RECHTECK

Was tun? Recht bekommen, aber beim Schädiger nichts zu holen

Red; 01.02.2014, 10:00 Uhr
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RECHTECK

Was tun? Recht bekommen, aber beim Schädiger nichts zu holen

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Red; 01.02.2014, 10:00 Uhr
Oberberg – Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen – Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt – Heute geht es um die Forderungsausfallversicherung.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen, wenn er einer anderen Person vielleicht auch nur aus Unachtsamkeit einen Schaden zufügt. Ein solcher Haftpflichtschaden kann jedenfalls in Ausnahmefällen eine existenzielle Bedrohung für den Schädiger bedeuten. Schutz bietet die private Haftpflichtversicherung, die daher auch nach Meinung von Verbraucherschützern in jedem Haushalt vorhanden sein sollte.

 

Das leuchtet alles ein, trotzdem zeigt sich mancher Zeitgenosse beharrlich beratungsresistent und verzichtet auf den sinnvollen Versicherungsschutz. Diese Einstellung mausert sich im Schadenfall zum Problem. Leider nicht nur für den ignoranten Schädiger, sondern auch für das geschädigte Opfer, bleibt es doch unverschuldet auf seinem Schaden sitzen, wenn beim Täter nichts zu holen ist. Abhilfe leistet die Forderungsausfallversicherung, die als Bestandteil der eigenen Haftpflichtversicherung eingedeckt werden kann. Wie die Forderungsausfallversicherung hilft veranschaulicht der folgende Fall aus der Praxis von Fincke Rechtsanwälte:

 

An einem sonnigen Spätsommertag spaziert eine rüstige Rentnerin zusammen mit ihrer Freundin und deren Dackel durch die Fußgängerzone einer oberbergischen Kleinstadt. Eine Gruppe junger Leute hält sich zu derselben Zeit in der Fußgängerzone auf. Dabei ist auch eine junge Frau in Begleitung ihres Mischlingsrüden. Weil die Hundefreundin unachtsam ist, kann sich der angeleinte Vierbeiner losreißen, tut dies auch, rennt anschließend Richtung Dackel und springt vielleicht sogar nur aus Übermut gegen unsere Rentnerin. Die alte Dame stürzt, der Oberschenkelhalsbruch muss später operativ versorgt werden. Während der Operation und danach kommt es zu Komplikationen - ein dreijähriger "Behandlungsmarathon" mit fünf Folgeoperationen schließt sich an, danach ist die ehemals so lebensfrohe Seniorin dauernd auf  Pflege angewiesen.

 

Das Landgericht verurteilt die junge Hundehalterin zu Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe von weit mehr als 100.000€. Das Urteil hilft der alten Dame leider überhaupt nicht weiter. Die verurteilte junge Frau ist nicht nur vermögenslos, sie hat zu allem Überfluss auch noch am falschen Ende gespart und weder für sich selbst noch für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Da hätte die Geschichte für die schwer verletzte Seniorin ohne ihre eigene Forderungsausfallversicherung ein noch schlimmeres Ende genommen. Weil die Rentnerin aber gegen den Forderungsausfall versichert war, hat die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden übernommen und den per Urteil ausgesprochenen hohen sechsstelligen Betrag an die alte Dame überwiesen. 

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