BERGNEUSTADT

Videoüberwachung am Talpark? Im Rathaus sieht man Datenschutz-Probleme

pn; 24.02.2026, 19:30 Uhr
Symbolfoto: Henrikas Mackevicius auf Pexels ---- Bergneustadts SPD fordert für den Schutz vor Vandalismus Videokameras am Spielplatz im Talpark.
BERGNEUSTADT

Videoüberwachung am Talpark? Im Rathaus sieht man Datenschutz-Probleme

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pn; 24.02.2026, 19:30 Uhr
Bergneustadt – Bergneustadts Politik diskutiert weiter intensiv, wie man sich künftig gegen Vandalismusschäden schützen will.

Von Peter Notbohm

 

Die Chance, den Spielplatz Talpark in Bergneustadt mit einer Videoüberwachung vor Vandalismus zu schützen (OA berichtete), steht eher schlecht. Das ist jedenfalls die erste rechtliche Einschätzung aus dem Bergneustädter Rathaus, die Fachbereichsleiter Andreas Wagner am Montag im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss öffentlich machte. Er stützt sich dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster aus dem Jahr 2022, wonach Videoüberwachung im öffentlichen Raum erst dann datenschutzrechtlich unproblematisch ist, wenn an betroffenen Stellen im öffentlichen Raum wiederholt schwere Straftaten stattgefunden haben. Dazu zählen u.a. Sexualstrafdelikte, Drogenhandel oder schwere Erpressung. „Ich glaube nicht, dass ein aufgebrochener Automat für eine Murmelbahn da ausreicht“, sagte Wagner, der keine präventive Wirkung aus dem Urteil herausliest.

 

Der Ausschussvorsitzende Detlef Kämmerer (SPD) kämpft trotzdem um den Antrag der Sozialdemokraten. Er sprach von einer „ein bisschen schwammigen Gesetzeslage“ und warb erneut für eine Videoüberwachung des Spielplatzes, da diese seiner Meinung nach „durchaus sinnvoll“ sei. Man wolle Vorfälle wie in Lindlar vermeiden, wo am Abenteuerspielplatz ein Schaden von rund 150.000 Euro verursacht wurde (OA berichtete). „Es geht ausdrücklich nicht darum, Menschen tagsüber zu überwachen oder irgendjemanden wegen weggeworfenem Müll zu verfolgen“, betonte Kämmerer.

 

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Kritik gab es aus Reihen der UWG. Die EU habe den aktuell gültigen Datenschutz nicht ohne Grund von oben herunterdiktiert, meinte Sven Oliver Rüsche: „Es sollen Daten vermieden werden, die nicht unbedingt nötig sind. Ist ein Spielplatz so relevant? Was ist dann mit dem Rathausplatz oder Schulhöfen?“ Gleichzeitig stellte er die Kostenfrage für eine Videoüberwachung und wer letztlich Zugriff auf die Bilder habe.

 

Auch Kämmerer sagte, dass ihm bewusst sei, dass die Stadt mit einer Videoüberwachung ins Klagerisiko ginge. Andere Kommunen seien bereits zu Ordnungsgeldern in Höhe von 2.500 Euro verurteilt worden. Deshalb gab es von ihm einen Alternativvorschlag. Der Antrag soll auf Wiedervorlage für den September gesetzt werden. Bis dahin soll die Verwaltung die Kosten für das Betreiben einer Videoüberwachung sowie die offenen datenschutzrechtlichen Fragen prüfen. Zudem sollen Vandalismusschäden dokumentiert werden. Albert Funk (CDU) brachte zudem eine mögliche Überwachung am Kleinspielfeld Hackenberg ins Spiel, „wo ebenfalls ständig Vandalismus stattfindet“. Der Ausschuss stimmte dem Vorgehen bei einer Gegenstimme der UWG zu.

 

Versichert ist die Stadt gegen solche Schäden wie in Lindlar übrigens nicht. Bürgermeister Matthias Thul (CDU) hatte dies am Montag auf Anfrage der CDU noch bejaht, musste sich am Dienstag nach einer genaueren Prüfung aber korrigieren. Der Versicherungsbaustein für unbewachten, öffentlichen Raum sei sehr teuer. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren darauf verzichtet, da die Schäden sich im Rahmen hielten. Aktuell sei man aber dabei, Angebote einzuholen, so Thul gegenüber Oberberg-Aktuell.

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