BLAULICHT

Schlägerei an Nümbrechter Grillplatz kann vor Gericht nicht endgültig aufgeklärt werden

pn; 10.02.2024, 10:15 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm --- Ohne Urteil blieb das Vefahren wegen Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Nümbrechter.
BLAULICHT

Schlägerei an Nümbrechter Grillplatz kann vor Gericht nicht endgültig aufgeklärt werden

pn; 10.02.2024, 10:15 Uhr
Nümbrecht – Nachdem das Verfahren wegen Körperverletzung gegen einen 24-jährigen Nümbrechter neu aufgerollt werden musste, wurde es nun am Amtsgericht Waldbröl eingestellt.

Von Peter Notbohm

 

Nichts dem Zufall überlassen wollte dieses Mal die Staatsanwaltschaft im Prozess um eine Schlägerei in Nümbrecht im Mai 2022. Nachdem das mutmaßliche Opfer am ersten Verhandlungstag im Dezember nicht erschienen war (OA berichtete), wurde der junge Mann am Mittwoch von der Polizei abgeholt und am Amtsgericht Waldbröl abgeliefert. Dort musste sich erneut Alexandre K. (Anm.d.Red.: Name geändert) wegen Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft ging weiter davon aus, dass der 24-jährige Nümbrechter mindestens einmal grundlos zu einem Faustschlag ins Gesicht angesetzt hatte und das mutmaßliche Opfer in der folgenden Rangelei zudem zu Boden gedrückt und anschließend über den Boden geschleift hatte.

 

Verteidigung und Einzelrichterin Laura Lax hatten aufgrund unterschiedlichster Zeugenaussage schon im Dezember eine Einstellung des Verfahrens angeregt. Damit hatte sich die Staatsanwaltschaft allerdings damals noch nicht anfreunden wollen. Alexandre K. blieb auch im zweiten Versuch bei seiner Version: Nachdem es in feuchtfröhlicher Stimmung zu einem Wangenkuss gekommen war, soll einer der Anwesenden seine damalige Freundin verteidigt haben und den völlig betrunkenen 'Küsser' im Schwitzkasten bewusstlos gewürgt haben. Anschließend sei eine der jungen Frauen dem Bewusstlosen dann auch noch auf den Kopf getreten.

 

Zu viel für Alexandre K., der nun ausgeflippt sei und den Mann nach eigener Aussage verteidigen wollte. Er sei auf die Frau losgegangen; sie sei anschließend aus Angst vor ihm in eins der Autos geflüchtet, dessen Türgriff er beschädigte. Der Eigentümer des Wagens, das mutmaßliche Opfer, wollte den Angeklagten daraufhin zur Rede stellen, fing sich aber einen Schlag ein. Den gab der Angeklagte auch weiterhin zu. Allerdings habe auch er in diesem Fall nur aus Angst gehandelt, da sein Kontrahent das Doppelte von ihm gewogen habe.

 

Den Schaden am Wagen habe er einige Tage später bezahlen wollen, das sei aber abgelehnt worden. Verwundert zeigte sich Alexandre K. zudem, dass die Geschichte letztlich vor Gericht gelandet ist: „Für mich ist der Abend doof gelaufen, war aber auch gegessen. Hätte ich gewusst, dass ich angezeigt werde, wäre ich auch zur Polizei gegangen. Schließlich hatte ich auch einige Blessuren am Arm.“

 

Weil der Prozess neu aufgerollt wurde, mussten auch sämtliche Zeugen erneut erscheinen. Sie beriefen sich weiterhin auf viele Erinnerungslücken an das Geschehen vor anderthalb Jahren und konnten wenig zu den angeklagten Schlägen aussagen. Mehr Erinnerungen hatte derweil das mutmaßliche Opfer. Er nahm den Angeklagten halb in Schutz: „Es war ein gigantisches Chaos. Er war stark alkoholisiert und hat mir eine geklatscht. Seine Aggression richtete sich aber eigentlich mehr gegen die Mädchen als gegen mich.“ Wer ihn letztlich über den Boden geschleift habe, konnte er dagegen nicht mehr sagen.

 

Insgesamt 450 Euro habe er damals für die Schäden an seinem Wagen bezahlen müssen, einige davon seien allerdings auf der Rückbank durch die jungen Frauen und nicht durch Alexandre K. verursacht worden. Über den Angeklagten sagte er zudem, dass der zwei Seiten habe: „Eigentlich ist er ein ruhiger Typ, verliert mit Alkohol aber leicht die Fassung.

 

Diese Ausführungen reichten dann auch dem Staatsanwalt. Nun regte auch er an, das Verfahren einzustellen, weil aufgrund der vielen vagen Zeugenaussagen letztlich nur eine Backpfeife nachzuweisen sei. Richterin Lax und der Verteidiger von Alexandre K. sahen das ähnlich. „Das Einzige, was man hier wirklich greifen kann, ist, dass alle ziemlich besoffen waren und auch das Opfer den Schlag nicht als zielgerichtet eingeordnet hat“, so der Rechtsanwalt.

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