TIPPS
Der aktuelle Leasing-Ratgeber
Oberberg - Leasingverträge gibt es in verschiedenen Varianten. Zu beachten ist die Laufzeit, die Kilometerleistung und das Restwertrisiko.
Für wen ist Leasing überhaupt geeignet?
Früher wurden Leasing-Autos ausschließlich in der Geschäftswelt genutzt. Sind Leasingverträge doch von der Steuer absetzbar. Inzwischen greifen immer mehr Privatleute auf diese bequeme Möglichkeit des Fahrens eines Neuwagens zurück.
Leasing-Autos sind geschaffen für Leute, die immer das aktuelle Modell einer Marke chauffieren möchten. Sie kommen infrage, wenn die Kosten einer Anschaffung die eigenen finanziellen Möglichkeiten überschreiten, die monatlichen Nutzungsraten aber ins Budget passen. Wer daran denkt, ein Auto zu leasen, sollte sich vorher auf Leasing-Portalen wie https://www.mivodo.com/leasing/ kundig machen.
So funktioniert Auto-Leasing
Bei einem Leasing-Geschäft schließen Leasingnehmer und Leasinggeber einen Vertrag, der die Nutzung eines Neuwagens über einen gewissen Zeitraum betrifft. Die herkömmliche Nutzungsdauer eines Leasingwagens beläuft sich in der Regel in der Zeitspanne zwischen 24 und 48 Monaten. Der Leasingnehmer darf das Auto in dieser Zeit nutzen, ist aber nicht der Eigentümer. Dafür bezahlt er eine monatliche Gebühr inklusive Zinsen an den Leasinggeber. Wenn eine Anzahlung geleistet wird, können die Raten erheblich gesenkt werden.
Wartung, Pflege und Reparaturen liegen in der Pflicht des Leasingnehmers. Die ausführende Werkstatt kann dabei vom Leasinggeber vorgeschrieben sein. Der Leasingnehmer schließt für das Auto eine Vollkaskoversicherung ab, um gegen die Kosten eines Totalverlustes abgesichert zu sein. Nach Ablauf des Leasingvertrages wird der Wagen wieder an den Leasinggeber zurückgegeben. Je nach Vertrag kann eine Kaufoption verabredet werden. Leasingverträge gibt es grundsätzlich in zwei Varianten.
Kilometerleasing
Dabei wird bei der Unterzeichnung des Leasingvertrages eine Obergrenze für die gefahrenen Kilometer festgelegt. Sollte diese Grenze bei der Rückgabe des Wagens überschritten werden, ist der Wert für die mehr gefahrenen Kilometer nachzuzahlen. Wird die Grenze nicht erreicht, erhält der Leasingnehmer Geld zurück.
Die meisten Verträge dieser Art enthalten eine Kulanz von 2.500 km sowohl nach oben als auch nach unten. Ein Vertrag mit Kilometerleasing hat den Vorteil, dass die Kosten bis ins Detail kalkuliert werden können.
Restwertleasing
Bei dieser Vertragsversion spielen die gefahrenen Kilometer keine Rolle. Es wird vielmehr schon zu Beginn der Laufzeit ein Restwert geschätzt, den der Wagen nach Ende der Laufzeit haben könnte. Je höher dieser Wert festgelegt wird, desto niedriger sind die monatlichen Raten.
Bei der Rückgabe dann wird der Wert des Wagens von einem Gutachter geschätzt. Sollte der Restwert höher liegen als zu Beginn der Vereinbarung, erhält der Leasingnehmer Geld zurück. In den überaus meisten Fällen jedoch wird der Wert des Autos geringer geschätzt als der vereinbarte Betrag. Dann muss der Leasingnehmer dieses Restwertrisiko tragen und die Differenz an den Leasingnehmer zahlen.
Was ist ein Vertrag mit Andienungsrecht?
Dieser Vertragszusatz räumt dem Leasinggeber weitere Rechte ein. Sollte der tatsächliche Wert des Wagens nach der Rückgabe den zu Vertragsbeginn kalkulierten Restwert unterschreiten, kann der Leasinggeber darauf bestehen, dass der Leasingnehmer den Wagen kauft. Der Leasingnehmer hat aber kein Recht darauf, den Wagen käuflich in seinen Besitz zu bringen.
Sollte der Wagen nach Laufzeitende mehr wert sein als vorher kalkuliert, kann der Leasinggeber ihn dem Leasingnehmer zum Kauf anbieten, ohne dass sich daraus eine Kaufpflicht ableiten lässt.
Tipps für die Leasing-Rückgabe
Komplikationen bei der Rückgabe gibt es in der Regel beim Restwertleasing, wenn die Meinungen auseinandergehen. Es empfiehlt sich, kurz vor der Rückgabe nochmals die Unterlagen durchzugehen und sich vorzubereiten.
Zudem ist es ratsam, das Auto während der Laufzeit regelmäßig zu warten und zu pflegen. Letztendlich kann die Investition in eine professionelle Aufbereitung kurz vor der Rückgabe vor Ärger bewahren.
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