BLAULICHT

Angeklagter streitet Vorwurf bis zuletzt ab

ls; 24.02.2023, 09:00 Uhr
Foto: Leif Schmittgen.
BLAULICHT

Angeklagter streitet Vorwurf bis zuletzt ab

ls; 24.02.2023, 09:00 Uhr
Waldbröl - 47-Jähriger wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafe verurteilt - Anderes Verfahren wurde eingestellt.

Von Leif Schmittgen

 

Bis zum Schluss stritt der Angeklagte Martin S. (Anm.d.Red.: Name geändert) den Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung in einem Prozess vor dem Waldbröler Amtsgericht ab. Doch Richter Dr. Jan Röleke sah es als erwiesen an, dass der 47-jährige Waldbröler vor einem Lokal einem 39-Jährigen eine Kopfnuss verpasst haben, wodurch dieser verletzt wurde (OA berichtete). Ein Zeuge bestätigte den Vorfall und unterstrich in seiner Aussage, dass er eine deutliche Vorwärtsbewegung in Richtung des Geschädigten gesehen habe. Er stand unmittelbar neben den Kontrahenten.

 

Dass ein im vorherigen Termin geladener Zeuge das Geschehen völlig anders schilderte, änderte für Röleke nichts an der Tatsache, dass die Kopfnuss mit Absicht gegeben wurde. Auch wenn S. stets behauptete, diese versehentlich bei einer Drehung verteilt zu haben, nachdem man ihn von hinten angefasst hatte. Röleke verurteilte den 47-Jährigen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 25 Euro (1.000 Euro) und blieb damit knapp unter der Forderung des Staatsanwalts, der auf 45 Tagessätze in gleicher Höhe plädiert hatte.

 

Auf Drängen des Verteidigers, der eine milde Geldstrafe gefordert hatte, verzichtete Martin S. auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren gegen den Angeklagten wegen Fahrens ohne Führerschein wurde derweil eingestellt. Geladene Zeugen in dieser Sache waren nicht bei Gericht erschienen.

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