BLAULICHT

Prozessmarathon endet mit Bewährungsstrafe

lw; 22.12.2025, 13:16 Uhr
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Symbolfoto: Archiv.
BLAULICHT

Prozessmarathon endet mit Bewährungsstrafe

lw; 22.12.2025, 13:16 Uhr
Waldbröl – Die Verfahren gegen zwei Nümbrechter wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wurden teils gegen Auflagen eingestellt – Nur für ein anderes Delikt gab es ein Urteil – Fünf-Stunden-Sitzung endete am Abend.

Von Lars Weber

 

Bis in die Abendstunden hinein ging der zweite Verhandlungstermin im Verfahren gegen zwei Nümbrechter. Dem 30-jährigen Max L. und dem 29-jährigen Timo F. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) wurde gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, Max L. soll außerdem am 1. Oktober 2024 in der Waldbröler Innenstadt im Besitz von 0,34 Gramm Amphetaminen gewesen sein. Nach fünf Stunden dann und diversen intensiven Zeugenvernehmungen konnte Richterin Christina Becher die Verhandlung schließen – verurteilt worden ist letztlich nur der 30-jährige Max L. aufgrund des Drogenbesitzes zu drei Monaten Gefängnis auf Bewährung. Die restlichen Anklagepunkte wurden teils gegen Auflagen eingestellt. Ausschlaggebend dafür waren auch die Aussagen der Freunde des Geschädigten und Nebenklägers Jan O., die das Gericht nicht vollends überzeugt hatten.

 

Zu der gefährlichen Körperverletzung soll es laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft am 19. November 2023 um 2:20 Uhr in der Nümbrechter Ortschaft Gaderoth gekommen sein. Nach zwei Feiern sollen dabei Teile der Partygäste aneinandergeraten sein, dabei sollen Timo F. und Max L. unter anderem dem Geschädigten mit dem Kopf einen Schultertreffer verpasst haben, dazu gab es eine Ohrfeige und weitere Schläge, hieß es. Zudem soll Jan O. auch gewürgt worden sein.  

 

Den Anklagepunkt des Amphetamin-Besitzes hatte Max L. beim ersten Verhandlungstermin bereits eingestanden (OA berichtete), über den Rest schwieg er sich aus. Sich eingelassen hatte dafür Timo F., der die Geschehnisse aus seiner Sicht wiedergegeben hatte. Demnach habe er vor allem einer Person am Boden helfen wollen, der von drei anderen Beteiligten angegangen worden sei – die Person am Boden sei Max L. gewesen. In der folgenden Auseinandersetzung habe er sich nur gewehrt.

 

Bei der fünfstündigen Mammutsitzung bekamen nun der Nebenkläger Jan O. und seine drei Freunde den Raum, sich zu äußern. Der 22-jährige Geschädigte machten den Anfang. Während die eine Feier oben im Dorfgemeinschaftshaus stattfand, stieg seine Party unten bei der Kegelbahn. Im Laufe des Abends hätten sich zwei Männer der anderen Party bei ihnen wiedergefunden, ein Unbekannter und Max L.. Dieser sei zunehmend ausfallend geworden, hätte sie beleidigt und auch Koks konsumiert. Um die Situation zu entschärfen, habe man die Party „zum Schein“ beenden und zum Elternhaus von Jan O. gehen wollen, nur um kurze Zeit später wiederzukommen.

 

Doch auf der Auffahrt des Hauses seien die Männer wieder aufgetaucht – und Max L. habe ihm eine Kopfnuss verpassen wollen, die aber an der Schulter gelandet sei, gefolgt von einer Ohrfeige. Als die Polizei gerufen worden sei, seien die Männer weggegangen. „Damit die Polizei sie aufgreifen kann, sind wir hinterher.“ Bis hierhin waren auch die Aussagen seiner Freunde bis in die Details sehr ähnlich – wobei die Verteidigerin von Max L. in ihren Befragungen immer wieder darauf eingegangen war, dass sich die Freunde nicht nur im Vorfeld der Verhandlungen einmal getroffen hatten, um den Tat-Abend einmal durchzugehen, sondern teils auch Aussagenprotokolle vorgelesen worden seien. Am Gericht, wo sich die Zeugen eigentlich auf ihre eigenen Erinnerungen stützen sollten, sollte dieser Umstand später auch in den gerichtlichen Entscheidungen eine Rolle spielen.

 

Nachdem sich die jungen Männer an die Verfolgung von Max L. gemacht hatten, wurden die Schilderungen undeutlicher. Max L. soll ihm ins Gesicht geschlagen haben, sagte Jan O., „ich glaube, mit der Faust“. In den Ausführungen eines Freundes sei er eher geschubst worden. Während ein Freund die Situation über den Kopf gewachsen sei und er Reißaus nahm in den Wald, sollen die verbliebenden drei Max L. „am Boden fixiert“ haben, „damit er nicht wegläuft“. Da dieser weiter sehr aggressiv gewesen sei, habe man ihn auch getreten. Aus einem Taxi seien dann mehrere Personen gekommen, unter ihnen auch Timo F., und es sei zu einer unübersichtlichen Schlägerei gekommen, an deren Ende Max L. den Nebenkläger auch gewürgt habe. Laut Taxifahrer, der ebenfalls im Zeugenstand saß, sei von drei Leuten, die bei ihm im Auto saßen, jedoch zunächst nur eine Person ausgestiegen, nämlich Timo F. Dann sei auch die Polizei angekommen.

 

Nachdem alle Zeugen ausgesagt hatten, wurden das Verfahren gegen Timo F. eingestellt. Konkrete Schläge oder ähnliches könnte man nicht nachweisen. Da zwei Verurteilungen zu Geldstrafen in anderen Fällen aktuell seien, sei in dieser Angelegenheit keine Verschärfung des Strafmaßes zu erwarten. Der 29-Jährige konnte gehen.

 

Eingestellt gegen Auflagen wurde auch das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Max L., nachdem zuvor noch der Bewährungshelfer dem 30-Jährigen ein stabiles Jahr 2025 ohne weitere Vergehen und Drogen bescheinigt hatte. Die Beweisaufnahme habe den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung nicht beweisen können, auch die Besprechungen zwischen den Zeugen habe nicht zur Glaubwürdigkeit der einzelnen Aussagen beigetragen, so das Gericht. Max L. muss insgesamt 2.100 Euro Schadenswiedergutmachung leisten, dafür verzichtet die Nebenklage darauf, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Blieb am Ende nur noch der Besitz des Amphetamins, für den das Gericht den Nümbrechter zu drei Monaten Gefängnis verurteilte. Trotz laufender Bewährungszeit wurde die Strafe aufgrund der Prognose des Bewährungshelfers zur Bewährung ausgesetzt.   

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