TIPPS

Steuertipp: Goldverkauf nicht unter allen Umständen steuerpflichtig

EXTERNER BEITRAG; 16.09.2025, 10:51 Uhr
TIPPS

Steuertipp: Goldverkauf nicht unter allen Umständen steuerpflichtig

EXTERNER BEITRAG; 16.09.2025, 10:51 Uhr
Wer Einkünfte hat, zahlt Steuern. So einfach die Theorie, doch die Praxis sieht anders aus. Nicht unter allen Umständen muss der Erlös von verkauftem Gold versteuert werden. Ob der Verkauf überhaupt sinnvoll ist, hängt vom aktuellen Goldpreis ab, vom Ankäufer, aber auch von der Lebenssituation. Manchmal gibt es keine andere Option, das Gold muss verkauft werden, weil das Geld fehlt. Wir klären auf, was Oberberger Goldverkäufer beachten müssen und was das Finanzamt vom Goldkauf hat.

Für maximierte Einkünfte ist richtiges Verkaufen wichtig

 

Fällt die Entscheidung für den Goldverkauf, braucht es den richtigen Partner. In Oberberg gibt es zahlreiche An- und Verkaufsstätten, stellenweise wird sogar in Kiosken oder kleinen Läden ge- und verkauft. Ob sich das lohnt ist die andere Frage, denn Händler bestimmen die Ankaufspreise selbst. Es lohnt sich, nach einem Händler mit aktuellen Goldpreiswerten zu suchen, um einen fairen Verkauf zu garantieren. Dabei sollte man nicht nur vor Ort suchen, sondern den Blick auch über den Tellerrand schweifen lassen.

 

Heißt im Klartext, dass ein Mensch aus Oberberg beim Wunsch nach Goldankauf München, Köln, Berlin und andere Städte mit einbeziehen sollte. Manchmal ist die Anfahrt sinnvoller als der Dumping-Verkauf bei einem ungeeigneten Händler. Die beste Anlaufstelle sind fast immer Juweliere, da diese sich mit den aktuellen Goldpreisen auskennen und tagesaktuelle Ankaufangebote machen können.

 

Tipp: Wer vor Ort im Laden verkauft, bekommt sein Geld sofort. Um einen guten Preis zu erzielen, sollte man den Goldpreis kennen.

 

Abgeltungssteuer auf Goldverkäufe kann man sich sparen

 

Steuerrechtlich ist der Verkauf von Gold ein privates Veräußerungsgeschäft. Für all diese Geschäfte gelten Haltefristen von 12 Monaten. Wer nun also Gold in seinem Besitz hat und es 12 Monate oder später nach dem Erwerb verkauft, bezahlt keine Steuern.

 

Wer aus Geldnot oder anderen Gründen vor Ende der Haltefrist verkaufen muss, kann ebenfalls noch Geld sparen. Gewinne, die unter 600 Euro oder bis zu 600 Euro liegen, sind steuerfrei. Es handelt sich hier nicht um einen Freibetrag, sondern um eine sogenannte Freigrenze. Alles, was darüber fällt, wird in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ gerechnet und muss versteuert werden.

 

Abgeltungssteuer muss nicht gezahlt werden, stattdessen wird alles über dem Freibetrag als Einkommen gewertet.

 

Dokumentation beim Goldverkauf wichtig

 

Wer sein Gold verkauft und es zuvor ein Jahr gehalten hat, muss die Einkünfte bei der Steuererklärung nicht angeben. Falls es aufgrund von Rückfragen des Finanzamts aber zu einer Beweispflicht kommt, ist eine gute Dokumentation wichtig. Das gilt bereits ab dem Kaufzeitpunkt. Gekauftes Gold sollte immer mit einer Quittung daherkommen, um den Zeitpunkt des Erwerbs nachweisen zu können.

 

Wenn es dann zum Verkauf kommt, kann der Verkäufer klar dokumentieren, wann er gekauft hat und wann die gesetzliche Haltefrist abgelaufen ist. Nur so lässt sich gegenüber dem Finanzamt bei Rückfragen sauber darstellen, dass es keine Pflicht zur Steuerzahlung gibt.

 

Wichtig zu wissen: Goldmünzen und Goldbarren, deren Feingehalt über 995 Promille beträgt, gehören zum Anlagegold. Zu Gold gehören aber auch ETFs (Papiergold) oder Xetra-Gold. Bei Anlagegold besteht der Vorteil, dass beim Kauf eine Mehrwertsteuer anfällt und Gold sogar als Sachzuwendung an Arbeitnehmer weitergegeben werden kann. Hier muss das Unternehmen aber eine pauschale Versteuerung vornehmen.

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