BLAULICHT

„Es geht um Gefängnis oder nicht Gefängnis!“

lw; 16.05.2023, 07:00 Uhr
BLAULICHT

„Es geht um Gefängnis oder nicht Gefängnis!“

lw; 16.05.2023, 07:00 Uhr
Waldbröl – Prozess gegen 41-Jährige aus Duisburg noch nicht beendet – Sie soll im Rahmen eines Enkeltricks in Reichshof 50.000 Euro bei den Opfern abgeholt haben.

Von Lars Weber

 

Noch kein Urteil ist in dem Prozess gegen die 41-jährige Katja G. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) gefallen. Der in Duisburg lebendenden Frau wird gewerbsmäßiger Betrug als Mitglied einer Bande vorgeworfen (OA berichtete). Sie soll in einer kriminellen Gruppe als Abholerin mitgewirkt haben, die mit dem sogenannten Enkeltrick ältere Menschen abzockt. Beim Prozessauftakt vor drei Wochen am Amtsgericht Waldbröl hat der Verteidiger jegliche Beteiligung seiner Mandantin an dem Betrug, der sich am 24. Juni 2021 in Reichshof abgespielt hatte, abgestritten. Das Schöffengericht um Richter Carsten Becker hat am Freitag beim Fortsetzungstermin dazu tendiert, die Beweisaufnahme zu schließen, nachdem zwei weitere Zeugen gehört wurden. Der Rechtsanwalt der Angeklagten sah das aber anders.

 

50.000 Euro hatten Unbekannte vor zwei Jahren von einem älteren Ehepaar in Reichshof erbeutet. Am Telefon gegen 14 Uhr wurde sich als die Enkelin ausgegeben. Sie brauche dringend Geld für eine Eigentumswohnung, Oma und Opa sollten ihr helfen. Kurze Zeit später wurde das Geld auch schon von der vermeintlichen Freundin der Enkelin abgeholt. Diesen Job soll Katja G. übernommen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

 

Auf die Fährte der Angeklagten kam die Polizei durch eine aufwendige Analyse von Telefon – und Verbindungsdaten, wie ein Polizist zum Prozessauftakt dargelegt hatte. Es blieb allerdings bei Indizien, die für eine Involvierung der Frau in den Fall sprechen. Diese wiegen dafür schwer. Die Verkettung der Anrufe, die an jenem Tag getätigt wurden. Der Umstand, dass die verdächtige Sim-Karte des Tathandys in einem Kiosk unweit der Wohnung der Angeklagten gekauft wurde. Und die Identifizierung der Frau über das Opfer-Ehepaar, die das Gericht jedoch nicht gänzlich überzeugt hatte. Zudem ist Katja G. vorbestraft.  

 

Ein klarer Beweis dafür, dass Katja G. eine Straftat begangen hat, wurde noch nicht vorgebracht. Stattdessen ging es beim Fortsetzungstermin vor allem darum, ob es sich um eine Verwechslung gehandelt oder ob die 41-Jährige vielleicht sogar ein Alibi haben könnte. So nahm als erste Zeugin die zwei Jahre jüngere Schwester vor Richter Becker Platz, die der Angeklagten tatsächlich sehr ähnlich sieht. Zu dem Vorfall in Reichshof wurde die in Frankfurt/Main lebende Frau nicht direkt befragt. Wo sie an dem Tag vor zwei Jahren gewesen sei, konnte sie nicht mehr sagen. Auch nicht, ob sie vielleicht bei ihrer Schwester gewesen sein könnte, die kurz zuvor Geburtstag hatte.

 

Sie bejahte jedoch, dass sie wegen Betrugs vorbestraft sei. Weiter ging die Aussage aber nicht. Ob sie zu diesem Zeitpunkt etwas mit einem Enkeltrick zu tun gehabt hatte oder sie mal Geld in diesem Zusammenhang abgeholt habe, dazu wollte die 39-Jährige nichts mehr sagen.

 

Zweiter geladener Zeuge war der Geschäftsführer eines Duisburger Möbelhandels. Denn just am Tattag sollen sich die Angeklagte und ihr damaliger Lebensgefährte in dem Geschäft die Anzahlung für ein Sofa wiedergeholt haben. Der 46-Jährige war aber nicht persönlich bei der Transaktion dabei gewesen. Im System konnte er lediglich herausfinden, dass an diesem 24. Juni 2021 in dieser Sache jemand im Geschäft war, aber nicht wer und wann. Nur der Name des Mitarbeiters, der die Kunden damals bedient hatte, gab der Geschäftsführer weiter.

 

Dass der Mitarbeiter sich nach zwei Jahren noch an irgendetwas erinnern wird, davon ging das Gericht nicht aus, weshalb Richter Becker die Beweisaufnahme an dieser Stelle geschlossen hätte. Der Verteidiger von Katja G. wollte aber auf jeden Fall diesen Zeugen noch geladen haben, weshalb er einen entsprechenden Antrag stellte. „Es geht hier schließlich um Gefängnis oder nicht Gefängnis!“ Neben dem Mitarbeiter soll auch noch der ehemalige Lebensgefährte der Angeklagten vor Gericht erscheinen. Fortgesetzt wird der Prozess am 23. Mai um 14:15 Uhr.

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