POLITIK

Förderschulzweckverband: Wiehl setzt weiter auf Solidarität

lw; 22.03.2024, 10:00 Uhr
Symbolfoto: Juraj Varga auf Pixabay
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Förderschulzweckverband: Wiehl setzt weiter auf Solidarität

lw; 22.03.2024, 10:00 Uhr
Wiehl - Die Gemeinde Marienheide hatte den Antrag gestellt, die Abrechnungsmodalitäten zu verändern – Wiehl möchte gegen den Antrag stimmen.

Von Lars Weber

 

Nachdem sich die Gemeinde Nümbrecht bereits gegen den Antrag der Gemeinde Marienheide im Zweckverband der Förderschulen ausgesprochen hatte (OA berichtete), wird auch die Stadt Wiehl bei der nächsten Verbandsmitgliedersitzung dagegen stimmen, die Abrechnungsmodalitäten zu ändern. Dies hat der Beigeordnete und Kämmerer Peter Madel bei der Sitzung des Wiehler Schulausschusses angekündigt.  

 

Dem Zweckverband der Förderschulen (Förderschwerpunkt Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung) gehören die Kommunen Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof, Wiehl und Waldbröl an. Die Schulen des Zweckverbandes sind die Jakob-Moreno-Schule in Gummersbach und die Roseggerschule in Waldbröl. Der Rat der Gemeinde Marienheide hatte in seiner Dezembersitzung einen Antrag beschlossen, der zu einer Umstellung bei der Finanzierung des Verbands führen soll.

 

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Bisher sieht die Regelung des Zweckverbands vor, dass für die nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen eine Verbandsumlage erhoben wird, die zur Hälfte nach der Zahl der Schüler und zur anderen Hälfte nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage auf die Verbandsmitglieder verteilt wird. Da die Schülerzahl aus Marienheide an den Schulen aber seit längerer Zeit gesunken ist, sieht sich die Gemeinde aufgrund der derzeitigen Veranlagungsregeln überproportional an den umzulegenden Kosten beteiligt. Gelten soll stattdessen die durchschnittliche Schülerzahl der vergangenen drei Jahre.

 

Madel befürwortet die aktuellen Finanzierungsmodalitäten, auch weil die Kommunen bei anderen Kosten eine ähnliche solidarische Linie fahren. Für Wiehl würde eine Umstellung ohnehin momentan keine großen Sprünge bedeuten. 220.000 Euro zahle die Stadt gerade, bei einer Umstellung seien es etwa 20.000 Euro weniger. Carlo Riegert (SPD) bestärkte die Richtung, die von der Verwaltung vorgegeben wurde: „Wir sollten am Solidaritätsprinzip festhalten“. Dieses sollte nicht verändert werden, nur weil es gerade von Vorteil sei. Auch die CDU unterstützte diese Haltung.

 

Die Verbandsversammlung, bei der über den Antrag abgestimmt wird, findet im Juni statt.

 

Aus dem Ausschuss

 

Im Rahmen der Digitalisierung an den Wiehler Schulen wird die Stadt 373.000 Euro für den Infrastrukturausbau an den Grundschulen in Wiehl, Marienhagen und Drabenderhöhe in die Hand nehmen. Die Verwaltung hatte sich zwar auf Fördermittel aus dem Digitalpakt II beworben, scheint nun aber leer auszugehen, sodass die Mittel selbst aufgebracht werden müssen. An anderen Schulen wurden diverse Maßnahmen bereits umgesetzt, dafür konnten noch Fördermittel akquiriert werden. Zur Debatte stand das Einsetzen eigener Mittel im Schulausschuss nicht. „Hier gilt der Gleichheitsgrundsatz“, sagte Michael Pfeiffer (CDU). „Die Kinder sollten uns das wert sein, keine Diskussion.“ Das sahen die anderen Ausschussmitglieder genauso. Die Entscheidung fiel einstimmig.

 

Leicht steigen sollen das erste Mal seit rund 15 Jahren die Ausleihgebühren der Stadtbücherei. Demnach sollen ab Juni Erwachsene 15 statt 12 Euro pro Jahr zahlen. Nicht mehr umsonst sein wird die Mitgliedschaft für Inhaber des Familienpasses. Sie zahlen dann 10 Euro im Jahr. Für Familien ohne Familienpass gibt es zudem den neuen Familientarif über 25 Euro. Weniger zahlen müssen Kinder und Jugendliche (5 statt 6 Euro). Diverse Ermäßigungen, unter anderem für Bezieher von Bürgergeld, sollen neu eingeführt werden. Die meisten Tarife kosten dann die Hälfte. Bevor der Rat Ende Mai über die Gebühren bestimmt, soll nochmal über die Versäumnisgebühren für das Überschreiten der Leihfrist gesprochen werden, die unter anderem für die CDU mit einem Euro plus Porto bei der ersten Mahnung pro Medium zu gering bemessen worden seien.

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