BLAULICHT

1,2 Millionen Euro veruntreut? Ex-Anwalt vor Gericht

pn; 01.07.2026, 06:00 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Ein ehemaliger Anwalt aus dem oberbergischen Kreissüden ist nun selbst Angeklagter in einem Strafverfahren. Ihm wird Untreue und Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen.
BLAULICHT

1,2 Millionen Euro veruntreut? Ex-Anwalt vor Gericht

pn; 01.07.2026, 06:00 Uhr
Waldbröl – Am Amtsgericht Waldbröl muss sich ein ehemaliger Anwalt aus Bonn (61), der auch im Oberbergischen eine Kanzlei führte, verantworten – Es geht um hohe Summen – Zum Prozessauftakt gab es ein Geständnis.

Von Peter Notbohm

 

Er soll Firmen mit seinem Handeln bis in die Insolvenz getrieben haben. Wegen gewerbsmäßiger Untreue in drei Fällen und Sozialversicherungsbetrug in 19 Fällen muss sich seit Montag ein ehemaliger Rechtsanwalt aus Bonn (61), der auch eine Kanzlei im oberbergischen Kreissüden betrieben hat, vor einem Schöffengericht am Amtsgericht Waldbröl verantworten. Der Schaden ist beträchtlich. 2022 und 2023 soll Martin K. (Anm.d.Red.: Name geändert) drei Firmen um etwa 1,2 Millionen Euro betrogen haben. Fast schon Peanuts sind da die rund 11.000 Euro an Arbeitnehmerbeiträgen, die er als Geschäftsführer einer Finanzberatung nicht an Versicherungen abgeführt haben soll.

 

Martin K. soll bei den Deals als Treuhänder aufgetreten sein. Ein vermeintlicher Investor vergab mit seiner Firma aus Sachsen-Anhalt an die geschädigten Unternehmen sogenannte partiarische Darlehen. Bei diesen Beteiligungsdarlehen erhält der Kapitalgeber anstelle eines festen Zinssatzes eine Beteiligung am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens. Der Investor fungiert hierbei als reiner Fremdkapitalgeber ohne Stimmrechte und Haftungsrisiko für Verluste, partizipiert aber über die variable Verzinsung stark am wirtschaftlichen Erfolg.

 

Bei den drei Finanzierungsgeschäften standen Projekte in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro im Raum. Die Besonderheit: Die Darlehennehmer sollten im Vorfeld fünf Prozent der Summe als Sicherheit auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Sollte die Finanzierung nicht zustande kommen, sollte das Geld unmittelbar zurücküberwiesen werden. Zweimal 350.000 und einmal 500.000 Euro landeten so auf den Treuhandkonten, die Martin K. verwalten sollte. Die Finanzierungen platzten anschließend. Die Treuhandkonten waren allerdings auch leer. Die Gelder sollen überwiegend auf anderen Konten des mittlerweile verstorbenen Investors gelandet sein, der damit unter anderem eine Pferdezucht unterhalten haben soll. 

 

Noch bevor sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußerte, regte sein Verteidiger Volker Fritze ein Rechtsgespräch aller Beteiligten an. Hierbei kam es zu einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Schöffengericht, wonach Martin K. angesichts des Umfangs des Verfahrens im Falle eines vollumfänglichen Geständnisses eine Maximalstrafe von einem Jahr und zehn Monaten droht. Der Ex-Anwalt, dem 2024 wegen seiner Schulden durch die Rechtsanwaltskammer Köln die Zulassung entzogen wurde, berichtete davon, dass er nach einem gesundheitlichen Vorfall finanziell in Schwierigkeiten geraten sei.

 

Zu den Vorwürfen erklärte sein Verteidiger, dass Martin K. „treuwidrig darauf vertraut hat, dass das, was ihm der Investor angeboten hat, auch funktionieren könnte“. Dem Juristen sei dabei aber eigentlich klar gewesen, „dass das so nicht funktionieren kann, wie es in den Vertragsangeboten stand“. Vom Investor, der ihm ein Gesamthonorar von einer Million Euro in Aussicht gestellt habe, sei Martin K. immer wieder vertröstet worden. Auf die Versprechungen habe er auch vertraut, weil der Investor sich selbst an zwei Hauskäufen beteiligt habe. 

 

Auch die nicht abgeführten Arbeitnehmerbeiträge räumte er ein: Er sei zwar Geschäftsführer der Finanzberatung gewesen, habe im Endeffekt aber nur seinen guten Namen hergegeben. Das operative Geschäft sei durch seinen Partner geführt worden. „Ich hatte nicht einmal einen Schlüssel zu dem Büro und hatte keinen Überblick, was er zahlt“, so der Angeklagte, der sich selbst als „Strohmann“ bezeichnete.

 

Schlimme Folgen hatten die mutmaßlichen Betrügereien für zwei Firmen. Ein Mann aus Göttingen (62) berichtete, dass sein Hightech-Unternehmen für Mikroalgenproduktion damals dringend Kapital gesucht habe. Nachdem die Mittel aus dem Darlehen aber nie flossen und er auch die eingezahlte Sicherheit nicht zurückerhielt, musste die Firma Anfang 2024 Insolvenz anmelden und befindet sich nach einer zwischenzeitlichen Übernahme mittlerweile in der Liquidation. Man habe damals sämtliche Verträge und auch die Bankgarantie, den sogenannten Standby Letter of Credit, prüfen lassen, sagte der Göttinger. Der Angeklagte sei einer der Hauptgründe gewesen, weshalb sich die Firma damals für die Finanzierung entschieden habe: „Ohne den Rechtsanwaltstitel hätten wir das nicht abgeschlossen.“

 

Ähnliches berichtete auch ein Mann aus Steinheim (71). Auch er vertraute auf die Banksicherheit und die Seriosität von Martin K. „Ein Anwalt macht solche Geschichten doch nicht“, gab er vor Gericht zu, vielleicht etwas naiv gewesen zu sein, glaubte sich damals aber abgesichert. Das Geld habe seine Druckerei damals zum Expandieren benötigt. Ein Grundstück, eine Halle und Maschinen seien im Vertrauen auf das Darlehen bereits gekauft gewesen. „Das hat mich an meine Existenz gebracht. Ich musste mein gesamtes Privatvermögen zur Rettung aufwenden.“ Der dritte Geschädigte hatte sich kurzfristig krank abgemeldet.

 

Ein Urteil fiel am Montag noch nicht. Der Vorsitzende Richter Andreas Dubberke ließ aber bereits durchklingen, dass ihn manches noch störe. Vor allem, dass Martin K. trotz der aberkannten Zulassung immer noch als Rechtsassessor in einer Kanzlei auftrete und auch als Berufsbetreuer arbeite. Am Amtsgericht Bonn war im August 2025 schon ein Strafbefehl in Höhe von 7.500 Euro wegen des Missbrauchs von Titeln gegen den Ex-Anwalt erlassen worden. In Waldbröl hatte Martin K. zu Prozessbeginn angegeben, inzwischen Rentner zu sein.

 

Der Prozess wird fortgesetzt.

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