RECHTECK

Coronavirus und die Folgen: Wichtige Gesetzesänderungen

Red; 24.03.2020, 12:25 Uhr
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Coronavirus und die Folgen: Wichtige Gesetzesänderungen

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Red; 24.03.2020, 12:25 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um das Thema Coronavirus und die wichtigsten Gesetzesänderungen.

Von Rechtsanwalt Devin Dick

 

Die Folgen der Corona-Virus-Pandemie sind schon jetzt unübersehbar. Die Aktienmärkte weltweit brechen ein und auch viele kleine und mittelständische Unternehmen kommen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch Privatpersonen merken, dass die Zeiten wirtschaftlich unsicher sind, was nicht zuletzt an den Hamsterkäufen sichtbar wird. Während sich das ganze Land im Krisenmodus befindet, arbeitet die Bundesregierung mit Hochdruck daran, die Folgen der Corona-Virus-Pandemie abzumildern. Bereits am Mittwoch, 25. März, wird der Bundestag sich mit einem Gesetzesentwurf zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie befassen. Das Gesetz wird dann schnellstmöglich auf den Weg gebracht.

 

Auf einige Gesetzesänderungen, die die Bundesregierung auf den Weg bringen will, sei an dieser Stelle hingewiesen:

 

  1. Erfüllung vertraglicher Pflichten

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch soll so geändert werden, dass Schuldner, die eine vertragliche Pflicht wegen der Corona-Virus-Pandemie nicht erfüllen können, die Möglichkeit haben, ihre Leistung zunächst bis zum 30.09.2020 zu verweigern. Kann jemand einen Vertrag, der vor dem 08.03.2020 geschlossen wurde, nicht erfüllen, weil er von den Folgen der Corona-Virus-Pandemie betroffen ist, so würde ihm dann ein Leistungsverweigerungsrecht zustehen.

 

  1. Kündigungsschutz von Mietern

 

Wohnungs- oder Grundstücksmieter, die im Zeitraum 01.04.2020 bis 30.09.2020 aufgrund der Corona-Virus-Pandemie keine Miete zahlen können, sollen nicht wegen dieser Mietschulden gekündigt werden dürfen. Die Pflicht zur Zahlung der Miete bleibt jedoch im Grundsatz weiter bestehen.

 

  1. Insolvenzrecht

 

Die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote für zahlungsunfähige Unternehmen sollen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Dies gilt allerdings nur für Unternehmen, deren Zahlungsunfähigkeit aus der Corona-Virus-Pandemie resultiert. Es werden außerdem weitere Anreize geschaffen, diese Unternehmen wieder liquide zu machen, um weiterhin am Geschäftsverkehr teilnehmen zu können.

 

  1. Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Wohnungseigentumsrecht

 

Viele juristische Personen sind satzungsgemäß dazu verpflichtet, Mitgliederversammlungen durchzuführen. Da dies aktuell nicht in der gewohnten Form möglich ist, sollen Vereinfachungen, wie beispielsweise die Möglichkeit von Online-Hauptversammlungen, ohne dass es hierzu einer Satzungsänderung bedarf, geschaffen werden.

 

Die Folgen der Corona-Virus-Pandemie sind insbesondere für Unternehmer und Arbeitnehmer aus dem Tourismus- und Gaststättengewerbe sowie aus dem Bereich der Freizeit- und Kultureinrichtungen dramatisch. Aus diesem Grund arbeitet die Bundesregierung mit wahrscheinlich nie da gewesener Geschwindigkeit an einem umfangreichen Gesetzespaket, um die Folgen für diese und viele weitere Personengruppen abzumildern. Wie die Gesetzesänderungen konkret aussehen und wie sie sich konkret auswirken, wird erst innerhalb der nächsten Tage und Monate sichtbar. Klar ist aber schon jetzt, dass das Corona-Virus auch auf die rechtlichen Beziehungen in Deutschland große Auswirkungen haben wird. Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

 

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