BLAULICHT

1,2 Millionen Euro veruntreut: Ehemaliger Anwalt kommt mit Bewährungsstrafe davon

pn; 21.07.2026, 02:15 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Zu einer Bewährungsstrafe wurde ein ehemaliger Rechtsanwalt am Amtsgericht Waldbröl verurteilt, nachdem er seinen treuhänderischen Pflichten nicht nachgekommen ist.
BLAULICHT

1,2 Millionen Euro veruntreut: Ehemaliger Anwalt kommt mit Bewährungsstrafe davon

pn; 21.07.2026, 02:15 Uhr
Waldbröl - 1,2 Millionen Euro hat ein Bonner Ex-Anwalt, der auch im Oberbergischen eine Kanzlei führte, veruntreut – Ein Schöffengericht in Waldbröl sprach ihn nun wegen Betruges schuldig.

Von Peter Notbohm

 

In jedem Berufszweig gibt es schwarze Schafe – auch unter Anwälten. Diese Erkenntnis mussten drei Firmeninhaber auf die harte Tour lernen. Insgesamt 1,2 Millionen hat ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Bonn (61), der auch eine Kanzlei im oberbergischen Kreissüden betrieben hat, von ihnen in den Jahren 2022 und 2023 veruntreut. Die Gelder waren ursprünglich als Sicherheit für sogenannte partiarische Darlehen gedacht und sollten von dem Anwalt treuhänderisch verwaltet werden. Doch als die Darlehen nicht zustande kamen und die Gelder zurückfließen sollten, waren diese längst auf Konten des mittlerweile verstorbenen Darlehensgebers und zu kleineren Teilen auch in den Taschen des Anwalts verschwunden.

 

Von einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl wurde Martin K. (Anm.d.Red.: Name geändert) deshalb nun wegen Betrugs in drei Fällen sowie wegen Sozialversicherungsbetrugs in 19 Fällen (Nicht abgeführte Arbeitnehmerbeiträgen in Höhe von rund 11.000 Euro, die mittlerweile bezahlt wurden) zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Damit orientierten sich die Richter an dem Deal, den Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Beginn des Prozesses geschlossen hatten (OA berichtete). Angesichts des Umfangs des Verfahrens war dem ehemaligen Rechtsanwalt im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses eine Maximalstrafe von einem Jahr und zehn Monaten in Aussicht gestellt worden.

 

Der Vorsitzende Richter Andreas Dubberke ließ in seiner Urteilsbegründung jedenfalls keinen Zweifel daran, dass Martin K. ohne das Geständnis definitiv hinter Gittern gelandet wäre. Aus Sicht von Dubberke wusste Martin K. von Anfang an, dass es sich um ein ausgeklügeltes und „von vornherein abgesprochenes Betrugsmodell“ gehandelt hat. „Sie haben Unternehmen gesucht, die investieren wollten oder aus wirtschaftlichen Problemen Kapital gesucht haben. Es handelte sich um ein Geschäftsmodell mit geringem Zinssatz, dafür einer Gewinnbeteiligung. Sie wusste genau wie das abläuft, was passieren wird und dass die Zahlungen niemals erfolgen werden“, so der Richter.

 

Martin K. habe sich das Konstrukt zwar nicht ausgedacht, sei aber auch zu keinem Zeitpunkt seiner treuhänderischen Aufgabe nachgekommen und habe sich nicht einmal um die notwendige Bankgarantie gekümmert. Den Betrug erkenne man allein daran, dass die Gelder unmittelbar nach der Einzahlung abgeflossen seien. Zudem sehe man an den Unterlagen, dass es zahlreiche weitere Versuche gab, andere Opfer zu finden. Diese hätten den Braten allerdings frühzeitig gerochen und sich auf das Geschäftsmodell nicht eingelassen.

 

Die drei geschädigten Geschäftsmänner habe er damit an den Rand des Ruins getrieben. Eine Firma musste sogar Insolvenz anmelden. Die Geschädigten hätten zwar nicht die notwendige Sorgfaltspflicht gezeigt, dabei aber auch darauf vertraut, dass Anwälte einen gewissen Ruf genießen. „Das zeigt, in welcher hervorgehobenen Art und Weise sie ihre Stellung als Rechtsanwalt missbraucht haben“, so Dubberke, der angesichts weiterer ausstehender Verfahren gegen Martin K. eine deutliche Warnung an den ehemaligen Anwalt hatte: „Auch da werden sie klar Farbe bekennen müssen, wenn sie mit einer bewährungsfähigen Strafe herauskommen wollen. Wir haben Ihnen mit diesem Urteil einen gewissen Spielraum gelassen.“

 

In ihrem Urteil verhängten die Richter mehrere Auflagen. Zwar könne das Gericht kein allgemeines Berufsverbot verhängen, zumindest die weitere Mitarbeit als Rechtsassessor in seiner ehemaligen Kanzlei wurde Martin K. aber untersagt. Seine Anwaltslizenz hat er ohnehin bereits verloren. Zudem darf er künftig keine Betreuungsverfahren mit einem Wert von über 250.000 Euro mehr verwalten. Das Gericht ging dabei davon aus, dass dem Bonner, die Erlaubnis als Berufsbetreuer zu arbeiten nach dem Urteil ohnehin seitens der Behörden entzogen wird. Von einer von der Staatsanwaltschaft zusätzlich geforderten Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro sah das Gericht ab, da der ehemalige Anwalt ohnehin zunächst den verursachten Schaden zurückzahlen müsse. Stattdessen wurde er zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

 

„Sie dürfen nicht hoffen, hier mit einem gefühlten Freispruch rauszukommen“, sagte Dubberke angesichts der Bewährungsstrafe. „Wenn Sie mich fragen, sollten Sie ab heute Rentner sein und froh sein, dass Sie aus der Nummer rausgekommen sind.“

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