SOZIALES

Gemeinsam zu mehr Selbstbestimmung

lw; 19.01.2022, 16:41 Uhr
Fotos: Lars Weber --- Sie beraten ab sofort auch in den neuen Räumen im Gummersbacher Kreishaus (v.l.): Annabell Burba, Alexandra Fricke, Thomas Pettke und Ralf Schmitz.
SOZIALES

Gemeinsam zu mehr Selbstbestimmung

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lw; 19.01.2022, 16:41 Uhr
Oberberg – LVR stellte neue „Beratung vor Ort“ für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige im Kreis vor – Anlaufstelle im Kreishaus in der Moltkestraße in Gummersbach.

Von Lars Weber

 

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sind im täglichen Leben mit vielen Fragen konfrontiert. Welche Hilfen gibt es? Welche davon stehen ihnen zu? Was für Wohnmöglichkeiten gibt es? Wie ist ein Antrag zu stellen? Zur Beantwortung dieser Fragen gibt es im Oberbergischen Kreis nun ein weiteres Angebot. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bietet Menschen mit Behinderung und Eltern von Kindern mit (drohender) Behinderung eine individuelle, umfassende und kostenlose Beratung rund um mögliche Unterstützungsleistungen als Träger der Eingliederungshilfe an. Die neue „Beratung vor Ort“ findet im Kreishaus, Moltkestraße 42 in Gummersbach, statt. Das Ziel des Angebots ist klar: mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

 

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Vorgestellt wurde die „Beratung vor Ort“ unter 2G-plus-Bedingungen in der Halle 32 in Gummersbach. Mit dabei waren auch Vertreter der Leistungsanbieter im Kreis, zum Beispiel das „Haus früher Hilfen“, der Teilhabeberatung (EUTB) oder auch der Selbsthilfe-Kontaktstelle. Ihnen erklärte Dirk Lewandrowski, LVR-Dezernatsleiter Soziales, dass der Verband mit dem Angebot seinem gesetzlichen Auftrag nachkomme. „Wir sind nicht nur ein Kostenträger hinterm Schreibtisch.“ Man wolle die Menschen vor Ort abholen. Der Oberbergische Kreis gehöre dabei zu einer von drei Pilotregionen im LVR-Gebiet.

 

Die Räume unter dem Dach der Kreisverwaltung wurden nicht zufällig gewählt, wie Dietmar Kascha vom Sozialamt ausführte. So seien LVR und Kreis zwar durchaus für unterschiedliche Bereiche innerhalb der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zuständig, ein direkter und schneller Austausch untereinander wird den Hilfesuchenden aber zugutekommen. „Es war dem Kreis ein großes Anliegen, das Angebot eng zu begleiten.“

 

Ihnen kann geholfen werden

 

Beraten werden bei dem Angebot des LVR sowohl erwachsene Menschen mit wesentlichen Behinderungen als auch deren Angehörige, Vertrauenspersonen und rechtliche Betreuungen. Dabei kann es um notwendige Hilfen gehen, Fragen zum selbstständigen Leben, zu Antragsstellungen oder zur Alltagsgestaltung. Zuständig ist der LVR zudem für Kinder mit (drohender) Behinderung im Vorschulalter, die Unterstützung in der Kita, in der Kindertagespflege oder im Bereich Frühe Förderung benötigen. Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die in einer Pflegefamilie oder einer Wohneinrichtung leben oder ein Internat besuchen, und deren Erziehungsberechtigte sind beim LVR richtig.

 

Wie ein Termin – momentan mit 3G-Regelung - abläuft, erklärte Fallmanager Ralf Schmitz. So sollte ein Besuch bestenfalls vorher telefonisch besprochen werden. So können Fragen bezüglich wichtiger Unterlagen schon geklärt werden, oder ob gegebenenfalls ein Unterstützungsangebot gemacht werden müsse, zum Beispiel ein Dolmetscher. Eine Vertrauensperson könne mitgebracht werden. Die Länge der Beratung hänge stark von dem Thema ab. „Es muss nicht alles im ersten Gespräch entschieden werden.“ Am Ende einer Beratung könne eine Antragsstellung stehen, aber auch Verweise auf andere Angebote oder Institutionen für weitere Hilfe. Kann jemand den Weg nach Gummersbach nicht antreten, wolle man gemeinsam eine andere Lösung für ein Treffen finden.

 

Beate Kubny, Leiterin des medizinisch-psychosozialen Fachdienstes beim LVR, hofft, dass sich das Angebot schnell etablieren kann. Gerade während der Pandemie sei es nicht immer einfach gewesen, teils über Telefon oder Internet eine vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Menschen mit ihren Problemen öffnen konnten. Die Berater hätten dabei aber ganze Arbeit geleistet und das Angebot habe trotzdem funktioniert. „Der Kontakt konnte gehalten werden“, schätzt Fallmanagerin Alexandra Fricke ein, die nun auch in Gummersbach anzutreffen ist.

 

[Jens Derksen stellte das Prinzip der Peer-Beratung vor.]

 

Erwachsene Menschen mit Behinderung erreichen die Beratung vor Ort unter Tel.: 0221/80 96 33-0 (ab 1. Februar) oder per E-Mail. Erziehungsberechtigte von Kindern oder Jugendlichen mit (drohender) Behinderung wenden sich an Annabell Burba (Tel.: 0221/80 94 12 7, E-Mail) oder an Alexandra Fricke (Tel.: 0221/80 94 11 3, E-Mail).

 

Weitere Angebote

 

Neben der „Beratung vor Ort“ stehen weiterhin die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) für eine Beratung zur Verfügung. Im Kreis wird zudem eine Peer-Beratung angeboten. Dabei werden Menschen mit Behinderungen von Menschen mit Behinderungen beraten. Hier ist die Anlaufstelle. Weitere Informationen zum Thema Beratung beim LVR gibt es auch hier.

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