TIPPS
Reibungsloser Urlaub trotz Flugausfällen
So bleiben Sie entspannt.
Fliegen kann stressig sein, vor allem wenn es zu Flugverspätungen kommt. Wie Sie in solchen Fällen trotzdem ruhig bleiben und was Ihre Rechte als Fluggast sind, lesen Sie in diesem Beitrag.
Flugrechte – das Wichtigste im Überblick
Viele Menschen kennen ihre Fluggastrechte nicht und wissen nicht, dass sie eine Entschädigung bei Flugverspätung oder -ausfällen bekommen. Nach der EU-Fluggastrechtverordnung können Betroffene jedoch eine Pauschalzahlung von der jeweiligen Airline fordern, sofern einige Bedingungen erfüllt sind:
- 600 Euro: Für Flugstrecken über 3.500 km außerhalb der EU und mindestens 4 Stunden Verspätung am Endziel
- 300 Euro: Für Flugstrecken über 3.500 km außerhalb der EU und zwischen 3 und 4 Stunden Verspätung am Endziel
- 400 Euro: Für Flugstrecken zwischen 1.500 und 3.500 km außerhalb der EU und für Flugstrecken über 1.500 km innerhalb der EU mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel
- 250 Euro: Für Flugstrecken bis 1.500 km und mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel
Zusätzlich zu den oben genannten Pauschalzahlungen können Passagiere auch Forderungen für Betreuungsleistungen stellen. Diese gelten schon ab 2 Stunden Verspätung.
Beispielsweise muss die Airline dann für Verpflegung und Erfrischungen bezahlen. Außerdem muss sie auch für Hotel-, Übernachtungs- und Transportkosten (z.B. Taxi) aufkommen, wenn aufgrund der Flugverspätung eine Zwischenübernachtung fällig wird.
In diesen Fällen gibt es keine Entschädigungszahlungen
Eine Airline muss nicht immer eine Entschädigung für Flugverspätungen und -ausfälle bezahlen. Entscheidend ist hier der Grund, warum es zu einer Verspätung kam. Hätte die Airline die Verspätung verhindern können, muss sie eine Entschädigung bezahlen; kann sie nichts für die Verspätung, muss sie nicht bezahlen. Fälle, in denen sie nicht aufkommen muss, sind zum Beispiel:
- Vogelschlag
- Extreme Wetter- oder Umweltsituationen (z.B. extremer Starkregen, Blitzschlag, Vulkanausbruch, Tornados und Wirbelstürme, etc.)
- Angekündigte Streiks der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals
- Politische Krisen, Bürgerkrieg, Krieg
Streikt das Personal der Airline, muss diese eine Entschädigung bezahlen. Gleiches gilt auch, wenn die Tragflächen zuerst noch enteist werden müssen und es dadurch zu Verspätungen kommt.
Fristen – hier können Sie entspannt bleiben
Die Verjährungsfristen, während denen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung geltend machen können, ist je nach EU-Land unterschiedlich. In Deutschland beträgt die Frist 3 Jahre, in Schweden sogar bis zu 10. Lediglich in Belgien ist die Frist 1 Jahr lang, was jedoch immer noch eine lange Zeit ist.
Sie müssen sich also nicht schon direkt am Flughafen mit dem Thema Entschädigungszahlung auseinandersetzen, sondern können sich in Ruhe Zeit lassen bis Sie wieder zuhause sind.
Tipps für mehr Gelassenheit bei Flugausfällen
Ein Flugausfall oder eine Flugverspätung sind immer ärgerliche Vorkommnisse, denn eine Flugreise ist auch so schon anstrengend genug. Doch mit etwas Vorausplanung und Vorkenntnissen können Sie Ihre Reise gelassen antreten und bleiben auch bei Flugverspätungen ruhig.
Kennen Sie Ihre Rechte
Schon allein durch die Kenntnisse Ihrer Fluggastrechte, bleiben Sie entspannter. Denn Sie wissen, selbst wenn ein Flug ausfällt oder Verspätung hat, muss die Airline in vielen Fällen eine Entschädigung bezahlen. Dadurch bleiben Sie nicht auf dem ganzen Schaden sitzen, was Sie automatisch ruhigbleiben lässt.
Heben Sie alle Unterlagen auf
Wenn Ihr Flug Verspätung hat oder ausgefallen ist, sammeln Sie sämtliche Unterlagen und Belege, und heben Sie diese als Beweisstücke auf. Diese sind wichtig, wenn Sie später eine Entschädigung einfordern wollen. Wichtige Unterlagen sind:
- Kaufbeleg der Flugtickets
- Flugtickets und Boardingpässe
- Ersatztickets, z.B. bei einer Umbuchung
- Gutscheine der Airline, z.B. für Hotelübernachtungen oder für Verpflegung
- Kaufbelege, z.B. wenn Sie aufgrund der Verspätung extra Verpflegung oder Toilettenartikel kaufen müssen
- Fotos von Anzeigetafeln, die die Flugverspätung oder den -ausfall dokumentieren
- Schriftliche Bestätigung der Airline, was die Gründe für den Flugausfall waren
Fazit: Bei Flugverspätungen haben Sie oft gute Chancen auf eine Entschädigung
Dank der EU-Fluggastrechtverordnung haben Sie als Passagier bei Flugverspätungen oder -ausfällen Anspruch auf Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt zum einen von der Länge der Flugstrecke ab und zum anderen von der Höhe der Verspätung. Ein Flug muss mindestens 3 Stunden Verspätung haben, damit Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Damit Sie Ihre Rechte gegenüber der Airline bestmöglich durchsetzen können, sollten Sie alle mit dem Flug und der Verspätung zusammenhängenden Dokumente und Belege gut aufheben. Diese gelten später als Beweisstücke. Auf diese Weise ersparen Sie sich langes Hin und Her mit der Airline und erhalten schneller Ihre Entschädigungszahlung.
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