TIPPS

Kündigung wegen Krankheit

EXTERNER BEITRAG; 17.03.2025, 10:30 Uhr
WERBUNG
Foto: Gerd Altmann auf Pixabay.
TIPPS

Kündigung wegen Krankheit

  • 0
EXTERNER BEITRAG; 17.03.2025, 10:30 Uhr
Darf der Arbeitgeber das überhaupt?

Viele Arbeitnehmer fürchten bei längerer oder häufiger Krankheit um ihren Job. Wenn es dann tatsächlich zu einer Kündigung kommt, wirft das oft Fragen auf: Ist eine solche Kündigung überhaupt erlaubt? Wann ist sie gerechtfertigt? Und wie wehrt man sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wegen Krankheit? Welche Ansprüche auf Abfindung haben Sie, und wie wirkt sich die Kündigung auf den Bezug von Arbeitslosengeld aus? Dies und mehr erfahren Sie im folgenden Artikel.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Krankheit ein zulässiger Kündigungsgrund?

Bei einer Kündigung wegen Krankheit handelt es sich um eine sogenannte personenbedingte Kündigung. Kündigungsgrund ist somit nicht das Verhalten des Arbeitnehmers, sondern seine “Person”. Aufgrund der Krankheit muss bei einer solchen Kündigung davon ausgegangen sein, dass der Arbeitnehmer langfristig nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben im Betrieb zu erfüllen. Für eine rechtlich zulässige Kündigung aus Krankheitsgründen müssen folgende Aspekte erfüllt sein:

 

Negative Gesundheitsprognose

Es muss damit zu rechnen sein, dass der Arbeitnehmer auch zukünftig über längere Zeit hinweg krankheitsbedingt ausfällt. In der Regel müssen die krankheitsbedingten Ausfälle voraussichtlich mindestens 6 Wochen pro Jahr betragen. Dies kann gegebenenfalls durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden.

 

Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung

Die Fehlzeiten des erkrankten Arbeitnehmers müssen zu erheblichen Beeinträchtigungen für den Betrieb führen. Dabei kann es sich unter anderem um folgendes handeln:

  • hohe Vertretungskosten
  • Überlastung der Kollegen
  • Produktionsausfälle

Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die wirtschaftlichen oder organisatorischen Auswirkungen durch die gesteigerten Fehlzeiten für ihn unzumutbar sind.

 

Interessenabwägung

Bevor es zur Kündigung kommt, müssen die Interessen des Arbeitgebers genau gegen die Interessen des Arbeitnehmers abgewogen werden. Hier sind es unter anderem die folgenden Faktoren, die für ein gesteigertes Interesse des Arbeitnehmers sprechen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • soziale Schutzbedürftigkeit

 

Es kann sich lohnen, gegen die Kündigung vorzugehen

Wenn die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Krankheit zumindest unklar ist, kann sich eine Kündigungsschutzklage lohnen. Sie muss innerhalb von 3 Wochen nach der Kündigung bei Gericht eingereicht werden und führt dazu, dass diese gerichtlich überprüft wird. Hat die Klage Erfolg, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • die Rückkehr an den Arbeitsplatz
  • die Annahme einer Abfindung

In einigen Fällen ist es gar nicht eine gerichtliche Entscheidung, die den Erfolg der Kündigungsschutzklage ausmacht. Stattdessen wird oft vor dem eigentlichen Gerichtstermin doch noch eine einvernehmliche Einigung gefunden. Meist handelt es sich dabei um eine gute Abfindung, woraufhin die Klage zurückgenommen wird. Die Tatsache, dass der Arbeitnehmer Klage eingereicht hat, stärkt dabei seine Verhandlungsposition erheblich, denn er macht dadurch deutlich, dass er es ernst meint und nicht bereit ist, klein beizugeben.

 

Ein guter Anwalt ist beim gerichtlichen Weg wichtig

Damit der Weg vor Gericht die bestmögliche Chance auf Erfolg bietet, ist ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht erforderlich. Dieser kann gemeinsam mit seinem Mandanten eine gut durchdachte Strategie entwickeln und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Formalitäten eingehalten werden. Außerdem kann er die Erfolgsaussichten realistisch bewerten und weiß, welche Argumente vor Gericht überzeugen. Er kann im Vorfeld auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen und so auf eine für seinen Mandanten zufriedenstellende außergerichtliche Einigung hinarbeiten.

WERBUNG

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG