BLAULICHT

Ex-Freundin geschlagen und vergewaltigt: Mann muss hinter Gitter

pn; 15.02.2023, 13:57 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis wurde am Landgericht Köln ein 39-Jähriger verurteilt, nachdem er seine Wiehler Ex-Freundin vergewaltigt hat.
BLAULICHT

Ex-Freundin geschlagen und vergewaltigt: Mann muss hinter Gitter

pn; 15.02.2023, 13:57 Uhr
Wiehl – Um sie zu demütigen und zu bestrafen, soll ein 39-Jähriger seine ehemalige Freundin mehrfach geschlagen und zwei Mal vergewaltigt haben – Das Urteil: Vier Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Von Peter Notbohm

 

Beim Vorwurf der Vergewaltigung heißt es oftmals Aussage gegen Aussage. Den Richtern bleibt in diesen Verfahren oft nicht viel mehr übrig, als zu versuchen, den Wahrheitsgehalt der Aussagen des mutmaßlichen Täters und des Opfers zu bewerten: Wie detailreich sind diese? Wie konstant ist die Erinnerung? Wirkt die Aussage auswendig gelernt oder ist man in der Lage, auch sprunghaft zu erzählen?

 

So auch im Verfahren gegen Adam K. (Anm.d.Red.: Name geändert), dem seit vergangener Woche am Kölner Landgericht der Prozess gemacht wurde. Der Vorwurf: Der 39-Jährige soll seine damalige Freundin am 8. Januar 2019 in der gemeinsamen Wiehler Wohnung mehrfach geschlagen und sie zudem zwei Mal vergewaltigt haben (OA berichtete). Heute folgte das Urteil: Der Mann muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

 

Obwohl sich die Kammer um den Vorsitzenden Benjamin Roellenbleck viel Zeit nahm, um ihr Urteil ausführlich zu begründen, wirklich angekommen schienen die Worte bei Adam K. nicht zu sein. „Sie haben mein Leben kaputt gemacht“, raunte er dem Gericht am Ende zu. „Naja, vielleicht waren sie das auch selbst“, entgegnete der Richter ihm nur noch, ehe der Mann in Handschellen den Saal verlassen musste. Denn die Kammer war nach fünf Prozesstagen trotz der Aussage-gegen-Aussage-Situation überzeugt davon, dass sich die Vorwürfe genauso abgespielt haben, wie sie ursprünglich angeklagt waren.

 

Demnach hatten sich der Mann aus dem Kreis Altenkirchen und die Frau, die damals noch in Gummersbach gelebt hatte, im Sommer 2016 über eine russische Internetseite kennengelernt. Bereits nach dem zweiten Treffen war er bei ihr eingezogen. Trotz seines erhöhten Alkoholkonsums und einer konfliktbehafteten Beziehung war das Paar über zwei Jahre zusammengeblieben, ehe sie nach dem Umzug nach Wiehl die Beziehung kurz vor Weihnachten 2018 endgültig beendet hatte. Als sie ihm am 8. Januar erneut bekräftigte, sich für ihre neue Liebe entschieden zu haben und ihn aufforderte auszuziehen, sei es aus ihm herausgebrochen, hieß es im Urteil.

 

Nach mehreren Schlägen habe er sie ein erstes Mal vergewaltigt und zudem angekündigt, dies zwei Stunden später zu wiederholen. In dieser Zeit soll der Mann sie nicht aus den Augen gelassen haben und seine Ankündigung in einer Fernsehpause umgesetzt haben. „Auf diese Idee muss man erst einmal kommen. Sie wollten sie selbst demütigen, nachdem sie aus ihrer Sicht gedemütigt wurden“, sagte Roellenbleck. Noch heute leidet die Frau, die damals zahlreiche Hämatome erlitt, nach eigenen Angaben unter der Tat: Sie hat Angst alleine zu sein und kann nur noch bei angeschaltetem Licht einschlafen.

 

„Wir haben da nicht viel Raum gesehen“, hatte Roellenbleck seine Ausführungen unmittelbar nach der Verkündigung des Strafmaßes begonnen. Er sprach von einem kümmerlichen Geständnis des 39-Jährigen, mit dem er nicht dazu beigetragen habe, seiner Ex-Freundin eine lange Vernehmung zu ersparen: „Stattdessen haben sie immer nur relativiert und sich auch nicht entschuldigt!“ Zu Beginn des Verfahrens hatte Adam K. noch von einer Intrige seiner Ex gesprochen, sich im weiteren Verlauf korrigiert, dass er stinksauer gewesen sein, weil sie einen neuen Freund gehabt habe und ihn aus der Wohnung schmeißen wollte.

 

Seine Aussagen waren für die Richter aber nicht mehr als eine Schutzbehauptung und wenig plausibel. Stattdessen glaubten sie dem Opfer. „Man merkte bei ihr, dass sie wirklich nur das ausgesagt hat, an was sie sich auch noch erinnert hat“, so der Vorsitzende. „Das hat einfach gematched. Sie hat in allen Vernehmungen sehr konstant und detailliert ausgesagt, ohne dass hier größere schwarze Löcher entstanden wären.“

 

Gegen den Angeklagten, dessen Angehörige das Urteil unter Tränen verfolgten, haben zudem gesprochen, dass er mehrfach – auch einschlägig – vorbestraft ist und sich unter laufender Bewährung befindet. „13 Voreintragungen im Bundeszentralregister muss man auch erst einmal schaffen. Das ist schon nicht schlecht“, meinte Roellenbleck, der zudem klarmachte, dass der 39-Jährige mit dem Urteil noch gut weggekommen sei. Die Sicht der Richter: Ohne die problematische Beziehungsgeschichte mit mehreren Trennungen und Liebescomebacks hätte man über eine ganz andere Strafhöhe gesprochen. „Wir haben ausdrücklich berücksichtigt, dass sie sich in einer schwierigen Lage befunden haben“, erklärte der Vorsitzende.

 

Adam K. muss sofort hinter Gitter. Das Gericht sieht Fluchtgefahr bei ihm. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger Udo Klemt, der keinen konkreten Antrag gestellt hatte, sagte, dass er mit seinem Mandanten prüfen wolle, ob man in Revision gehen werde.

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