RECHTECK

Auch ein Laptop ist ein Handy am Steuer

Red; 18.05.2019, 10:30 Uhr
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RECHTECK

Auch ein Laptop ist ein Handy am Steuer

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Red; 18.05.2019, 10:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um die Nutzung elektronischer Geräte beim Autofahren.

Von Rechtsanwalt Marco Domann, Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Handy am Steuer: Verboten. Einfach, oder? Aber was ist mit den anderen Dingen, die man bei der Fahrt noch so tun könnte?

 

Die Straßenverkehrsordnung dazu ist im Oktober 2017 - nahezu unbemerkt - geändert worden. Hieß es bis 2017 noch „aufgenommenes oder gehaltenes Mobiltelefon“ ist das jetzt ein „elektronisches Gerät das der Kommunikation, Information oder Organisation dient.“

 

Das mag jetzt nach juristischer Rosinenpickerei klingen, hat aber sehr reale Auswirkungen für Alle.

 

Wer beispielsweise vorher ein Navi während der Fahrt bediente, konnte mit gutem Gewissen darauf hoffen, davonzukommen. Wenn es keine gefährliche Situation auslöste – weil kein Handy, schon gar nicht, wenn nichts passiert war. Bußgeld oder gar Punkte – ohne Unfall nie.

Auch der jüngste Fall des Oberlandesgerichtes Köln (1 RBs 45/19) dazu, wäre vor dem Oktober 2017 wohl anders zu entscheiden gewesen.

 

Ein Fahrer muss an der Ampel anhalten. Die Start- und Stoppfunktion schaltet den Motor aus. Er nutzt die Zeit und nimmt seinem Laptop (mit mobilem Internet) auf den Schoß. Dann tippt er darauf herum. Als die Ampel auf Grün schaltet, fährt er ziemlich langsam und verzögert an.

 

Vor Oktober 2017: Kein Handy, ein Laptop ist schließlich ein Laptop. Und in der Hand war er ja auch nicht – sondern auf dem Schoß. Etwas völlig anderes. Motor war auch aus. Nichts passiert. Also kein Bußgeld. Sache erledigt.

 

So einfach ist es nicht mehr. So ein Laptop ist auf jeden Fall ein elektronisches Gerät und kommunizieren kann man damit auch. Und es sind jetzt auch „Tragbare Flachrechner“ ausdrücklich zu diesen Geräten zu zählen. Und die automatische Abschaltung an der Ampel hilft auch nicht mehr.

 

Wenn nichts passiert sind hier 100 € und ein Punkt fällig. Wenn dabei jemand gefährdet wird 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot und beim Unfall 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Da bei 8 Punkten die Fahrerlaubnis weg ist, sind 2 Punkte schon ziemlich viel.

 

Was in der Vergangenheit erlaubt oder jedenfalls geduldet wurde, kann nun zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Beispielsweise Adresse im Navi suchen, jetzt verboten. Diktiergerät während der Fahrt, jetzt verboten. Spielekonsole, früher nicht so richtig erlaubt, jetzt sicher verboten. IPod oder sonstige Musikspieler, früher problemlos erlaubt, jetzt verboten.

 

Das Telefonieren bleibt aber weiter erlaubt – mit Freisprecheinrichtung. Essen und mit dem Beifahrer zu reden ist nicht angetastet worden.

 

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