RECHTECK

Blitzer 2.0?

Red; 02.02.2019, 09:30 Uhr
RECHTECK

Blitzer 2.0?

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Red; 02.02.2019, 09:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um ein Thema aus dem Bereich Verkehrsrecht.

Von Rechtsanwalt Marco Domann, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Wer seit Dezember 2018 in Hannover über die B6 fährt, wundert sich vielleicht über die komischen Anlagen. Eine Mischung aus Schilderbrücke, Lkw-Maut-Brücke und altbekannten Starenkästen.

 

Das ist das erste deutsche Pilotprojekt zur Streckenkontrolle (Section control). Eine Kamera erfasst seit dem 19. Dezember 2018 das Nummernschild und speichert Ort und Zeit. Einige Kilometer weiter nochmal. Zusammen mit den altbekannten Fotokästen.

 

Jeder Autofahrer kennt „den Blitzer.“ So ein Kasten am Straßenrand mit einer Leiterschleife davor. Einmal kräftig und hoffentlich rechtzeitig gebremst und man fährt mit der erlaubten Geschwindigkeit über die Leiterschleife. Denn die Elektronik des Blitzers hat keine Ahnung, wie schnell vor oder hinter ihren Kontakten gefahren wird.

 

So ähnlich funktionieren auch die mobilen Geräte mit den Straßenseitensensoren. Wie auch das im Oberbergischen Kreis übliche ESO-System. Es wird nur ein bestimmter Punkt einer Straße kontrolliert.

 

Schon etwas weiter ist der Bereich bei den Lasersystemen. Dann wird der gesamte Bereich vor dem Gerät erfasst, mehrere Hundert Meter. Die berühmte „Laserpistole“ der Polizei gehört dazu. Auch die festinstallierten Systeme, die Säulen mit mehreren Einheiten erfassen einen recht großen Bereich.

 

Aber auch dort kann noch vor dem Messpunkt abgebremst werden. Alles was vor oder hinter diesem liegt, kann nicht erfasst werden. Mag auch der Polizeibeamte denjenigen, der nach dem Messpunkt beschleunigt noch verfolgen können, bei festinstallierten Anlagen bleibt es bei dem klar umrissenen Bereich.

 

Bei den Streckenkontrollen hilft all das nicht mehr. Es kommt auf die durchschnittliche Geschwindigkeit an. Wer statt Tempo 100 eine Zeit lang 110 fährt muss auch die gleiche Zeit 90 fahren – sonst wird der Durchschnitt zu hoch und ein Bußgeldbescheid kommt nach Hause.

 

Datenschutzbedenken hatten die Einführung verzögert. In Österreich und Belgien gibt es diese schon seit Jahren. Nur braucht es dort kein Fahrerfoto, denn dort haftet der Halter für die Geschwindigkeitsübertretung, in Deutschland aber nicht. Deswegen steht (noch) am Ende der Messtrecke ein „normaler“ Blitzer, der dann das altbekannte Foto aufnimmt.

 

Sollte das Pilotprojekt erfolgreich verlaufen, wird das Streckenradar sehr wahrscheinlich auch auf weiteren Straßen Einzug halten.

 

Autofahrer sollten also sehr genau darauf achten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Es ist noch unklar welche Toleranzen oder Messungenauigkeiten berücksichtigt werden müssen, dafür ist die Technologie zu neu.

 

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