BERGNEUSTADT

Grundsteuer B soll nicht auf Rekordwert zurück

pn; 20.01.2023, 15:00 Uhr
Archivfoto: Michael Kleinjung ---- Bürgermeister Matthias Thul (l.) und Kämmerer Bernd Knabe sind froh, dass der Stadt Bergneustadt nun vorerst doch kein Rückfall in das Haushaltssicherungskonzept droht.
BERGNEUSTADT

Grundsteuer B soll nicht auf Rekordwert zurück

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pn; 20.01.2023, 15:00 Uhr
Bergneustadt - Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig Beibehaltung des Hebesatzes von 895 Prozent - Orientierungsdaten des Landes sorgen für Verbesserung der Haushaltslage - Rückfall ins Haushaltssicherungskonzept abgewendet.

Von Peter Notbohm

 

Noch im vergangenen Jahr war die Senkung der Grundsteuer B ein echtes Politikum in Bergneustadt. Die 959 Prozent des Stärkungspaktes waren nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern phasenweise auch bundesweit ein Rekord-Hebesatz. Trotzdem tat sich die Politik im vergangenen Haushaltsjahr enorm schwer, sich zu einer Senkung durchzuringen. Mit 18:16 Stimmen hatten sich im November 2021 die Befürworter einer Senkung auf 895 Prozent hauchdünn durchgesetzt und damit ihr Wahlkampfversprechen eingelöst (OA berichtete).

 

Dem Bürger brachte die Entscheidung durchschnittlich drei Euro mehr in die Tasche, die Stadtkasse musste dagegen einen Fehlbetrag von 380.000 Euro kompensieren. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Grütz nannte es „pure Symbolpolitik, die nicht gegenfinanziert ist“, weil zum damaligen Zeitpunkt allen Beteiligten klar war, dass die 959 Prozent spätestens im Haushalt 2023 wieder ausgewiesen werden müssen und nun auch so eingeplant waren.

 

Und heute? Die Grundsteuer B wird nun wohl doch bei 895 Prozent bleiben. Darauf haben sich alle politischen Parteien im Vorfeld des Haupt- und Finanzausschuss in dieser Woche geeinigt und einen entsprechenden Antrag einstimmig an den Stadtrat für kommende Woche empfohlen. Doch nicht nur das: Auch der drohende Rückfall ins Haushaltssicherungskonzept ist vorerst vom Tisch!

 

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Nachdem die Stadt die Verabschiedung des Haushalts 2023 aufgrund der fehlenden Orientierungsdaten des Landes NRW ins Frühjahr verschoben hatte, sind die Zahlen seit Ende November mittlerweile da und sorgen für deutliche Verbesserungen im Haushaltsplan, den Kämmerer Bernd Knabe im Oktober noch als „nicht genehmigungsfähig“ bezeichnet hatte (OA berichtete).

 

„Die Verbesserungen führen nicht ins Himmelreich, geben uns aber Spielräume“, sagt Bürgermeister Matthias Thul. Einer dieser Spielräume ist nun die geplante Beibehaltung des Grundsteuer B-Satzes. Besonders freut sich das Stadtoberhaupt, dass man es geschafft habe, bei der Entscheidung, sich vom „alten ungeliebten“ Hebesatz zu verabschieden, alle Parteien ins Boot zu holen.

 

Gestiegen ist durch die Orientierungsdaten vor allem der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Hier kann Knabe mit 1,2 Millionen Euro mehr in diesem Jahr planen. Auch 2023-2026 darf die Stadt mit ähnlichen Beträgen rechnen. So fällt die Verschlechterung um 150.000 Euro bei der Umsatzsteuer in 2023 auch kaum ins Gewicht.  

 

Zu spüren bekommt Bergneustadt zudem die guten Steuereinnahmen: Fehlen über die Schlüsselzuweisungen des Landes in diesem Jahr etwa 100.000 Euro, werden es 2025 fast 1,3 Millionen Euro sein. Das habe mit der Systematik des Finanzausgleichs zu tun, erklärt Knabe: „Höhere Steuereinnahmen werden uns bei den Schlüsselzuweisungen wieder abgezogen.“ Um rund 5,7 Millionen Euro weniger belastet wird die Stadtkasse bis 2026 dagegen durch die Kreisumlage.

 

„Insgesamt führt das dazu, dass wir unsere Defizite wesentlich verringern können“, so Knabe. Für 2023 plant man in Bergneustadt nun mit einem Minus von rund 850.000 Euro, das in den kommenden drei Jahren jeweils sinken soll (460.000 Euro in 2026). Durch den Griff in die 4,2 Millionen Euro starke Ausgleichsrücklage werden die Haushalte bis 2026 aber fiktiv ausgeglichen.

 

Verabschiedet wird der Haushalt in der Sondersitzung des Rates am kommenden Dienstag.

 

Einwendungen zurückgewiesen

 

Eine Bergneustädter Bürgerin hatte Einwendungen gegen den Haushaltsplan erhoben. Sie kritisierte, dass durch die Sanktionen der Bundesregierung gegen Russland im Zuge des Ukraine-Krieges Bergneustadts Bürger nicht nur von höheren Energiekosten betroffen seien, sondern nun auch die Energiekosten der Stadtverwaltung finanzieren müssten. Dies sollte die Stadt ihrer Meinung nach dem Bund in Rechnung stellen. Zudem forderte sie, die Kosten der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu überprüfen und hochwertige Bäume zu bezuschussen, anstatt neue Flächen in Folge von Ausgleichsmaßnahmen für Industrieflächen anzulegen.

 

Nach Prüfung der Einwendungen durch das Rathaus wurden diese vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig zurückgewiesen. Die Isolierungsregelungen zu den Folgen des Ukraine-Krieges seien korrekt angewendet worden. Zudem handele sich bei der Veranschlagung für die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen lediglich um eine Grobkalkulation, die man noch konkretisieren könne.

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