WALDBRöL
Waldbröl: Verzögerung beim Versand der Grundsteuerbescheide
Waldbröl – Da die neue Satzung über die Grundsteuer wahrscheinlich erst Ende Januar vom Rat verabschiedet wird, verzögert sich der Versand der Grundsteuerbescheide.
Die Stadtverwaltung Waldbröl informiert darüber, dass sich der Versand der Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2026 verzögern wird. Hintergrund sei nach Angaben der Stadt die noch ausstehende Verabschiedung der neuen Satzung über die Grundsteuer für das Jahr 2026 durch den Stadtrat. Da die Hebesätze die maßgebliche Grundlage für die Berechnung der individuellen Steuern bilden, können die endgültigen Bescheide erst nach dem Ratsbeschluss erstellt und versandt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass zum üblichen ersten Fälligkeitstermin (15. Februar 2026) keine Abbuchungen vorgenommen werden, da noch kein aktueller Bescheid vorliegt. Bürger, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, müssen nicht selbst aktiv werden. Die Beträge werden erst nach Bekanntgabe der neuen Bescheide zu den dann festgesetzten Terminen eingezogen.
Selbstzahler (Personen ohne SEPA-Lastschriftmandat) müssen erst dann Zahlungen leisten, wenn ihnen der neue Grundsteuerbescheid für das Jahr 2026 vorliegt.
Der Beschluss über die Satzung soll voraussichtlich in der Ratssitzung am 28. Januar erfolgen. Im Rathaus wird’ damit gerechnet, dass der Versand der Bescheide voraussichtlich bis zum 16. Februar abgeschlossen sein wird.
Für Rückfragen steht das Steueramt unter Tel.: 02291/85-158 oder steueramt@waldbroel.de zur Verfügung.