BLAULICHT

Marienheider Totschlag: Siebeneinhalb Jahre Haft nach Stichen auf Nebenbuhler

pn; 10.03.2023, 12:54 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Mit einem Urteil im mittleren Strafrahmen kam ein 35-Jähriger (hier im Gespräch mit seinem Verteidiger) vor dem Landgericht Köln davon - Der Mann hatte einen 24-Jährigen im Drogenwahn erstochen.
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Marienheider Totschlag: Siebeneinhalb Jahre Haft nach Stichen auf Nebenbuhler

pn; 10.03.2023, 12:54 Uhr
Marienheide – Das Landgericht Köln hat einen 35-Jährigen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt – Zudem muss der Mann in eine Entziehungsanstalt.

Von Peter Notbohm

 

Zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags hat das Landgericht Köln einen 35-Jährigen verurteilt. Zusätzlich wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Das Schwurgericht der 20. Großen Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Drogenwahn und aus Eifersucht den 24-jährigen neuen Freund seiner ehemaligen Freundin in den frühen Morgenstunden des 14. August gegen 5:15 Uhr vor ihrer Marienheider Wohnung mit einem Schraubendreher erstochen hat (OA berichtete). Der Angeklagte hatte bereits zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt (OA berichtete).

 

Insgesamt sechs Mal, davon einmal ins Herz, und in Tötungsabsicht habe der Mann mit dem 17,5 Zentimeter langen Werkzeug auf seinen Nebenbuhler eingestochen, sagte die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann in der knapp 20-minütigen Urteilsverkündung. Das Opfer hatte sich sogar noch wehren können, war kurz darauf aber zusammengebrochen und um 8:02 Uhr trotz einer Notoperation im Gummersbacher Krankenhaus verstorben.

 

Obwohl die Beziehung zu der 32-jährigen bereits seit 2012 beendet gewesen sei, habe der Verurteilte die Trennung niemals verwinden können. Trotz anderer Beziehungen habe er die Marienheiderin, mit der er eine gemeinsame Tochter hat, über Jahre gestalkt, belästigt und bedroht. In der Tatnacht sei es zu einer Eskalation gekommen. Gemeinsam mit ihrer Schwester, einer Freundin, ihrer Nichte und dem neuen Freund, den sie erst eine Woche kannte, war die Frau in einer Gummersbacher Diskothek feiern gegangen.

 

Schon ab 18 Uhr habe sie etliche Chatnachrichten von dem 35-Jährigen erhalten, der sie massiv beleidigte und seine Eifersucht auslebte. „Leider hat das irgendwann der neue Freund mitbekommen und nicht beschwichtigend eingewirkt, sondern den Angeklagten noch zu einem Treffen herausgefordert“, führte die Richterin weiter aus. „Ab 1:30 Uhr war das kein Feiern mehr, ab da wurde man mit Chatnachrichten bombardiert. Die Beleidigungen und Todesdrohungen zogen sich bis fünf Minuten vor der Tat“.  Dabei stand der Angeklagte unter der Einwirkung von Amphetaminen und Marihuana.

 

Eine der wenigen Aussagen, die das Gericht dem Angeklagten nicht glaubte, war, dass er den Schraubenzieher zufällig mit sich geführt habe, weil er von der Arbeit kam. „Anders kann man das nicht sehen, wenn man ihre körperliche Konstitution mit der des Opfers vergleicht“, so Grassmann. „Sie wussten durch ein Foto, dass da eine echte Kante auf sie zukommt. Ein Mann, den man nicht mal so eben im Faustkampf begegnen kann. Deshalb haben sie sich mit dem Schraubendreher bewaffnet.“ Der Kampf hatte wohl nur Sekunden gedauert. Auch der 35-Jährige war hierbei schwer verletzt worden, nachdem ihm das Opfer entwaffnet und einmal in den Rücken gestochen hatte.

 

In ihrem Urteil nahmen die Richter zudem eine Strafrahmenverschiebung vor. Zwar habe es sich nicht um einen minderschweren Fall gehandelt, es habe aber strafmildernde Milderungsgründe gegeben, sodass sich der Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren auf zwei bis elf Jahre verschoben habe. Eine Persönlichkeitsstörung habe zwar nicht vorgelegen, der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige habe aber eine „ganz kurze Zündschnur“. Bei der Tat habe eine Wechselwirkung seiner Persönlichkeitsstruktur und dem erheblichen Drogeneinfluss vorgelegen und somit eine erhebliche Störung der Steuerungsfähigkeit. Für den Angeklagten habe zudem sein Geständnis gesprochen: „Zudem gab es eine gewisse Provokation des Geschädigten.“ Mit dem Urteil liege man im mittleren Bereich, ergänzte die Richterin.

 

Zusätzlich zu der Haftstrafe ordnete das Gericht zudem einen dreijährigen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an. Dieser beginnt aber frühestens nach Verbüßung einer neunmonatigen Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre gefordert, die Verteidigung maximal sechs Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Bernhard Scholz sprach im Anschluss von einem zufriedenstellenden Urteil. Ob man dennoch in Revision gehen werde, prüfe er nun mit seinem Mandanten.

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