BLAULICHT

Im ehemaligen Autohaus Ley geschnappt: Einbrecher verurteilt

pn; 25.08.2022, 20:00 Uhr
BLAULICHT

Im ehemaligen Autohaus Ley geschnappt: Einbrecher verurteilt

pn; 25.08.2022, 20:00 Uhr
Gummersbach - Zwei Gummersbacher werden am Amtsgericht zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten sowie einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Ein Polizeihund sowie eine gefundene DNA-Spur sorgten im vergangenen Jahr dafür, dass eine kleine Einbruchsserie in Gummersbach aufgeklärt wurde. Zwischen dem 21. September und dem 1. Dezember waren die beiden Täter, zwei Gummersbacher (37 und 41), insgesamt sieben Mal in Häuser, Fahrzeuge und Firmen eingestiegen – teils gemeinsam, teils allein. Einem der beiden wurde zudem Brandstiftung vorgeworfen, nachdem er einen gestohlenen Audi angezündet hatte, um mögliche Spuren zu vernichten.

 

Bei den Einbrüchen in das Vereinsheim der SpVg Dümmlinghausen-Bernberg, in einen Imbisswagen, in das Marienheider Waldhotel, in die Werkstatt eines Autohändlers in Niederseßmar, in zwei in Derschlag abgestellte Wohnwagen sowie in das ehemalige Autohaus Ley hatten die beiden Männer Beute in Höhe von fast 28.000 Euro gemacht. Den Löwenanteil machten dabei der Audi A4 und ein VW Touareg aus der Werkstatt in Niederseßmar aus. Bei dem Einbruch in das ehemalige Autohaus waren die beiden Täter von dem Polizeihund in einem Heizungskeller aufgespürt worden, nachdem sie zuvor die Alarmanlage ausgelöst hatten.

 

Seit vergangener Woche mussten sich Boris T. und Andreas K. (Anm.d.Red.: Namen geändert) deshalb vor dem Amtsgericht Gummersbach verantworten (OA berichtete), heute fällte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Neef die Urteile: Beide Täter müssen in Haft. Boris T., der schon zu Beginn des Prozesses ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte, wurde wegen schweren Einbruchsdiebstahls in drei Fällen, zwei gemeinschaftlich begangenen Einbrüchen, einem versuchten gemeinschaftlichen Einbruch sowie Brandstiftung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt angeordnet, da er mehrere der Taten in einem psychotischen Zustand durch den Konsum von Alkohol und Drogen begangen hatte. Damit folgte das Gericht dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

 

Andreas K., der bis zum Schluss nahezu alle Vorwürfe bestritten hatte, wurde wegen einem schweren Einbruchsdiebstahl, einem versuchten bewaffneten Einbruchsdiebstahl, sowie zwei weiteren Einbrüchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Sein Urteil fiel somit sogar ein halbes Jahr höher aus als von der Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert. Sein Verteidiger hatte mehrere Taten nicht zweifelsfrei nachgewiesen gesehen und bei den Einbrüchen in die beiden Wohnwagen auf einen eigenen Antrag verzichtet, nachdem sein Mandant – trotz gefundener DNA-Spuren - darauf bestanden hatte, unschuldig zu sein.

 

Letztlich glaubten ihm aber weder Staatsanwaltschaft noch das Gericht. „Der gestohlene VW Touareg hat mit Sicherheit nicht fliegen gelernt“, sprach der Staatsanwalt im Rahmen seines Plädoyers von einer „Räuberpistole“, mit der der Angeklagte versucht habe, sämtliche Vorwürfe zu entkräften. Richter Ulrich Neef stützte sein Urteil insbesondere auf das Geständnis von Boris T., der Andreas K. schwer belastet hatte. „Nach seinem Verhalten im gesamten Verfahren haben wir keinen Grund, zu glauben, dass er nicht die Wahrheit gesagt hat“, so der Vorsitzende.

 

Von einer Bewährungsstrafe wurde in beiden Urteilen abgesehen. Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Andreas K. stand ohnehin noch in drei Fällen unter Bewährung. Boris T., ebenfalls mehrfach vorbestraft, soll dagegen einen Anreiz haben, die von ihm erhoffte Entziehungskur, die vermutlich zwei Jahren dauern wird, auch durchzuziehen. „Dann haben sie nach dem Abschluss auch die Perspektive, dass ihnen die Reststrafe auf Bewährung erlassen wird und sie nicht mehr in JVA müssen“, so der Staatsanwalt.

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