RECHTECK

Brand auf der Baustelle

Red; 25.07.2020, 10:30 Uhr
RECHTECK

Brand auf der Baustelle

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Red; 25.07.2020, 10:30 Uhr
Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um Baustellen.

Von Rechtsanwalt Devin Dick, Bergneustadt

 

Dass es auf Baustellen immer wieder zu Problemen kommt, ist allgemein bekannt. Insbesondere größere Bauprojekte werden in der Regel nicht fertiggestellt, ohne dass es zwischenzeitlich zu Verzögerungen, Mängeln oder anderen Problemen kommt. Der Pannenflughafen BER ist hierfür das Paradebeispiel.

 

Dass zu den fast schon üblichen Problemen auf der Baustelle auch noch großes Pech hinzukommen kann, zeigt ein Fall, welcher vom Oberlandesgericht Celle entschieden worden ist (Beschluss vom 09.04.2019, AZ 14 U 157/18).

 

Der Bauherr hatte den umfassenden Umbau eines Schulgebäudes in Auftrag gegeben. U.a. sollte der Dachdecker Dacharbeiten ausführen. Nachdem der Dachdecker eines Tages die Arbeiten für den betreffenden Tag ausgeführt hatte und die Baustelle verließ, brach auf der Baustelle ein Brand aus. Es entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1,5 Mio. €. Dieser wurde zwar glücklicherweise durch die Versicherung des Bauherrn übernommen, diese verlangte den Schaden jedoch dann, nachdem das Gebäude wieder instand gesetzt wurde, vom Dachdecker ersetzt.

 

Ohne Erfolg! Das Landgericht Lüneburg hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Celle hat das Urteil des Landgerichts Lüneburg bestätigt. Das Landgericht hat zwar zugestanden, dass alles dafür spricht, dass der Brand durch den Dachdecker verursacht worden ist, da dieser als Letzter auf der Baustelle war. Die Versicherung konnte jedoch nicht darlegen, wie weit der Baufortschritt vor Ausbruch des Brandes gekommen war und welche Maßnahmen im Rahmen der Schadenbeseitigung zur Wiederherstellung dieses Baufortschritts durchgeführt wurden. Das Gericht hatte deshalb keine ausreichende Grundlage um (gemäß § 287 ZPO) schätzen zu können, wie hoch der Schaden war. Die Versicherung ist also letztlich daran gescheitert, dass der Bauverlauf nicht detailliert genug dokumentiert wurde.

 

Auf den ersten Blick erscheint es ungerecht, dass zwar klar ist, dass der Schaden vom Dachdecker verursacht wurde, dieser jedoch nicht dafür zahlen muss. Der Grund hierfür ist jedoch einleuchtend. Es konnte nicht überprüft werden, welcher Schaden konkret durch den Dachdecker verursacht worden ist. Es war noch nicht einmal klar, wie weit die Baustelle bis zur Schadenverursachung fortgeschritten war. Dem Dachdecker daher aufs Geratewohl eine Schadensumme aufzuerlegen, wäre ebenfalls ungerecht.

 

Es ist keine Seltenheit, dass Parteien eines Bauprozesses im Laufe des Prozesses in Schwierigkeiten kommen, weil gewisse Dinge nicht ordnungsgemäß dokumentiert und daher auch nicht nachweisbar sind. Sowohl Bauherrn als auch Bauunternehmen tun daher gut daran, sämtliche Schritte möglichst umfangreich zu dokumentieren. Im Falle eines anschließenden Prozesses ist eine solche Dokumentation ein großer Vorteil.

 

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