LOKALMIX

Corona-Ticker: Ab Freitag treten Lockerungen in Kraft

Red; 02.03.2022, 13:45 Uhr
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Corona-Ticker: Ab Freitag treten Lockerungen in Kraft

Red; 02.03.2022, 13:45 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Land passt Corona-Schutzverordnung an - Drei weitere Menschen verstorben - 3.559 Oberberger sind aktuell positiv getestet (AKTUALISIERT).

Heutige Station des Impfmobils (8:30 bis 12:30 Uhr): Tafel Gummersbach (Karlstraße 12). Weitere Informationen zum Impfmobil des Oberbergischen Kreises und zu den Terminen sind auf dieser Seite zu finden.

 

Termine für Booster-Impfungen  in den stationären Impfstellen in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen können hier gebucht werden.  Auch für Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren stehen Termine für Erstimpfungen zur Verfügung (ausschließlich in Gummersbach).

 

Neue Corona-Schutzverordnung: Lockerungen treten ab Freitag in Kraft (Mittwoch, 13:45 Uhr)

 

Da die Inzidenzzahlen und die Zahl der Covidpatienten in den Krankenhäusern weiter sinken, setzt die Landesregierung die von Bund und Ländern beschlossene weitere Öffnungsperspektive in einem zweiten Schritt um. Die Coronaschutzverordnung wird entsprechend angepasst. Die neuen Regelungen treten am Freitag, 4. März, in Kraft. Dabei fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2G plus) für Kinder und Jugendliche ganz weg.

 

Darüber hinaus gilt: Der Besuch gastronomischer Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Übernachtungsangeboten sind nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können. Gleiches gilt für den Besuch von Museen, Konzerten und weiteren Kultureinrichtungen sowie für die gemeinsame Sportausübung außen und innen. Clubs und Diskotheken können unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung mit aktuellem Schnellest wieder öffnen.

 

Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen. „Das Infektionsgeschehen soll auf diese Weise weiterhin so begrenzt werden, dass die Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturbereiche und die medizinische Versorgungsstruktur nicht gefährdet werden“, hieß es aus Düsseldorf.

 

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

 

Zugang zu Gastronomie, Kultureinrichtungen und Sport für nicht immunisierte Personen mit gültigem negativen Testnachweis

 

Gastronomische Einrichtungen und touristische Übernachtungsangebote können mit Inkrafttreten dieser Verordnung auch von nicht immunisierten Personen in Anspruch genommen werden, sofern sie einen gültigen Negativtest vorweisen können (3G). Auch Kulturein-ichtungen wie Museen, Ausstellungen, Konzerte und sonstige Kultur-veranstaltungen können getestete Menschen ohne Immunisierung besuchen. Gleiches gilt für die Sportausübung im öffentlichen Raum (innen und außen) und den Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauende. Die Kapazitätsgrenzen werden dabei zum Teil deutlich nach oben geschoben.

 

Grundsätzlich ist damit bis auf wenige Angebote mit besonders hohen Infektionsrisiken (Volksfeste, Großveranstaltungen, Veranstaltungen mit Tanz, Diskotheken, Bordelle etc.) künftig alles unter 3G zulässig.

 

Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2G plus

 

Für Volksfeste und vergleichbare Freizeitveranstaltungen sowie private Feiern mit Tanz wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern gilt weiterhin die 2G-plus-Regel. Das bedeutet: Teilnehmen dürfen nur immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test oder eine Auffrischungsimpfung verfügen. Auch Clubs, Diskotheken und vergleichbare Einrichtungen dürfen ab dem 4. März wieder öffnen. Ihr Besuch ist jedoch aufgrund der erhöhten Übertragungsrisiken nur immunisierten Personen möglich, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht gilt hier auch für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder einen frischen Genesenenstatus haben. Eine Maskenpflicht besteht nicht.

 

Höhere Zuschauerkapazitäten für Veranstaltungen

 

Kleinere Veranstaltungen (bis 1.000 Zuschauer) sind unter 3G-Bedingungen künftig mit mehr Besuchern möglich. Bis zu 500 teilnehmenden Personen gelten keine Kapazitätsbeschränkungen, oberhalb einer absoluten Zahl von 500 gleichzeitig anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung bei höchstens 60 Prozent der über 500 Personen hinausgehenden regulären Höchstkapazität liegen. Insgesamt sind dabei höchstens 1.000 gleichzeitig anwesende Zuschauende, Besucherinnen und Besucher oder Teilnehmende zulässig. Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.

 

Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht künftig in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden. Die Personengrenze von 6.000 Personen darf jedoch nicht überschritten werden. Im Freien können maximal 75 Prozent der Kapazitäten bei einer Höchstgrenze von 25.000 Zuschauern belegt werden. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können. Diese erhöhten Personenzahlen gelten wegen des erhöhten Infektionsrisikos nicht für Clubs, Diskotheken und Veranstaltungen mit Tanz.

 

Keine Zugangsbeschränkungen mehr für Kinder und Jugendliche

Die Zugangsbeschränkungen 2G plus und 3G gelten ab sofort nicht mehr für Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich, solange dies im Rahmen der maximalen Teilnehmerzahl zulässig ist.

 

Die Landesregierung wird im Einklang mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und unter Berücksichtigung möglicher Änderungen des Infektionsschutzgesetzes prüfen, welche Basisschutzmaßnahmen über den 19. März hinaus bestehen bleiben sollen.

 

 

3.559 Oberberger sind aktuell positiv getestet (Mittwoch, 9:10 Uhr)

 

Wie die Kreisverwaltung am Mittwochmorgen mitteilte, handelt es bei den drei Verstorbenen um eine 58-Jährige aus Engelskirchen einen 79 Jahre alten Mann aus Radevormwald und einen 84-jährigen Gummersbacher.

 

61 Menschen aus dem Oberbergischen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, werden in Krankenhäusern inner- und außerhalb des Kreises behandelt – das sind zwei mehr als gestern. 53 Personen befinden sich auf Normalstationen (+2), acht Menschen werden intensivmedizinisch betreut – zwei ohne Beatmung (=), sechs müssen beatmet werden (=).

 

Laut Kreisverwaltung ist die Zahl der aktuell positiv getesteten Oberberger (laborbestätigt durch PCR-Test) im Vergleich zum Dienstag auf 3.559 gesunken (-31). In Quarantäne sind derzeit 4.965 Personen (+15).

 

Die Lage im Oberbergischen (Stand: Mittwoch, 2. März/0 Uhr)

(in Klammern: Veränderung zum Stand von Dienstag, 1. März/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 1.102,3 (-58,2)

Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 53.570 (+488)

Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 3.559 (-31)

Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 49.634 (+516)

Verstorben: 377 (+3)

In angeordneter Quarantäne**: 4.965 (+15)

 

*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt und sich damit zugleich die Inzidenzwerte der betroffenen Tage verändern.

 

**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne

 

Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Veränderung zum Vortag)

 

Bergneustadt: 252 (-3)

Engelskirchen: 258 (+43)

Gummersbach: 557 (-50)

Hückeswagen: 187 (+14)

Lindlar: 218 (+10)

Marienheide: 139 (-13)

Morsbach: 144 (-17)

Nümbrecht: 273 (+2)

Radevormwald: 282 (+26)

Reichshof: 300 (+9)

Waldbröl: 308 (-25)

Wiehl: 290 (-6)

Wipperfürth: 347 (-23)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 4 (+2)

 

 

Drei Menschen verstorben – 488 neue Corona-Fälle gemeldet (Mittwoch, 8:40 Uhr)

 

Laut Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) sind im Oberbergischen drei weitere Menschen verstorben, die zuvor positiv auf Corona getestet worden waren. Die Zahl der Todesopfer in der Region im Zusammenhang mit der Pandemie steigt damit auf 377.

 

488 neue Corona-Fälle wurden binnen der vergangenen 24 Stunden vom Kreisgesundheitsamt an das LZG gemeldet. Die 7-Tages-Inzidenz sank im Vergleich zum Dienstag auf 1.102,3 (-58,2).

 

Auch die durchschnittliche Inzidenz in Nordrhein-Westfalen ging weiter zurück und fiel erstmals seit Wochen unter die Marke von 1.000. Die Hospitalisierungsrate (Corona-Neuaufnahmen in Krankenhäusern innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner) stieg hingegen leicht an, während sich der Anteil der Covid-19-Patienten an der Intensivbelegung verringerte.

 

Leitindikatoren des Landes zum Infektionsgeschehen

 

7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Stand: 2. März/0 Uhr): 6,15 (+0,06)

 

Anteil Covid-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten (Stand: 1. März/12:15 Uhr): 9,24 Prozent (-0,30 Prozent)

 

7-Tage-Inzidenz (Stand: 1. März/0 Uhr): 981,0 (-45,6)

 

 

Hier geht's zum Ticker von Dienstag, 1. März

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