POLITIK
CDU-Antrag gegen Gewerbesteuererhöhung erfolgreich – dank der Stimmen der AfD
Wiehl – Bei der Stadtratssitzung in Drabenderhöhe kommt es zu einer Premiere in dieser Wahlperiode – Die sogenannte Brandmauer ist danach aber kein Thema – CDU betont die Abgrenzung zum rechten und linken Rand.
Von Lars Weber
Der Rat Wiehls hat sich bei seiner Sitzung im Stadtteilhaus Drabenderhöhe mehrheitlich gegen die Erhöhung der Gewerbesteuer entschieden. Dabei kam es bereits bei der dritten Sitzung des neu zusammengesetzten Gremiums nach der Kommunalwahl im September zu einer Premiere. Der von der CDU-Fraktion gestellte Antrag, den Hebesatz der Gewerbesteuer bei 480 v.H. zu belassen und nicht auf 485 Prozent zu erhöhen, kam nur mit den Stimmen der nun achtköpfigen AfD-Fraktion ins Ziel. Die zwei Stimmen aus der FDP und die 15 Stimmen der CDU allein hätten für die Mehrheit nicht genügt. SPD, Grüne, UWG, Linke und Bürgermeister Ulrich Stücker hatten gegen den Antrag gestimmt, sodass am Ende ein 25:20 stand. Ist die viel diskutierte Brandmauer nun schon gefallen? Nicht aus Sicht der Christdemokraten, die die Abgrenzung zur AfD betonten und auf ihre politischen Überzeugungen verwiesen.
„Die Wirtschaftsförderung war bereits Dreh- und Angelpunkt unseres Wahlkampfes“, erklärte CDU-Fraktionsvorsitzende Larissa Gebser nach der Sitzung. Mit dem Verzicht auf eine Erhöhung der Gewerbesteuer – auch wenn es sich um nur wenige Prozentpunkte handelte - solle ein klares Signal gesendet werden an die Unternehmen in Wiehl. „Wir sind von diesem Antrag überzeugt und hatten auch vor der Sitzung bei den anderen Fraktionen dafür geworben – nur nicht beim linken und rechten Rand“, so Gebser. Diese „klare Grenze“ hatte sie auch bereits in ihrer Haushaltsrede während der Sitzung betont. Dort gebe es keine Zusammenarbeit. „Nicht aus taktischen Gründen, sondern aus Überzeugung.“ Dafür habe man in der Fraktion einen Unvereinbarkeitsbeschluss gefasst. Für sie ist es ein deutlicher Unterschied, ob man zusammenarbeite und sich abspricht, oder ob so eine Mehrheit bei der Abstimmung um eine Sache zusammenkommt.
Vor der Doppelsitzung aus Haupt- und Finanzausschuss (HFA) sowie Rat am Dienstag sei man mit dem Denken reingegangen, dass der Antrag scheitern werde, weil lediglich die FDP Zustimmung signalisiert hatte, so Gebser weiter. Im HFA ging der Antrag dann durch mit 8:6 Stimmen – ohne die AfD wäre das Ansinnen der CDU gescheitert. In der Sitzungspause habe es nochmal ein Gespräch mit der SPD gegeben. „Die SPD hätte reagieren können“, so Gebser. Letztlich blieben sowohl Christ- wie Sozialdemokraten bei ihrer politischen Linie. Im Vorfeld durchzurechnen, mit welchen Stimmen die eigene Idee, von der man überzeugt sei, entschieden werden könnte, lehnt Gebser ab. „Dann ist die politische Arbeit schnell lahmgelegt. Wir können nicht nicht Politik machen. Die Möglichkeit, dass andere zustimmen, mit denen man nicht zusammenarbeitet, ist da.“
Gebser bekräftigte, mit der SPD sonst eine gute Basis für die Zusammenarbeit zu haben. Ebenso wie deren neuer Fraktionschef Ingo Kötter, der auf anstehende gemeinsame Klausurtagungen zu Beginn des neuen Jahres verwies. Er ließ durchblicken, dass mit mehr Vorbereitungs- und Diskussionszeit es vielleicht nicht zu der Situation im Rat gekommen wäre. Es sei aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags schwer gewesen, sich im Vorfeld ein Stimmungsbild einzuholen. „Die Zeit, vernünftig zu kommunizieren, hat gefehlt.“ Für sie als SPD war es klar, sich mit Blick auf die Haushaltssituation an die beschlossene kontinuierliche Schritt-für-Schritt-Erhöhung der Gewerbesteuer zu halten (Durch die Senkung des Gewerbesteuer-Hebesatzes verschlechtert sich das geplante Haushaltsergebnis um rund 160.000 Euro). Da die AfD acht Stimmen im Rat hat, sei es nicht förderlich, bei jedem städtischen Thema das „Was wäre wenn?“ durchzuspielen, so Kötter.
Statt sich um die AfD zu kümmern, wolle man sich auf die Zusammenarbeit mit der CDU konzentrieren. Und da sieht Kötter auch nach der Abstimmung am Dienstagabend keine Probleme. Bei der Klausurtagung wolle man gemeinsame Ziele für die Wahlperiode setzen. Trotzdem: Eine Situation wie in der Ratssitzung würde Kötter gerne künftig vermeiden.
Kommentar zum Thema:
Nur das erste, nicht das letzte Mal
Zurück zu einheitlichen Hebesätzen
Bei der Ratssitzung wurde auch über die weiteren Hebesätze entschieden. Während wie geplant der Hebesatz für die Grundsteuer A unverändert bei 260 v.H. bleibt, hat Wiehl wie zuvor auch schon andere Kommunen bei der Grundsteuer B nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen die Rückkehr von den differenzierten Hebesätzen zu einem einheitlichen Satz bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich beschlossen. Das Gericht hatte entschieden, dass die differenzierten Hebesätze gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen (Hier gibt es eine Mitteilung zum Urteil). Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken in den Städten Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen. Der Wiehler Rat legte den Hebesatz auf 645 v.H. fest. Falls jedoch die Oberen Verwaltungsgerichte zu anderen Entscheidungen als die Richter in Gelsenkirchen kommen sollten, möchte der Rat nochmal ran an die Steuer, um gegebenenfalls die Unterscheidung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken wieder einzuführen, um Hausbesitzer und Mieter wieder zu entlasten.
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