BLAULICHT

Pflegeheimbesuch verstärkt entscheidenden Widerspruch

lw; 25.02.2022, 12:06 Uhr
BLAULICHT

Pflegeheimbesuch verstärkt entscheidenden Widerspruch

lw; 25.02.2022, 12:06 Uhr
Gummersbach – 38-Jähriger wird mangels Beweise vom Verdacht der Untreue in mehr als 200 Fällen freigesprochen – Offene Fragen und Ungereimtheiten.

Von Lars Weber

 

Glaubwürdigen Zeugen und einem entscheidenden Widerspruch hat es der Angeklagte Alexander K. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) zu verdanken, dass er das Gummersbacher Amtsgericht gestern mit einem Freispruch verlassen durfte. Es konnte nicht bewiesen werden, dass er seine Generalvollmacht gemeinsam mit seinem nicht verhandlungsfähigen Vater (83) gewerbsmäßig ausnutzte, um das Vermögen von Peter J. zu veruntreuen. Dieser war 2012 nach einem Schlaganfall zum Pflegefall geworden. Mit der Vollmacht wurden im Tatzeitraum zwischen November 2013 und Januar 2018 fast wöchentlich Geldbeträge vom Konto abgehoben. Es entstand ein Schaden von rund 100.000 Euro.

 

Aufgefallen waren die Unregelmäßigkeiten Karl L., der ebenfalls mit einer Vorsorgevollmacht ausgestattet worden war. Schon beim Auftakttermin vor dem Schöffengericht um den Vorsitzenden Richter Ulrich Neef war klar geworden, dass Aussage gegen Aussage steht und Kleinigkeiten den Unterschied ausmachen könnten (OA berichtete). Auch deshalb suchten gestern beim Fortsetzungstermin sämtliche Beteiligte des Gerichts den Geschädigten und Kläger im Pflegeheim auf – was letztlich wichtige Ungereimtheiten verstärkte.

 

Vorher hatte Richter Neef aber noch einige weitere Zeugen geladen. Im Mittelpunkt stand die Familie von Alexander K.. So sagten sowohl seine Mutter als auch seine Schwester und sein Schwager vor Gericht aus. Sie machten nicht von ihrem Recht Gebrauch, auf eine Einlassung zu verzichten. Eine gute Entscheidung, wie sich herausstellen sollte. Vor allem Petra K., die Mutter des Angeklagten, skizzierte leise, ruhig, konzentriert und mit vielen Details die lange und enge Beziehung ihrer Familie zu Peter J.. Über Jahrzehnte war dieser in die Familie hineingewachsen, vor allem, nachdem seine eigene Familie nicht mehr da war. Als Patenonkel von Alexander K. sei auch früh klar gewesen, dass der Angeklagte einmal alles erben solle. Erst kurz vor dem Schlaganfall hätte Peter L. seinem Patenkind nochmal sein Grundstück und das Haus genau gezeigt.

 

Petra K. zeigte auf, wie sich ihr Mann und ihr Sohn um Peter J. gekümmert hatten. Wie viel Zeit sie aufgewendet hatten und dass sie deshalb ihre 450-Euro-Jobs aufgaben. Und das Geld, das vom Konto genommen wurde? Schon vor dem Schlaganfall habe Peter J. dem Angeklagten immer wieder Geld gegeben. „Für alles, was er für ihn tut.“ Auch eine Kontovollmacht habe er schon bekommen, damals für den Notfall. Nach dem Schlaganfall habe Peter J., so sei es ihr häufiger gesagt worden, mehrmals bekräftigt, dass sich Alexander K. nehmen könne, was er benötigt. Auch bei einem Gespräch während eines Weihnachtsfests sei es um die Einkommensproblematik von Vater und Sohn gegangen, an dem ähnliches wiederholt worden sei. Dies deckte sich mit der Aussage des Angeklagten.

 

Schwester und Schwager hatten dem nichts Neues hinzuzufügen. Bei ihnen stand vor allem die Frage im Raum, ob Peter J. davon wusste, dass sie mit ihrer Familie das Haus des Klägers zunächst mieteten, um es kurze Zeit später zu kaufen. Den Kauf geregelt hatte Alexander K.. Die Antwort auf diese Frage war für das Gericht für die Glaubwürdigkeit des Geschädigten äußerst wichtig. Denn dieser hatte in einem notariell geführten Gespräch im April 2018 nicht nur zu Protokoll gegeben, dass er Alexander K. niemals erlaubt hatte, frei über sein Geld zu verfügen – er habe auch keine Kenntnis darüber gehabt, dass sein Haus vermietet und verkauft worden war.

 

Diese Aussage flog gestern der Klägerseite endgültig um die Ohren. Nicht nur hatte schon Karl L. zum Prozessauftakt schon ausgesagt, dass er mit Peter J. zumindest über die Vermietung geredet hatte. Die Schwester und der Schwager von Alexander K. ließen kaum Zweifel daran, dass bei den vielen Treffen der Familie mit Peter J. das Haus ein Thema gewesen war. „Meine Kinder waren auch häufiger bei ihm und haben ihm Bilder gemalt von seinem Haus und in welchen Zimmern sie dort jetzt wohnen“, so die Schwester. Der Schwager sei einmal sogar extra im Pflegeheim gewesen, um mit Peter J. über eine Baumaßnahme zu sprechen. Auch ein weiterer Zeuge, ein Bekannter des Klägers, bestätigte, mit diesem im Heim über das Haus gesprochen zu haben.

 

Schließlich ging es für die Schöffen, den Richter, den Staatsanwalt, die Verteidigung und den Angeklagten zu Peter J. in ein Gummersbacher Pflegeheim. Diesen trafen sie in einem „misslichen Zustand“ an. Die Staatsanwaltschaft glaubte zwar, dass der Geschädigte geistig anwesend war. Viel mehr glaubte er aber auch nicht. Peter J. bekräftigte noch einmal in kurzen Worten, dass er von allem nichts gewusst haben möchte. Eine Aussage, die aber schon „als falsch entlarvt“ war, wie Richter Neef später sagte. Wie sein geistiger Zustand über die vergangenen Jahre einzuschätzen ist – der Rechtsanwalt, der beim notariellen Gespräch dabei war, hielt bei seiner Aussage im Zeugenstand Peter J. damals bei klarem Verstand – sei weiter kaum zu beantworten. Staatsanwaltschaft, Richter und Verteidigung rätselten, warum Peter J. mindestens bei dem Haus-Thema eindeutig nicht die Wahrheit sagte. Klar war für die Verantwortlichen aber: „Die Bibel ist das notarielle Papier nicht“, so Richter Neef später in der Urteilsbegründung.

 

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten einen Freispruch. Der Verteidiger wies noch einmal darauf hin, dass es auch noch bis Mitte 2018 teils intensiven Kontakt von Peter J. zu der Familie von Alexander K. gab. „Verhält sich jemand so, wenn er selbst denkt, betrogen worden zu sein?“ Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte nach klaren Beweisen für die Untreue gesucht, für den geplanten Missbrauch des Vertrauens. Und obwohl Alexander K. an einer Stelle sogar nur mit dem Verkauf des Hauses eine Pleite von Peter J. verhinderte: Vorsätzlichkeit, gewerbemäßige Untreue sei nicht zu beweisen gewesen.

 

Richter Neef und seine Schöffen schlossen sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft an. Es sei nicht zu beweisen gewesen, ob Alexander K. nun seinen Lebensunterhalt vom fremden Vermögen bestreiten durfte oder nicht. Strafrechtlich könne der Angeklagte deshalb nicht verurteilt werden. Jedoch: Wenn der 38-jährige Alexander K. für sich weiter Geld vom Konto genommen hätte, hätte das Geld irgendwann nicht mehr für den Heimaufenthalt von Peter J. gereicht, sagte der Richter noch einmal in aller Deutlichkeit. „Moralisch war das Verhalten sehr grenzwertig.“  

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