LOKALMIX

Corona-Ticker: Neue NRW-Coronaschutzverordnung tritt ab morgen in Kraft

Red; 23.11.2021, 15:20 Uhr
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Corona-Ticker: Neue NRW-Coronaschutzverordnung tritt ab morgen in Kraft

Red; 23.11.2021, 15:20 Uhr
Oberberg - OA hält die Leser über die Neuigkeiten auf dem Laufenden - Ein weiterer Mensch verstorben - Zahl der positiv Getesteten gesunken (AKTUALISIERT).
Heutiger Halt des Impfmobils (10 bis 14 Uhr): Hürxtalhaus Radevormwald (Schlossmacherstraße 2). Weitere Informationen zum Impfmobil des Oberbergischen Kreises und zu den Terminen sind auf dieser Seite zu finden.

 

Neue Coronaschutzverordnung ab morgen gültig (Dienstag, 15:15 Uhr)

 

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom vergangenen Donnerstag und das neue Infektionsschutzgesetz um und hat die Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen entsprechend angepasst. Zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen und insbesondere zur weiteren Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten treten ab dem morgigen Mittwoch, 24. November, weitere Maßnahmen in Kraft, die im gesamten Freizeitbereich das ansteigende Infektionsgeschehen einbremsen sollen.

 

Hier gelten künftig flächendeckende 2G-Regelungen für den Zugang bzw. 2G-plus-Regelungen für Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen wie etwa Clubs, Tanzveranstaltungen und Karnevalsveranstaltungen. Zudem gelten 3G-Regelungen etwa bei Messen und Kongressen, nicht freizeitorientierten Versammlungen in Innenräumen und standesamtlichen Trauungen.

 

Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es, die Impfkampagne voranzutreiben. Insgesamt sind über 71 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen vollständig geimpft. Das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag bleibt auch für diese Menschen von Bedeutung. Daher gilt in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, in Innenräumen, in denen mehrere Personen zusammentreffen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem wird das Tragen einer Maske auch im Freien nach wie vor dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Dort, wo die zuständigen Behörden es ausdrücklich festlegt, ist es auch im Außenbereich Pflicht.

 

Die Coronaschutzverordnung gilt in dieser Fassung einstweilen bis zum 21. Dezember 2021.

 

Die wichtigsten Regelungen im Überblick

 

Einführung von 2G-Regeln im Kultur- und Freizeitbereich

Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Darunter fallen Besuche von Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen. Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).

 

2G-plus-Regel in Einrichtungen mit hohem Infektionsgeschehen

Der Besuch von Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Karnevalsfeiern und vergleichbaren Brauchtumsveranstaltungen ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können. Dieser kann in Form eines Schnelltestes (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Testes (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Die gleiche Regelung gilt für die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.

 

Ergänzung der 3G-Regelungen

Im Bereich von nicht freizeitbezogenen Einrichtungen und Veranstaltungen bleiben bestehende 3G-Regelungen erhalten und werden auf weitere, bisher nicht zugangsbeschränkte Angebote ausgedehnt. Demnach ist der Zutritt zu Versammlungen in Innenräumen, Veranstaltungen der schulischen, hochschulischen, beruflichen oder berufsbezogenen Bildung, Messen, Kongressen und Sitzungen kommunaler Gremien nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Personen gestattet. Auch für Beerdigungen, standesamtliche Trauungen, Friseurbesuche und nicht-touristische Übernachtungen gilt die Nachweispflicht über eine Impfung, Genesung oder Testung.

 

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern gilt weiterhin eine Kapazitätsbegrenzung: Hier darf bei Veranstaltungen mit Steh- oder Sitzplätzen die über 5.000 Zuschauende hinausgehende Kapazität nur zu 50 Prozent ausgelastet werden; bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze. Die Einhaltung und Kontrolle von Maskenpflichten ist sicherzustellen.

 

Kontrolle und Überprüfung der aufgestellten Regelungen

Die Überprüfung der Impf- und Testnachweise erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Im Rahmen angemessener Stichproben ist ein Abgleich der Nachweise mit dem amtlichen Ausweisdokument vorzunehmen, welches Besucher von Einrichtungen oder Veranstaltungen bei sich führen müssen.

Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden.

Unterlassene Kontrollen werden mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Bei Missachtung zentraler Regeln sind die Gewerbe- und Gaststättenaufsicht zu informieren, um die Zuverlässigkeit der Betreiber überprüfen zu können.

 

Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler

Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.

 

Weitergehende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Hospitalisierungsinzidenz und regionalem Infektionsgeschehen

Besonderem regionalen Infektionsgeschehen oder einer hohen Belastung der regionalen Krankenhäuser können die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Maßnahmen entgegenwirken.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz beim Überschreiten einer Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der in Bezug auf Covid-19 in ein Krankenhaus aufgenommene Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) von sechs weitergehende Schutzmaßnahmen nötig werden. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter drei, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.

 

 

"Wir zünden ein Licht an" findet nicht statt (Dienstag,  15:05 Uhr)

 

Die traditionelle Veranstaltung "Wir zünden ein Licht an" am Samstag vor dem 1. Advent, veranstaltet vom Heimat- und Verschönerungsverein Ründeroth und der Feuerwehr Ründeroth, wurde abgesagt.

 

 

Viele Menschen erhielten den „Piks“ in Ründeroth (Dienstag, 11:10 Uhr)

 

Gefühlt war halb Ründeroth auf den Beinen, um sich in den Räumlichkeiten der Alternativen Tagespflege Uwe Söhnchen eine Corona-Impfung geben zu lassen. Dort machte gestern das Impfmobil des Oberbergischen Kreises Station. Laut Kreisverwaltung erhielten über 400 Personen einen „Piks“. Wegen des großen Andrangs gab s Wartezeiten von bis zu dreieinhalb Stunden, doch die Menschen blieben geduldig. Das Ordnungsamt Engelskirchen und die Polizei sorgten dafür, dass die Nebenstraße abgesperrt wurde, um die Sicherheit der Wartenden in der Schlange zu gewährleisten.

 

Fünf Ärzte sowie 15 Mitarbeiter der Tages- und Hauskrankenpflege waren im Einsatz. „Wir danken allen Beteiligten, den Anwohnern, Impflingen und dem Oberbergischen Kreis für die besonders gute Zusammenarbeit, die damit das Gelingen der Aktion möglich gemacht haben“, sagt Brigitte Manderla, Bereichsleitung der Abteilung Tagespflege Uwe Söhnchen.
 

[Fotos: Alternative Tagespflege Uwe Söhnchen --- Der Andrang in Ründeroth war riesig.]

 

Versammlung abgesagt (Dienstag, 10:00 Uhr)

 

Die Jahreshauptversammlung des Bürgervereins Hardt am Freitag, 26. November, ist abgesagt worden. Ein Ersatztermin wird rechtzeitig mitgeteilt.

 

 

81-Jährige verstorben – Zahl der positiv Getesteten gesunken (Dienstag, 9:05 Uhr)

 

Wie die Kreisverwaltung am Morgen bestätigte, gibt es ein weiteres Todesopfer aus dem Oberbergischen im Zusammenhang mit der Pandemie. Verstorben ist eine 81-Jährige aus Wiehl.

 

Nur eine Momentaufnahme oder der Beginn eines Trends? Die Zahl der positiv auf Corona getesteten Personen ist seit gestern gesunken. Und zwar deutlich von 1.576 auf 1.488. 56 neue Fälle wurden binnen der vergangenen 24 Stunden vom Gesundheitsamt an das Landeszentrum Gesundheit NRW gemeldet. 2.372 Personen befinden sich laut Kreis in Quarantäne (-15).

 

Aktuell müssen 40 Oberberger wegen des schweren Verlaufs einer Covid-19-Erkrankung in Krankenhäusern behandelt werden, das bedeutet im Vergleich zu Montag ein Plus von zwei. Auf Normalstationen befinden sich 27 Patienten (=), 13 werden intensivmedizinisch betreut – acht ohne Beatmung (+1), fünf müssen beatmet werden (+1).

 

Positiv getestete Personen in den Kommunen (in Klammern: Zahl vom Vortag)

Bergneustadt: 84 (87)

Engelskirchen: 77 (77)

Gummersbach: 245 (251)

Hückeswagen: 46 (46)

Lindlar: 109 (115)

Marienheide: 105 (117)

Morsbach: 50 (51)

Nümbrecht: 195 (216)

Radevormwald: 66 (68)

Reichshof: 162 (184)

Waldbröl: 133 (146)

Wiehl: 112 (119)

Wipperfürth: 94 (95)

 

Durch das Gesundheitsamt erfasst und informiert, aber in der Statistik noch keiner Kommune zugeordnet: 10 (4)

 

 

Ein weiterer Todesfall gemeldet (Dienstag, 8:25 Uhr)

 

Nach Angaben des Landeszentrums Gesundheit NRW ist ein weiterer Mensch aus dem Oberbergischen im Zusammenhang mit der Pandemie verstorben. Die Zahl der Todesopfer erhöht sich damit auf 284.     

 

56 neue Fälle wurden binnen der vergangenen 24 Stunden vom Kreis-Gesundheitsamt gemeldet. Die 7-Tages-Inzidenz in Oberberg sank von 371,4 auf 360,3. Am Dienstag vor einer Woche erreichte sie einen Wert von 253,2.

 

Leitindikatoren des Landes zum Infektionsgeschehen (Veränderungen zum Vortag in Klammern):

 

7-Tage-Hospitalisierungsquote (Stand: 23. November/0 Uhr): 4,22 (+0,30)

 

Anteil Covid-19-Patienten an Intensivbetten (Stand: 22. November/12:15 Uhr): 10,46 Prozent (+0,30 Prozent)

 

7-Tage-Inzidenz (Stand: 23. November/0 Uhr): 249,0 (+19,9)

 

 

Hier geht's zum Ticker von Montag, 22. November

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