BLAULICHT

39-Jähriger soll seine frühere Freundin vergewaltigt haben

pn; 09.02.2023, 14:24 Uhr
Foto: Peter Notbohm --- Einem 39-Jährigen (hier im Gespräch mit seinem Verteidiger Udo Klemt) wird derzeit am Kölner Landgericht derzeit wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung der Prozess gemacht.
BLAULICHT

39-Jähriger soll seine frühere Freundin vergewaltigt haben

pn; 09.02.2023, 14:24 Uhr
Wiehl – Prozess am Kölner Landgericht beginnt mit einem Tag Verspätung – Angeklagter soll Freundin in der gemeinsamen Wohnung in Wiehl misshandelt und zum Sex gezwungen haben – Er selbst spricht von einer Intrige.

Von Peter Notbohm

 

Stolze 1,8 Promille betrug dem Vernehmen nach der Alkoholwert, der bei Adam K. (Anm.d.Red.: Name geändert) festgestellt wurde, nachdem Polizisten ihn am Dienstag in der Wohnung seiner Eltern festnahmen, weil der 39-jährige Mann nicht zu seiner Verhandlung am Kölner Landgericht erschienen war (OA berichtete). Hier muss er sich wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und der körperlichen Misshandlung in jeweils zwei Fällen verantworten.

 

Zunächst fragte Richter Benjamin Roellenbleck noch, ob es ihm besser gehe, doch spätestens nach dem Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwältin zog der Vorsitzende seine Samthandschuhe aus. Vorgeworfen wird dem Angeklagten, der nach eigener Aussage mittlerweile das Oberbergische in Richtung Siegen verlassen hat, dass er seine damalige Freundin am 8. Januar 2019 in der gemeinsamen Wiehler Wohnung nicht nur mehrfach geschlagen, sondern auch zwei Mal gegen ihren Willen zum Sex gezwungen haben soll.

 

Vor Gericht wehrte Adam K. sich gegen die Vorwürfe. Demnach habe er seine Ex-Freundin nie geschlagen und der Sex sei an jenem Abend einvernehmlich gewesen, ließ er zunächst über seinen Verteidiger Udo Klemt erklären. Vielmehr vermutete er eine Intrige, um ihn loszuwerden, wie er später selbst sagte. Nachdem seine Freundin ihm eröffnet habe, dass sie einen neuen Mann kennengelernt habe und über Weihnachten für einige Tage zu ihrer Familie gefahren sei, habe er einige Tage vor Neujahr einen Brief in der gemeinsamen Wohnung gefunden. In diesem soll es geheißen haben, er habe zwei Wochen, um auszuziehen, ansonsten werde sie die Polizei rufen. „Genau dasselbe ist einem ehemaligen Arbeitskollegen passiert, dessen Frau ihn dann auch reingelegt hat. Diese Geschichte hatte ich meiner Ex-Freundin auch kurz zuvor erzählt“, bekundete der 39-Jährige.

 

Den Brief konnte er dem Gericht allerdings nicht vorlegen, dieser sei bei Umzügen irgendwann verschwunden. Vor diesem Hintergrund sei es auch am 8. Januar zum Streit gekommen. Sex habe man trotzdem gehabt – einvernehmlich, wie der Angeklagte abermals betonte. Dass er seiner Ex-Freundin zudem das Handy weggenommen haben soll, begründete er damit, dass er seinem Nebenbuhler habe schreiben wollen, dass „sie uns beide verarscht“. Überhaupt wirkte der 39-Jährige in seinen Aussagen extrem sprunghaft, konnte kaum Details wiedergeben und äußerte sich immer wieder nur sehr wortkarg. Auf die bohrenden Fragen des Vorsitzenden fiel ihm irgendwann ein, dass er an jenem Abend Alkohol getrunken haben könnte.

 

Dem widersprach allerdings anschließend das mutmaßliche Opfer. Als er sie geschlagen habe, sei er nüchtern gewesen, sagte sie noch, ehe das Gericht die Öffentlichkeit ausschloss, da die weitere Aussage den höchstpersönlichen Lebensbereich und das Intimleben der Frau berühre. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil soll bereits kommenden Mittwoch fallen.

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