TIPPS

Prüfungsanfechtung für angehende Wirtschaftsprüfer

EXTERNER BEITRAG; 06.07.2020, 09:25 Uhr
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TIPPS

Prüfungsanfechtung für angehende Wirtschaftsprüfer

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EXTERNER BEITRAG; 06.07.2020, 09:25 Uhr
Prüfungsanfechtungen für angehende Wirtschaftsprüfer werden mittlerweile nicht selten durchgeführt.

Prüfungsanfechtungen für angehende Wirtschaftsprüfer werden mittlerweile nicht selten durchgeführt. Dieser Fakt bezieht sich nicht nur auf Köln, sondern auf das gesamte Bundesgebiet. Dabei ist es unerheblich, ob der Anfechtung das Nichtbestehen oder fehlerhaft Bewertungen in universitären oder staatlichen Prüfungen zugrunde liegt. Immerhin gibt es neben leuchtenden Beispielen und glatt verlaufenden Prüfungen auch die Gegenseite, welche nicht minder der Führsorge bedarf. Doch wie sollte man in einem solchen Fall vorgehen? Und was ist die beste Strategie? Wir haben uns mit der Materie beschäftigt die Prüfungsanfechtung für angehende Wirtschaftsprüfer durchleuchtet.

 

First Things First: Was macht ein Wirtschaftsprüfer?

Wie die Berufsbezeichnung bereits vermuten lässt, gehört zu den Kernaufgaben der Wirtschaftsprüfer die sogenannte Prüfungstätigkeit. Grundsätzlich werden in Unternehmen betriebswirtschaftliche Prüfungen durchgeführt und gesetzliche Pflichten wahrgenommen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Vorbehaltsaufgabe, welche eine Prüfung der Abschlüsse und Testaterteilung von großen Kapitalgesellschaften vorsieht.

Das Handelsgesetzbuch bildet hierfür die entsprechende Gesetzesgrundlage. Dabei wenden Wirtschaftsprüfer deutsche sowie international anerkannte Grundsätze der Rechnungslegung an, nach denen eben jene Konzern- und Jahresabschlüsse erstellt wurden. Zudem werden bei Bedarf Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz durchgeführt.

Das vertiefte betriebswirtschaftliche Wissen der Wirtschaftsprüfer befähigt sie dazu, eine Reihe von Aufgaben zu übernehmen, welche ebenfalls zum Dienstleistungsspektrum gehören. Relevant ist etwa für Unternehmen die Rechtsberatung zu Angelegenheiten, die das Aufgabenfeld des Wirtschaftsprüfers betreffen, oder die Tätigkeit eines Sachverständigen in steuerlichen, unternehmerischen und wirtschaftlichen Belangen.

 

Die Prüfungsanfechtung bei Wirtschaftsprüfer-Examen

Um es konkret auf den Punkt zu bringen: Das Wirtschaftsprüfer-Examen ist anfechtbar hinsichtlich mündlichem Prüfungsabschnitt sowie den Klausuren. Dabei bleibt festzuhalten, dass die Anfechtung mit der richtigen Strategie sowie mit der Hilfe entsprechender Experten durchaus zum Erfolg führen kann.

 

Nicht nur an die Kölner Kandidaten stellt das Wirtschaftsprüfer-Examen inhaltlich besonders hohe Anforderungen. Vor allem auf die steuerlichen und juristischen Sachkenntnisse wird dabei großes Augenmerk gelegt, und das bundesweit. Sollte der Fall eintreten, dass das Examen nicht bestanden wird, dann bietet sich die Durchführung einer Prüfungsanfechtung durchaus an. Vor allem, da es in den jeweiligen Klausuren durchaus zu materiellen oder formellen Bewertungsfehlern kommen kann.   

In eben diesem Rahmen werden entsprechende Experten wie Rechtsanwälte bundesweit gegenüber der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer gerichtlich sowie außergerichtlich tätig. In der Regel kann durch Erfahrungswerte relativ schnell ermittelt werden, welche Erfolgsaussichten eine Prüfungsanfechtung hat. Dies wird natürlich von Fall zu Fall individuell beurteilt.

 

Doch auch die andere Seite der Münze wird nicht außer Acht gelassen. Durch Präventivberatungen von Arbeitgebern und Ausbildern wird versucht, die Quote von unnötigen Fehlern in den einzelnen Klausuren zu minimieren.

 

Was, wie und wann?

Wie bereits erwähnt werden Wirtschaftsprüfer im Falle des Nichtbestehens des Examens von Spezialisten bundesweit vertreten und eine Prüfungsanfechtung angestrebt. Zu meist handelt es sich hier um die einstweilige Zulassung zur Prüfung, die Neubewertung von Prüfungsleistungen oder etwa den Beistand in mündlichen Prüfungsterminen. Selbstverständliche ist auch die Abwehr von Plagiats- und Täuschungsvorwürfen möglich.

 

Fachkundige Stellen fertigen und begründen Widersprüche sowie verwaltungsgerichtliche Klagen.  Auch gerichtliche Eilverfahren sind grundsätzlich möglich.

 

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten das Prüfungsergebnis oder eine Note anzufechten, dies erfolgt im Rahmen der Neubewertung von Prüfungsleistungen. Prüfer haben die Vorgabe, den zugrunde liegenden Beurteilungsspielraum nicht zu überschreiten. Da dies jedoch passiert, ist die Prüfungsanfechtung für angehende Wirtschaftsprüfer ein immer wiederkehrendes Thema.

 

 In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass die Widerspruchsfrist in diesem Fall einen Monat beträgt. Ergo muss innerhalb dieses Zeitraums der Widerspruch bei entsprechender Stelle begründet werden. Nach Einlegung des Widerspruchs beginnt das sogenannte Überdenkungsverfahren. Nun hat der Prüfer die Gelegenheit, seine Beurteilung zu Überdenken und etwa eine Neubewertung durchzuführen.

 

Fazit

Die Examensprüfung für Wirtschaftsprüfer hat es in sich und stellt hohe Anforderungen an die Kandidaten. Bei Nichtbestehen oder dem Verdacht auf Formfehler sollte man nicht zögern, sich Rechtsbeistand zu suchen und eine mögliche Prüfungsanfechtung prüfen zu lassen. Hierbei rät es sich keine Zeit verstreichen zu lassen. Es wäre doch höchst ärgerlich, wenn die Anfechtung der Prüfung lediglich auf Grund des Fristablaufs nicht mehr durchführbar wäre.

 

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