REICHSHOF
Reichshof: Elternbeiträge für OGS steigen
Reichshof – Eltern müssen in Reichshof ab dem neuen Schuljahr mehr für die Kinderbetreuung zahlen.
Von Peter Notbohm
Das dürfte vielen Eltern nicht schmecken: Reichshofs Gemeindepolitik hat mehrheitlich gegen Stimmen von FWO und Linken die Erhöhung der Elternbeiträge für die Grundschulen beschlossen. Etwa zehn Prozent mehr müssen Eltern künftig für die Kinderbetreuung zahlen. Die Verwaltung hatte ursprünglich sogar eine Steigerung von 15 Prozent empfohlen, was aber zu Diskussionen aufgrund der Mehrbelastung von Familien führte. Grund für die Erhöhung sind Fehlbeträge bei der Finanzierung des offenen Ganztags (OGS). Die letzte Erhöhung fand 2022 statt.
An den vier Schulstandorten in Denklingen, Eckenhagen, Hunsheim und Wildbergerhütte liegen für das kommende Schuljahr 210 Anmeldungen. Insgesamt wären 241 Plätze verfügbar. Die zu niedrigen sogenannten Gruppenfrequenzwerte sorgen dafür, dass der Gemeinde bei den Landes- und Kreiszuschüssen ein Defizit von fast 50.000 Euro entsteht. Um die finanzielle Situation zu verbessern, bleibe der Gemeinde nur die Möglichkeit die Beiträge anzupassen, heißt es aus dem Rathaus.
Je nach Einkommen kann ab dem 1. August ein Elternbeitrag zwischen 48 und 242 Euro erhoben werden. Überarbeitet wurde auch das Beitragssystem, das künftig elf statt bisher neun Einkommensstufen vorsieht. Steigen werden zudem die Elternbeiträge für Betreuungsmaßnahmen außerhalb der Offenen Ganztagsgrundschule, um keinen Konkurrenzkampf aufgrund einer einseitigen Beitragserhöhung im Bereich der OGS entstehen zu lassen. Hiermit will man verhindern, dass sich Eltern gegen das Betreuungsangebot entscheiden und nur deshalb zum günstigen Betreuungsangebot der Übermittagsbetreuung wechseln. Auch hier steigen die Elternbeiträge je nach Einkommen um zehn bis 15 Prozent.
Reichshofs CDU spricht in einer Pressemitteilung von einem „für viele Familien sensiblem Thema“. Man sei bemüht gewesen, die Erhöhungen kostendeckend und gleichzeitig fair zu gestalten, weshalb man im oberen Einkommensbereich eine stärkere Differenzierung vorgenommen habe, um untere und mittlere Einkommen nicht noch weiter als ohnehin geplant zu belasten. „Wir sagen klar: Wir begrüßen diese Gebührenordnung nicht. Gleichzeitig stehen wir jedoch für eine verlässliche und qualitativ gute Betreuung“, heißt es aus der CDU.
Würde man eine Erhöhung aussetzen, würde das den Haushalt spätestens 2027 wieder einholen und die Grundsteuer B-Problematik zusätzlich verschärfen. Einsparpotenziale werden laut CDU zwar ständig geprüft, diese seien im Betreuungsbereich aber nur begrenzt vorhanden, ohne massiv an der Qualitätsschraube zu drehen.
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