REICHSHOF

Wohin mit den Photovoltaikanlagen?

pn; 25.05.2024, 06:00 Uhr
Symbolfoto: Sebastian Ganso auf Pixabay
REICHSHOF

Wohin mit den Photovoltaikanlagen?

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pn; 25.05.2024, 06:00 Uhr
Reichshof - Reichshofs Politik sieht beim Thema „Leitsätze zur Steuerung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ noch erheblichen Beratungsbedarf.

Von Peter Notbohm

 

Windenergie und Photovoltaik sind entscheidende Faktoren beim Thema Energiewende. Doch wohin mit den Photovoltaik-Freiflächenanlagen? Einen Handlungsleitfaden dazu hat der Oberbergische Kreis bereits Anfang des Jahres veröffentlicht (OA berichtete), nun ist es an den einzelnen Kommunen sich daran zu orientieren. Zumindest in Reichshof sieht man trotz des Leitfadens aber immer noch erheblichen Beratungsbedarf, sodass der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss den Beschluss der Leitsätze für die Gemeinde einstimmig bei drei Enthaltungen in den Gemeinderat verwiesen hat. Zunächst soll eine Informationsveranstaltung des Kreises auf :metabolon (OA berichtete) abgewartet werden.

 

Die Leitsätze hatten bereits im März auf der Agenda des Ausschusses gestanden, waren dort aber ebenfalls verwiesen worden. Die Grünen hatten damals auf eine Sondersitzung gepocht. Zwischenzeitlich gab es aber Gespräche zwischen der Verwaltung und der Partei, in denen man sich auf eine Konkretisierung des 1. Leitsatzes verständigt hat, sodass die Sondersitzung obsolet zu sein schien. Sehr zum Unmut der anderen Parteien, die kritisierten, dass man im Rathaus nur mit dem damaligen Antragssteller gesprochen habe.

 

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Der 1. Leitsatz regelt, dass die Gemeinde den Orientierungswert unter Berücksichtigung des großen Potentials an ohnehin bereits priorisierten Flächen entlang der Autobahn auf maximal 10 Hektar festlegt und den Bau weniger großer Anlagen fokussiert. Die näher betrachtete Potentialfläche entlang der Autobahn beträgt unter der Prämisse der zukünftigen Landesentwicklungsplans-Ausweisung ca. 160 Hektar. Allein hierdurch würde das Ausbauziel bereits um ein Vielfaches übererfüllt.

 

Die Fokussierung auf einen 500-Meter-Korridor soll dazu dienen, dass Anlagen im Gemeindegebiet gebündelt werden, um die Anzahl an Bauleitplanverfahren zu reduzieren. Innerhalb eines 200-Meter-Korridor entlang der Autobahn kann die Gemeinde den Bau solcher Anlagen ohnehin nicht verhindern. Der Fokus der möglichen Freiflächen-Anlagen soll vor allem südlich der A 4 liegen, weil sich die Topografie hier besonders eignet und es bereits mehrere Anfragen gebe, dort zu bauen. Dabei handelt es sich bislang vor allem um die AggerEnergie, aber auch Bürger- und Energiegenossenschaften seien denkbar. Wichtig aus Sicht der Gemeinde: Man wolle Fehler anderer Kommunen nicht wiederholen. Uwe Hoffmann (Grüne) nannte Morsbach als warnendes Beispiel, „wo man ein ganzes Dorf in einem PV-Loch versenkt hat“.

 

Sarah Schmidt, allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters betonte, dass die Leitsätze ein sinnvolles Instrument seien, das aus Reihen des Naturschutzes, der Landwirtschaft und weiterer beteiligter Akteure entstanden sei und die Arbeit der Verwaltung erleichtern würde. „Dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung, mit der wir steuern können. Ein Bauleitplanverfahren erübrigt es nicht.“ Trotzdem wolle man von den Einzelentscheidungen wegkommen.

 

Auch die Sorgen der SPD, dass der 500-Meter-Korridor bei manchem Bürger bis in den Garten führe, versuchten sie und Ausschussmitglieder der CDU zu zerstreuen. In Wohngebieten seien Anlagen nicht zulässig, weil sie sich nicht eingliedern lassen. „Es geht vor allem darum den Außenbereich zu steuern. Sobald es aus dem 200-Meter-Korridor rausgeht, können wir als Gemeinde auch einfach ‚Nein‘ sagen“, sagte Michael Advena (sachkundiger Bürger der CDU).

 

Die weiteren Leitsätze besagen, dass auf landwirtschaftlich wertvollen Flächen und Waldflächen keine PV-Freiflächenanlagen zugelassen werden. Statt nur auf ökologisch gering- und mittelwertigem Acker- und Grünland. Eingriffe in die Natur und Landschaft sollen innerhalb der Gebietsabgrenzung des Bebauungsplans und/oder über das Ökokonto der Gemeinde Reichshof kompensiert werden. Die Kulturlandschaft des Oberbergischen Kreises als Imagefaktor des Tourismus soll bei Entscheidungsprozessen einfließen.

KOMMENTARE

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Es gibt keine Ökologischen Minderwertigen Flächen in der NATUR

NUR Häuser und Fabrikhallen nebst Parkplätzen sind als Minderwertig einzuschätzen.

Rappere , 26.05.2024, 11:36 Uhr
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