RECHTECK

Noch'n Gedicht

Red; 25.12.2018, 09:30 Uhr
RECHTECK

Noch'n Gedicht

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Red; 25.12.2018, 09:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um einen poetischen Urteilsspruch.

Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Andreas Günther

 

Heute zum Thema Alkohol im Straßenverkehr:

 

Ein Autofahrer aus dem Kreis Höxter wurde mit 1,11 Promille hinter dem Steuer erwischt. Lesen Sie, was die Justiz aus diesem Fall machte. Denn: Unter der harten Schale eines Strafrichters versteckt sich manchmal auch ein wahrer Poet. So bei dem Amtsrichter aus Höxter, der dieses originelle Urteil verfasste. Ein Klassiker - und wirklich wahr! Wir zitieren die Urteilsbegründung vom 21.06.1995, Az. 8 Js 655/95 (NJW 1996,1162).

 

„Am 3.3.95 fuhr mit lockerem Sinn
der Angeklagte in Beverungen dahin.
Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier
und meinte, er könne noch fahren hier.
Doch dann wurde er zur Seite gewunken.
Man stellte fest, er hatte getrunken.
Im Auto tat’s duften wie in der Destille.
Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt,
eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
Es steht im Gesetz, da hilft kein Dreh,
§ 316 I und II StGB.

 

So ist es zum Strafbefehl gekommen.
Auf diesen wird Bezug genommen.
Der Angeklagte sagt, den Richter zu rühren:
“Das wird mir in Zukunft nicht wieder passieren!”
Jedoch es muß eine Geldstrafe her,
weil der Angeklagte gesündigt, nicht schwer.
30 Tagessätze müssen es sein
zu 30,- DM. Und wer Bier trinkt und Wein,
dem wird genommen der Führerschein.
Die Fahrerlaubnis wird ihm entzogen,
auch wenn man menschlich ihm ist gewogen.
Darf er bald fahren? Nein, mitnichten.
Darauf darf er längere Zeit verzichten.
5 Monate Sperre, ohne Ach und Weh,
§§ 69, 69a StGB.

 

Und schließlich muß er, da hilft kein Klagen,
die ganzen Verfahrenskosten tragen,
weil er verurteilt, das ist eben so,
§ 465 StPO.“

 

Das Urteil wurde rechtskräftig.

 

 

Andreas Günther

 

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

 

 

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