BLAULICHT
Mann auf offener Straße mit Pistole bedroht?
Waldbröl – Ein 34-Jähriger aus Waldbröl muss sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie mehrfacher Beleidigung und Bedrohung am Amtsgericht Waldbröl verantworten – Dieser schwieg auch am zweiten Verhandlungstag.
Von Lars Weber
Andreas L. (Anm.d.Red.: Name geändert) ist auch am zweiten Verhandlungstag am Amtsgericht Waldbröl stumm geblieben und wollte sich zu den Vorwürfen gegen ihn nicht einlassen. Derer gibt es allerdings nicht wenige. Von Beleidigung, über Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, mehrfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung, tätlicher Beleidigung bis hin zum Verstoß gegen das Waffengesetz ist alles dabei (OA berichtete). Die Taten sollen sich zwischen dem 12. Juli 2021 und dem 17. August 2022 im Waldbröler Stadtgebiet abgespielt haben. Auffällig: Immer soll Alkohol im Spiel gewesen sein. Um die Rolle der Sucht bei den Taten – der 34-jährige Waldbröler ist bereits vorbestraft und das Alkoholproblem bekannt - ging es gestern ebenso wie um zwei Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2022.
Einzelrichter Kevin Haase wollte sich gestern mit einem der schwerwiegendsten Vorwürfe auseinandersetzen. Laut Anklageschrift wurde nach Andreas L. am 5. August 2022 wegen unerlaubten Tragens einer Schusswaffe gefahndet, als ihn Polizisten am Abend an der Kaiserstraße mit zwei weiteren Männern ansprachen. Noch bevor die Beamten ihn kontrollieren konnten, soll es ihm gelungen sein, eine Luftdruckpistole hinter einem Haus zu verstecken. Anschließend soll er auf die Polizisten losgegangen sein. Im folgenden Gerangel soll sich eine Polizistin Schürfwunden zugezogen haben. Ein Alkoholtest zeigte später 1,3 Promille an bei dem Waldbröler an.
Die Polizei verständigt hatte ein 41-jähriger Zeuge, der an diesem Tag im Auto auf der Vennstraße unterwegs war. Auf Höhe der Post seien ihm zwei jüngere Männer und ein älterer Mann aufgefallen. „Einer der Jüngeren hat mit einer Handfeuerwaffe auf den Hinterkopf des älteren Mannes gezielt.“ Nur Sekunden dauerte die Aktion, dann gingen die Männer davon, die Waffe wurde in einen Rucksack gesteckt. Der Zeuge wählte sofort den Notruf. Den Angeklagten konnte er nach all der Zeit allerdings nicht wiedererkennen.
Dafür sagte er aus, dass es sich bei der Pistole vermutlich um eine Heckler & Koch oder eine SIG Sauer gehandelt habe – er sei selbst Jäger und Sportschütze und würde so etwas erkennen. Die Waffe, die später allerdings dem Angeklagten zugeordnet wurde, war eine Glock. Ob die Person betrunken war, konnte er nicht sagen. Zumindest hätten die Bewegungen wenig zielgerichtet gewirkt, „eher lässig und locker“.
Die Beschreibungen des Zeugen erreichten vor mehr als zwei Jahren unter anderem zwei Polizeihauptkommissarinnen, die heute ebenfalls im Zeugenstand Platz nahmen. Drei Männer, auf die die Hinweise passten, trafen sie in der Kaiserstraße an. „Eine Person verschwand aber kurz aus unserem Sichtfeld.“ Der Mann soll der Angeklagte gewesen sein. „Wir mussten davon ausgehen, dass er bewaffnet ist.“ Dementsprechend sollte die Person stehenbleiben und seinen Rucksack abnehmen. „Er hörte jedoch nicht.“ Stattdessen sei er weiter auf sie zugegangen. Die Überwältigung des Mannes stellte sich als schwierig da. „Er hat sich dagegen gesträubt und gewehrt.“ Blaue Flecken und ein verletzter Finger bei den Beamtinnen waren die Folge. Insgesamt habe es fünf Polizisten gebraucht, um den Verdächtigen in den Griff zu bekommen.
Auch eine Waffe fand die Polizei. Allerdings nicht an dem Verdächtigen oder im Rucksack, sondern vor dem ehemaligen Chapeau Claque in der Bergstraße. Jener Straße, wo der Angeklagte kurz vor dem Zugriff verschwunden war. Gerne hätte Richter Haase auch die anderen beiden Männer gehört, die an dem Vorfall beteiligt gewesen sein sollen. Sie fehlten heute allerdings vor Gericht. Sie sollen nun zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess nochmals geladen werden – und die Staatsanwaltschaft beabsichtigt die Vorführung der Zeugen zu beantragen.
Vor Gericht erschien dafür eine 34-jährige Zeugin, die im Dezember 2021 von dem Angeklagten ins Gesicht geschlagen worden sein soll. Die beiden kannten sich vorher lose. An dem Tag habe sie die Post bei einem Bekannten holen wollen, der zu dem Zeitpunkt im Krankenhaus war. Im Hausflur eines Mehrfamilienhauses kam es zum Aufeinandertreffen mit dem Angeklagten, der eigentlich zu dem Mann im Krankenhaus wollte. Unglücklich darüber, dass dieser nicht anzutreffen war, habe er sie angeschrien, geschubst und ins Gesicht geschlagen. „Es ging alles so schnell.“ Sie trug ein blaues Auge und Kopfschmerzen davon. „Eigentlich ist er kein schlechter Mensch“, sagte sie über den Angeklagten, weshalb sie auch nicht auf eine Strafe bestand. „Er ist schon gestraft genug mit allem, was er sich selbst so einbrockt.“
Andreas L. und sein Bewährungshelfer kennen sich schon lange Jahre, wie letzterer bei seiner Aussage sagte. Zuletzt habe sich der Zustand „auf niedrigem Niveau“ stabilisiert. Ein stationärer Entzug in einer Klinik habe der 34-Jährige zuletzt erst kurz vor Ablauf der vier Monate abgebrochen. Dabei hätte er eigentlich eine Verlängerung benötigt. Aber der Waldbröler habe sich als stabil genug empfunden, um einen neuen Job zu beginnen. Das Ganze ging schief – und endete im Rückfall. Immerhin aber: Dieses Jahr seien keine weiteren Vorwürfe dazu gekommen. „Aber er ist weiter hochgradig alkoholabhängig.“ Auch wenn er von sich selbst sagt, dass er zumindest aktuell trocken ist. Eine positive Prognose könne er aber nicht ausstellen.
Auch wenn er heute stumm blieb, deutete sein Verteidiger an, dass sich dies bald ändern könnte. Für eine mögliche Einlassung möchte der Rechtsanwalt aber den psychiatrischen Gutachter dabeihaben. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.