BLAULICHT

Nach Horrorunfall sechs Monate auf Bewährung

ls; 13.10.2022, 15:20 Uhr
BLAULICHT

Nach Horrorunfall sechs Monate auf Bewährung

ls; 13.10.2022, 15:20 Uhr
Gummersbach - 23-Jähriger krachte im Dezember unter Einfluss von Drogen und Alkohol bei Alperbrück gegen einen Absperrpfosten – Der Unfall hatte zum Teil schweren Folgen für die Insassen - Heute musste sich der Mann vor Gericht verantworten.

Von Leif Schmittgen

 

Den frühen Morgen des 5. Dezembers 2021 werden die Beteiligten so schnell nicht vergessen: Gegen 4:30 Uhr hatte Oliver D. (Anm. d. Red.: Name geändert) am Steuer eines Audis in einer Kurve in Wiehl-Alperbrück die Kontrolle verloren und war gegen einen Absperrpfosten geprallt (OA berichtete). Dafür musste er sich heute vor dem Gummersbacher Schöffengericht unter dem Vorsitz von Ulrich Neef verantworten.

 

Die Anklage warf dem 23-jährigen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung vor. Hinzu kam, dass der junge Mann reichlich Alkohol getrunken und Drogen konsumiert hatte. An jenem Abend war D. gemeinsam mit Freunden auf einer Feier seiner Schwester zu Gast, ehe man sich in den frühen Morgenstunden voneinander trennte. Dann hatten laut Anklage mehr Menschen in dem Auto platzgenommen als zugelassen. Ein junger Mann legte sich in den Kofferraum und blieb auch dort, nachdem man eine Freundin bei einem Zwischenstopp abgesetzt hatte. Wenig später kam es zu dem verhängnisvollen Crash.

 

„Ich entschuldige mich für das, was passiert ist, und biete euch meine Unterstützung an“, richtete D. reumütige Worte an die Geschädigten. Einige der jungen Leute leiden bis heute unter den Verletzungen. Von langen Krankenhausaufenthalten, ausstehenden Rehamaßnahmen und wegen der Unfallfolgen unterbrochener Ausbildungen war die Rede. Die Zeugen bestätigten den Hergang übereinstimmend. Auch der Angeklagte räumte die Geschehnisse vollumfänglich ein, berichtete aber, sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern zu können.

 

Details galt es zu klären, um das Strafmaß zu ermitteln. Den Anklägern war zum Beispiel nicht bekannt, wie der Mann, der keinen Führerschein besitzt und zudem wegen eines Drogendelikts aktenkundig ist, an den Wagen seines Stiefvaters gelangte. Wie dieser aussagte, stand der Audi vor dem Haus, auch er feierte im gleichen Gebäude an anderer Stelle und habe nicht mitbekommen, dass der Stiefsohn die verhängnisvolle Fahrt unternahm. Ebenfalls zu klären galt der Tatbestand der Unfallflucht. D. hatte sich zunächst von dem Wrack entfernt und nach seiner Rückkehr abgestritten, hinter dem Steuer gesessen zu haben. Erst Tage später wurde er als Fahrer ermittelt, über zwei Promille und Spuren von Kokain hatte D. laut Gutachterin im Blut. Da er erheblich unter Schock gestanden habe, wurde der Vorwurf der Unfallflucht schließlich fallengelassen.

 

Für die übrigen Delikte forderten Ankläger und Verteidiger jeweils eine Geldstrafe über 800 Euro. Dem folgte das Gericht nicht. Stattdessen verhängte es eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine einjährige Sperre zur Beantragung einer Fahrerlaubnis kommt hinzu. Ferner muss sich der Gummersbacher nun regelmäßigen Drogenscreenings unterziehen. „Sie sind bewusst unter Alkohol gefahren“, schloss Richter Neef eine vom Verteidiger beantragte verminderte Schuldfähigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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