LOKALMIX

Verendete Tiere in Wipperfürth: Geflügelpest-Verdacht bestätigt

Red; 01.02.2022, 21:05 Uhr
Symbolfoto: Munzelminka auf Pixabay
LOKALMIX

Verendete Tiere in Wipperfürth: Geflügelpest-Verdacht bestätigt

  • 0
Red; 01.02.2022, 21:05 Uhr
Wipperfürth – Kreis richtet Schutz- und Überwachungszone ein – Tiere in betroffenem Betrieb verstorben oder getötet.

Der Verdacht auf Geflügelpest in einer Wipperfürther Geflügelhaltung hat sich bestätigt. Das teilte der Oberbergische Kreis am Abend mit. Das zuständige Friedrich-Löffler-Institut habe das hochansteckende Influenzavirus H5N1, besser bekannt als Geflügelpest-Erreger, heute nachgewiesen. Bei dem betroffenen Betrieb handelt es sich um eine kleinere Hobbyhaltung mit Hühnern, Gänsen und Enten (OA berichtete). Die meisten Tiere waren nach Angaben des Kreises innerhalb weniger Tage an der Krankheit verstorben, die restlichen Tiere wurden auf Anordnung des Veterinäramtes bereits am Freitag getötet.

 

Um eine Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt. Zudem wurden eine Schutzzone (mindestens drei Kilometer Durchmesser) sowie eine Überwachungszone (mindestens zehn Kilometer Durchmesser) eingerichtet (siehe interaktive Karte). In diesen Bereich gelten strenge Auflagen für Geflügelhaltungen und -transporte (zur Allgemeinverfügung des Kreises). Auch Eier dürfen nicht verbracht werden. Die Betriebe unterliegen der amtlichen Beobachtung, zudem gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht. Ausnahmegenehmigungen müssen vom Veterinäramt erteilt werden. Die detaillierten Schutzmaßnahmen können auf der Homepage des Kreises eingesehen werden. Verlaufen die Untersuchungen negativ, können die Maßnahmen in der Schutzzone nach 21 Tagen gelockert und nach 30 Tagen in beiden Zonen wieder aufgehoben werden.

 

WERBUNG

Sollte es im Oberbergischen Kreis zu weiteren Ausbrüchen kommen, droht eine kreisweise Stallpflicht. In Nordrhein-Westfalen sind bislang neun Fälle bekannt. Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Deutschland erneut Hunderte von HPAIV-infizierten Wildvögeln aus mindestens zwölf Bundesländern sowie über 50 Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln aus zahlreichen Bundesländern gemeldet. Das oberbergische Veterinäramt appelliert an die Geflügelhalter auch außerhalb der Sperrzonen, ihre Geflügelbestände bestmöglich zu schützen. Ein Bürgertelefon wurde eingerichtet. Unter Tel.: 02261/88 38 88 werden zu den üblichen Servicezeiten alle Fragen rund um die Geflügelpest beantwortet.

 

Die Geflügelpest, auch Aviäre Influenza oder Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihr natürliches Reservoir in wildlebenden Wasservögeln hat. Auch wenn die Geflügelpestviren wie die menschlichen Grippeerreger zu den Influenzaviren gehören, besteht laut Angaben des Kreises keine direkte Gefahr für die Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Geflügelpest. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die zurzeit in Deutschland kursierenden Geflügelpestviren für den Menschen ansteckend sind.

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG