LOKALMIX

Corona-Ticker: Neue Quarantäneregeln werden sofort umgesetzt

Red; 11.01.2022, 18:35 Uhr
LOKALMIX

Corona-Ticker: Neue Quarantäneregeln werden sofort umgesetzt

Red; 11.01.2022, 18:35 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Land veröffentlicht neue Corona-Schutzverordnung - Drei weitere Todesopfer - Inzidenz sinkt deutlich (AKTUALISIERT).

Heutiger Halt des Impfmobils (11 bis 15 Uhr): Parkplatz der Gesamtschule Marienheide ( Pestalozzistraße 7). Weitere Informationen zum Impfmobil des Oberbergischen Kreises und zu den Terminen sind auf dieser Seite zu finden.

 

Termine für Booster-Impfungen  in den stationären Impfstellen in Gummersbach, Waldbröl und Hückeswagen können hier gebucht werden.  Auch für Kinder und Jugendliche ab fünf Jahren stehen Termine für Erstimpfungen zur Verfügung.  

 

Der Kreis setzt neue Quarantäneregeln schon jetzt um (Mittwoch, 18:30 Uhr)

 

Im Vorgriff auf die ausstehende Landesverordnung ändert das Gesundheitsamt die Quarantäneregelungen dem letzten Bund-Länder-Beschluss entsprechend ab.

 

Bund und Länder haben sich am vergangenen Freitag auf neue Isolations- und Quarantäneregeln geeinigt. Diese treten in Nordrhein-Westfalen offiziell erst mit einer neuen Verordnung in Kraft. Das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises setzt die neuen Fristen schon jetzt um. Die neuen Regelungen werden für neue Corona-Fälle und auch für Infizierte und Kontaktpersonen angewendet, deren Quarantänen aktuell schon laufen, teilt der Kreis am Abend mit.

 

„Lange Quarantänefristen ohne Freitestmöglichkeiten sind kaum noch zu vermitteln. Nach der öffentlichen Vorstellung der Beschlüsse, gibt es viel Verunsicherung. Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass der Bund-Länder-Beschluss angewendet wird. Da die Landesverordnung aber noch aussteht, nutzen wir jetzt übergangsweise die Möglichkeit sogenannter Einzelfallentscheidungen, um die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Regelungen umzusetzen“, sagt Kaija Elvermann, Leiterin des Gesundheitsamtes. Die neuen Vorgaben werden auch für alle umgesetzt, deren Quarantäne noch läuft. „Wer durch die angekündigten Regelungen schon früher aus der Quarantäne entlassen werden könnte, soll keinen Nachteil haben“, so Landrat Jochen Hagt.

 

Die neuen Regeln werden im Bund-Länder-Beschluss vom 7.Januar folgendermaßen zusammengefasst (bundesregierung.de):

 

Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

 

Das bedeutet im Oberbergischen Kreis:

 

Wer die genannten Bedingungen erfüllt und aktuell als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, in Quarantäne ist, darf die Quarantäne unmittelbar beenden. Eine Freitestung ist nicht notwendig.

 

Ansonsten gilt generell:

 

  •  Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw. Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten.

 

  • Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten.

 

  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCRTest. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben.

 

  • Übermittlung des jeweils negativen Testnachweises an das Gesundheitsamt: obk.de/upload (Bereich: Negativtest-Nachweis).

 

 

Der Oberbergische Kreis beantwortet auf obk.de/faq häufige Fragen zum Thema „Tests und Quarantäne“.

 

 

Neue Coronaschutzverordnung gilt ab Donnerstag (Dienstag, 15:40 Uhr)

 

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen zur Kontaktreduzierung und Eindämmung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen um. Dazu wurde die Coronaschutzverordnung nun angepasst. Sie gilt ab Donnerstag, 13. Januar. Mit der Änderung der Verordnung wird in der Gastronomie die 2G-plus-Regelung eingeführt. Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G plus gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch vor Ort“unter Aufsicht vorgenommen werden.

 

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen. Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

 

Vor allem müssten die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet werde. „Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice Gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske“, so Laumann weiter. Die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte bleiben bestehen.

 

Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick

 

Schutz der kritischen Infrastruktur

 

Der Expertenrat der Bundesregierung hat dringend vor einer Gefährdung der kritischen Infrastruktur durch eine Vielzahl von Personalausfällen (Infektionen und Quarantäne) gewarnt. Dies wird damit als Ziel der Verordnung auch klar benannt. Neben der beschlossenen Anpassung der Quarantäneregelungen ist dafür vor allem die Begrenzung der Gesamt-Infektionszahlen erforderlich, weshalb die Gesamtinzidenz neben der Hospitalisierungsinzidenz wieder ein wesentlicher Indikator für die Erforderlichkeit der Schutzmaßnahmen wird.

 

2G plus in der Gastronomie

 

Die Zugangsbeschränkung auf immunisierte Personen, die zusätzlich über einen aktuellen Test verfügen müssen, galt bislang bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten. Ab dem 13. Januar gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt. Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.

 

Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen

 

Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G plus gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G plus, also auch etwa für den Sport in Innenräumen. Sie gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.

 

Testungen vor Ort

 

An Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist (also bei 3G und bei 2G plus), kann statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort beim Zutritt ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden, so etwa beim Zutritt eines Fitnessstudios unter der Aufsicht des Empfangspersonals oder bei der Sportausübung unter der Aufsicht des Trainers/Übungsleiters. Dieser beaufsichtigte Selbsttest berechtigt ausschließlich zum Zutritt zum konkreten Angebot. Es kann von der Aufsichtsperson kein Testnachweis ausgestellt werden, mit dem auch andere Einrichtungen besucht werden könnten. Das können weiterhin nur die offiziellen Teststellen. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber der Einrichtung.

 

Maskenpflicht

 

Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

 

Vereinheitlichung bei Großveranstaltungen

 

Bisher galt schon die Zuschauerobergrenze von 750 Personen für Großveranstaltungen. Dies gilt künftig einheitlich auch für überregionale Veranstaltungen wie Fußballspiele.

 

Regelungen zum Umgang mit Quarantäne/Kontaktbeschränkungen

 

Bis Anfang nächster Woche ist mit der Anpassung der RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement zu rechnen. Hierdurch werden unter anderem im Bereich Quarantäne bundeseinheitliche Maßstäbe zum Umgang mit geimpften, genesenen und geboosterten Personen gesetzt. Die Anpassung der Test- und Quarantäneverordnung des Landes erfolgt im Anschluss.

 

Die wichtigen AHA+L-Standards im Alltag bleiben für alle Menschen, unabhängig von ihrem Impfstatus, von großer Bedeutung. Neben einer eigenverantwortlichen Begrenzung der Kontakte, der Einhaltung der Hygienemaßnahmen und regelmäßigem Lüften sollte im Vorfeld von Zusammenkünften auch ein freiwilliger Schnelltest durchgeführt werden.

 

 

Neuer Rekord: Fast 120.000 Schnelltests binnen einer Woche (Dienstag, 15:15 Uhr)

 

Die Zahl der durchgeführten Corona-Schnelltests in der Region lag in der vergangenen Kalenderwoche (3. bis 9. Januar) bei 119.590 – damit wurde seit Beginn der Bürgertestungen erstmals die Schallmauer von 100.000 Tests innerhalb von einer Woche übertroffen. Sicherlich eine Folge davon, dass bei immer mehr Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten auch Geimpfte und Genesene einen zusätzlichen Test machen müssen (2G plus). Von den fast 120.000 Tests waren nach Angaben der Kreisverwaltung 370 positiv, was einer Quote von 0,31 Prozent entspricht.     

 

Der Oberbergische Kreis führt eine Liste mit den beauftragten Testzentren. Zurzeit sind es in der Region insgesamt 138.

 

 

Polizei stattet nicht angemeldeten Demonstrationen Besuch ab (Dienstag, 12:50 Uhr)

 

Nicht nur in Gummersbach wurde gestern auf die Straße gegangen, um gegen die Impfpflicht in medizinischen Berufen und im Gesundheitswesen zu demonstrieren. Auch in Waldbröl, in Engelskirchen und in Hückeswagen hatte die Polizei gestern Abend Einsätze. Der große Unterschied: Keines der Zusammentreffen – es kamen jeweils etwa 50 Personen, in der Schlossstadt waren es rund 80 - war angemeldet gewesen. Die Polizei stellte Strafanzeigen aufgrund des Verstoßes gegen die Anmeldepflicht für Versammlungen aus, in Waldbröl und Hückeswagen gegen den jeweiligen Versammlungsleiter, in Engelskirchen gegen Unbekannt. Die Versammlungen lösten sich schnell auf, heißt es auf Nachfrage.

 

Drei ältere Frauen verstorben – 1.676 Menschen derzeit positiv getestet (Dienstag, 9:20 Uhr)

 

Wie die Kreisverwaltung betätigte, sind drei weitere Menschen aus dem Oberbergischen verstorben, die zuvor positiv auf Corona getestet worden waren. Es handelt sich um ältere Frauen aus Gummersbach (86 Jahre), Engelskirchen (90 Jahre) und Waldbröl (85 Jahre).

 

Aktuell sind 1.676 Menschen positiv auf Corona getestet, im Vergleich zum gestrigen Montag ist das ein Plus von 25. 2.661 Personen befinden sich in Quarantäne (+103).

 

26 Menschen aus dem Oberbergischen, die mit dem Corona-Virus infiziert sind, in Krankenhäusern inner- und außerhalb des Kreises behandelt werden. Das sind fünf weniger als gestern. 16 befinden sich auf Normalstationen (-4), zehn werden intensivmedizinisch versorgt – einer ohne Beatmung (-2), neun müssen beatmet werden (+1).

 

Laut DIVI-Intensivregister sind derzeit elf von 79 Intensivbetten in den Krankenhäusern im Oberbergischen Kreis frei (Stand: Dienstag, 11. Januar/9:15 Uhr).

 

Die Lage im Oberbergischen (Stand: Dienstag, 11. Januar/0 Uhr)

(in Klammern: Veränderung zum Stand von Montag, 10. Januar/0 Uhr)

 

7-Tage-Inzidenz: 338,2 (-36,8)

Fälle seit Beginn der Pandemie (laborbestätigt durch PCR-Test)*: 27.482 (+83)

Aktuell positiv getestet (laborbestätigt durch PCR-Test): 1.676 (+25)

Bereits genesen und aus Quarantäne entlassen: 25.418 (+55)

Verstorben: 334 (+3)

In angeordneter Quarantäne**: 2.661 (+103)

 

*Neue Fälle werden durch das LZG den Tagen zugeordnet, an denen das positive Laborergebnis im Gesundheitsamt eingegangen ist. Hierdurch kann es vorkommen, dass sich die Zahl der hinzukommenden Fälle rückwirkend auch auf die Vortage verteilt und sich damit zugleich die Inzidenzwerte der betroffenen Tage verändern.

 

**umfasst aktuell positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen in angeordneter Quarantäne


Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Veränderung zum Vortag)

Bergneustadt: 93 (+10)

Engelskirchen: 97 (+1)

Gummersbach: 406 (+12)

Hückeswagen: 111 (-18)

Lindlar: 106 (+5)

Marienheide: 82 (-5)

Morsbach: 34 (-3)

Nümbrecht: 88 (+10)

Radevormwald: 94 (-13)

Reichshof: 168 (+13)

Waldbröl: 109 (-5)

Wiehl: 131 (+4)

Wipperfürth: 147 (+12)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 10 (+2)

 

 

Drei Todesfälle gemeldet – Inzidenz sinkt deutlich (Dienstag, 8:25 Uhr)

 

Im Oberbergischen sind nach Angaben des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG) drei weitere Menschen verstorben, die zuvor positiv auf Corona getestet waren. Damit steigt die Zahl der Todesopfer in der Region auf 334.   

 

Das Kreisgesundheitsamt hat seit gestern 83 neue Corona-Fälle an das LZG gemeldet. Die 7-Tages-Inzidenz sank deutlich von 375,0 auf 338,2 (-36,8) und liegt nun unter dem NRW-Inzidenzwert, der heute auf 381,7 kletterte (+20,2).

 

Leitindikatoren des Landes zum Infektionsgeschehen (Veränderungen zum Vortag in Klammern)

 

7-Tage-Hospitalisierungsquote (Stand: 11. Januar/0 Uhr): 2,81 (-0,12)

 

Anteil Covid-19-Patienten an Intensivbetten (Stand: 10. Januar/12:15 Uhr): 8,75 Prozent (-0,14 Prozent)

 

7-Tage-Inzidenz in NRW (Stand: 11. Januar/0 Uhr): 381,7 (+20,2)

 

 

Hier geht's zum Ticker von Montag. 10. Januar

WERBUNG
WERBUNG