Waldbröl - Ein 34-Jähriger aus Waldbröl musste sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie mehrfacher Beleidigung und Bedrohung am Amtsgericht Waldbröl verantworten – Urteil gefallen.
Von Mika Härtel
Der 34-jährige Andreas L. musste sich gestern zum wiederholten Mal vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten. Die Vorwürfe reichten von Beleidigung über Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und dem Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Taten sollen sich zwischen dem 12. Juli 2021 und dem 17. August 2022 im Waldbröler Stadtgebiet ereignet haben (OA berichtete). Andreas L. soll bei seinen Taten immer stark alkoholisiert gewesen sein. Ob auch noch andere Substanzen im Spiel waren und ob er bei seinen Delikten zurechnungsfähig gewesen sei, konnte der Gutachter bei seinem gestern vorgetragenen Bericht nicht endgültig klären.
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Für den mehrfach vorbestraften Bewährungsversager würde sprechen, dass er therapiewillig sei und kontinuierlich positiven Kontakt mit seinem Bewährungshelfer halte. Der Verteidiger forderte hingegen eine achtmonatige Freiheitsstrafe, die ebenfalls zur Bewährung auszusetzen sei. „Er ist willig, sein Leben zu ändern. Das größte Problem war seine Alkoholsucht, die bei jeder seiner Taten eine große Rolle gespielt hat“, so der Verteidiger. Wenn er diese mit einem Entzug in den Griff bekommen würde, könne man weitere Straftaten ausschließen. Außerdem habe er sich bei all seinen Opfern entschuldigt.
Dem Waldbröler Angeklagten, der während des gesamten Prozesses geschwiegen hatte, war es schließlich wichtig, Richter Kevin Haase mitzuteilen, dass er kein „Frauenschläger“ sei. Dabei bezog er sich auf den Vorfall, bei dem er einer Bekannten vor ihrer Wohnungstür mit seiner Faust ins Gesicht traf. Der Richter folgte schließlich dem Antrag der Verteidigung und verurteilte den 34-Jährigen zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Sie müssen irgendwas tun. Aber sie dürfen nicht zu Hause rumsitzen“, so Haase in seiner Urteilsbegründung.
Entweder muss Andreas L. 200 Sozialstunden während der dreijährigen Bewährungszeit absolvieren, einer geregelten Arbeit nachgehen oder eine Alkoholtherapie abschließen. Der 34-Jährige darf während der Bewährungszeit auch keine Waffen besitzen. Außerdem muss er weiter positiven Kontakt zu seinem Bewährungshelfer halten. „Er hat so positiv über Sie gesprochen und ihnen damit den Gefängnisaufenthalt erspart. Nutzen Sie ihre letzte Chance“, betonte Haase abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.