RECHTECK

Flugverspätung: Anwalt lässt Bordkasse pfänden

Red; 24.08.2019, 09:30 Uhr
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Flugverspätung: Anwalt lässt Bordkasse pfänden

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Red; 24.08.2019, 09:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um das Thema Flugverspätungen.

von Rechtsanwalt Ole Jürges

 

Am 13.07.2019 hatten wir im Rechteck darüber berichtet, dass Fluggästen eine pauschale Entschädigung zusteht, wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mindestens 3 Stunden verspätet. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung. Sie beläuft sich bei einer Flugstrecke bis 1.500 Km auf 250,00 EUR, bei Flügen innerhalb der Europäischen Union über eine Entfernung von mehr als 1.500 Km sowie für andere Strecken über eine Entfernung zwischen 1.500 Km und 3.500 Km auf 400,00 EUR und für alle anderen Flüge mit einer Entfernung über 3.500 Km auf 600,00 EUR.

 

Der Anspruch gegen die Fluggesellschaft besteht auch bei einer Pauschalreise. Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung für jeden Passagier zahlen, für den ein Ticket gekauft wurde, also zum Beispiel auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst befördert werden.

 

Der folgende Fall zeigt, dass es sich lohnt, seine Rechte bei Verspätung oder Annullierung eines Fluges selbst dann geltend zu machen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union hat.

 

Eine Urlauberin buchte einen Flug mit einer türkischen Fluggesellschaft von Paderborn nach Antalya. Nachdem der Flieger über 4 Stunden Verspätung hatte, landete sie erst nach Mitternacht in der türkischen Hafenstadt. Für solche Verspätungen steht den betroffenen Passagieren eine Entschädigung in Höhe von 400,00 EUR zu. Diesen Anspruch ignorieren jedoch die meisten Fluggesellschaften, so auch im vorliegenden Fall. Die betroffene Urlauberin beauftragte daher einen Rechtsanwalt, der Klage bei dem Amtsgericht Paderborn einreichte. Das Amtsgericht verurteilte die Fluggesellschaft antragsgemäß zur Zahlung der 400,00 EUR. Dies konnte die Fluggesellschaft jedoch zunächst offensichtlich nicht beeindrucken, da die Entschädigung auch weiterhin nicht gezahlt wurde. Daher hätte das Urteil in einem mit hohen Kosten verbundenen langwierigen Verfahren in der Türkei vollstreckt werden müssen.

 

Der Rechtsanwalt der Urlauberin verfolgte jedoch eine andere Strategie. Er prüfte den Flugplan und fand einen Flug der Airline zum Düsseldorfer Flughafen. Sodann beauftragte der Rechtsanwalt einen Gerichtsvollzieher. Zunächst sollte der ganze Flieger gepfändet werden. Dann entschied man sich aber für die Bordkasse, die durch den Verkauf von Verpflegung, Zigaretten und anderen Gütern an Bord gut gefüllt war. Die ungewöhnliche Taktik zeigte Erfolg. Der volle Betrag einschließlich der entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 743,10 EUR konnte eingezogen werden.

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