POLITIK
Erst der Straßenausbau – dann die Klage?
Nümbrecht – Verwaltung treibt die Maßnahme im Breidenbacher Weg voran – Grundlage bildet Rechtsgutachten – Klärung vor Gericht nicht ausgeschlossen.
Von Lars Weber
Alles andere als zufrieden mit der Gesamtsituation hat Bürgermeister Hilko Redenius bei der gestrigen Sitzung des Bauausschusses den nächsten Schritt für den Ausbau des Breidenbacher Wegs eingeleitet. „Die lange Geschichte wird heute zum Zwischenendstand geführt“, verkündete er, bevor auch die Ausschussmitglieder bei zwei Enthaltungen die Verwaltung einstimmig beauftragten, den Ausbau der Straße nahe des Nümbrechter Zentrums umzusetzen – und zwar gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs. Bedeutet: Die Anwohner müssen 90 Prozent der Gesamtkosten, immerhin laut einer ersten groben Schätzung rund eine Million Euro, selbst zahlen. Klar ist nun: Der unvermeidbare Ausbau der desaströsen Straße kommt. Noch unklar ist, ob jeder Anwohner am Ende tatsächlich rund 20.000 Euro dafür zahlen muss – der Fall könnte vor Gericht landen.
Immer sei man einig darüber gewesen, dass die Straße erneuert werden muss, sagte der Bürgermeister. Damit hörten die Einigkeiten aber auf. Denn darüber, ob es sich bei dem Projekt tatsächlich um die erstmalige Herstellung der Straße handelt oder bereits vor sechs Jahrzehnten eine bauliche Maßnahme als erstmaliger Ausbau gezählt haben könnte, darüber gab es lange Diskussionen. Und das mit weitreichenden Konsequenzen für die Anwohner. Wäre die Straße bereits einmal ausgebaut worden, müssten die aktuellen Pläne nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) abgerechnet werden und die Maßnahme würde für die Bürger keinerlei Kosten verursachen. Diese teilten sich Gemeinde und Land.
Ein Fachanwaltsbüro kam in einer ersten Einschätzung zu just diesem Ergebnis. Doch dann änderte sich ein entscheidender Passus im Baugesetzbuch. Und die Anwälte mussten bei einer erneuten Prüfung der Lage ihre erste Einschätzung revidieren (OA berichtete). Demnach erfülle der Breidenbacher Weg nicht die Anforderungen an eine ausgebaute Straße – und die Anwohner müssen zur Kasse gebeten werden.
Redenius selbst weiß, dass es sowohl für die eine Seite als auch für die andere gute Argumente gibt, sagte er gestern im Ausschuss. Da es nun aber ein Rechtsgutachten mit einer eindeutigen Empfehlung gibt, bliebe ihm gar nichts anderes übrig, als dem zu folgen – und den Ausbau dementsprechend nach Baugesetzbuch abzurechnen, inklusive der finanziellen Folgen für die Anwohner.
Gleich zwei Bürgerversammlungen hätten zu dem Thema stattgefunden. Zum einen entschieden sich die Anwohner dabei für eine Ausbauvariante mit möglichst viel Parkraum im Verlauf der Straße, der auch eine verkehrsberuhigende Wirkung haben soll. Zum anderen hätten die Bewohner des Breidenbacher Wegs deutlich gemacht, dass sie den Klageweg beschreiten möchten, wie Redenius auf Nachfrage von OA mitteilte. „Auch wenn es traurig ist, dass ich das sagen muss, aber dann müsst Ihr klagen“, sagte das Gemeindeoberhaupt gestern bei der Sitzung. „Vielleicht sieht ein Gericht den Sachverhalt doch anders.“ Es sei ein hochkomplexes Gebilde, sagte er im Gespräch mit OA, an den Konfusionen habe die Landesregierung mit ihren Gesetzesänderungen auch ihren Anteil.
Ob es zur Klage kommt oder nicht, darüber können die Anwohner nun nachdenken. Noch ist die Maßnahme in der Planungsphase. Laut Fachbereichsleiter Jan Foerster werde eine Ausschreibung Ende des Jahres oder Anfang 2025 stattfinden. Ein Start der Bauarbeiten könne dann gegebenenfalls Richtung Mai erfolgen. Wenn der Ausbau abgeschlossen ist, müssten die genauen Kosten abgerechnet werden. Erst wenn anschließend der Bescheid an die Anwohner raus ist, könne auch geklagt werden.
Der Breidenbacher Weg ist indes nicht die einzige Straße in der Gemeinde, wo bis heute auf Straßen gefahren wird, die bei Erstellung der Wohngebiete angelegt worden waren. „Eine ähnliche Situation droht uns auch in anderen Ortslagen“, sagte Redenius. Allerdings werde jeder Fall einzeln und individuell betrachtet werden müssen – der Breidenbacher Weg tauge nicht als Blaupause.
Momentan werde eine Liste mit sämtlichen betroffenen Straßen erstellt und eine Priorisierung vorgenommen. Diese werde dann wieder der Politik vorgelegt. Bei der Auswahl der nächsten Straßen empfiehlt Redenius den Politikern, sich vor Ort ein Bild zu machen. Der Bürgermeister rechnet mit weiteren Gutachten, auch durchaus mit weiteren Klagen. „Das wird noch eine endlose Geschichte, bis mal irgendwann all diese Straßen ausgebaut sind.“
Aus dem Ausschuss
Die Schließung von zwei Radwegelücken wurde auf Antrag der FDP-Fraktion diskutiert. Keine schlechten Aussichten hat dabei die Lücke auf der Strecke an der L 339 Papiermühle bis Guxmühlen-Herfterath. Zwar denkt der Landesbetrieb, der dafür zuständig wäre, momentan nicht an einen Neubau eines Geh/Radwegs – der Kreis habe allerdings eine Planung in der Schublade liegen, die er lediglich länger nicht verfolgt habe, so Fachbereichsleiter Foerster. Die Strecke würde in diesem Fall aber nicht an der Landesstraße entlangführen. Der Ausschuss entschied, dass die Verwaltung mit dem Kreis sprechen soll.
Die andere Lücke, an der L 95 zwischen dem Göpringhauser Kreisverkehr und Homburg-Bröl (Heckershäuschen), tauche in den Listen des Landesbetriebs Straßenbau NRW zwar auf, nimmt aber keinen der vorderen Plätze ein, was eine Umsetzung in den nächsten zehn bis 15 Jahren unwahrscheinlich mache. Stattdessen soll die Verwaltung mit dem Landesbetrieb sprechen, ob durch Fahrbahnmarkierungen auf der Straße eine Verbesserung der Situation der Radfahrer herbeigeführt werden könne.
KOMMENTARE
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Wir haben doch eine einzige Partei welche das regelt Endlich Feierabend mit einer Politik die einfach über unsere Köpfe hinweg gemacht wird.Ist im Reichshof ähnlich. Hier werden uralte Hausgärten einfach zu Bauplätze erklärt .Über unsere Köpfe hinweg. Resultat ist höhere Grundsteuer und manche bekommen dann noch eine neu zu bauende Strasse auf's Auge gedrückt,welche sie selber bezahlen müssen.[...] WÄHLT RICHTIG .
Guido Simerkus, 26.06.2025, 03:03 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
