekt ein gutes Gelingen bei dem ambitionierten Vorhaben. Auf das tatsächlich möglichst wenig Fische dabei auf der Strecke bleiben mögen und möglichst wenig Natur dadurch zerstört wird! Petri Heil!
Rolf Schulz, 08.10.2026, 05:22 Uhr2
Purer Behördenirrsinn schafft es nun tatsächlich und endgültig ein schönes Naturreservat zu zerstören, ganz im Sinne des "Naturschutz"! Armes Deutschland!
Silke, 08.10.2026, 08:57 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.