RECHTECK

900.000 Euro Bußgeld für Datenschutzverstoß

Red; 23.01.2021, 10:25 Uhr
RECHTECK

900.000 Euro Bußgeld für Datenschutzverstoß

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Red; 23.01.2021, 10:25 Uhr
Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um die Datenschutzgrundverordnung.

Von Rechtsanwalt Devin Dick

 

Bereits seit Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese sieht unter anderem vor, dass Unternehmen, die gegen die Vorgaben der DSGVO verstoßen, mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden können.

 

Wie hoch dieses Bußgeld sein darf, ist seit Inkrafttreten der DSGVO hoch umstritten und Gegenstand vieler Diskussionen. Deshalb wurde das Urteil des Landgerichts Bonn (Az.: 29 OWi 1/20), welches dieses im November 2020 verkündigt hat, mit Spannung erwartet. Das Landgericht Bonn hatte als eines der ersten Gerichte in Deutschland über die Höhe des Bußgeldes gegen ein großes Unternehmen zu entscheiden.

 

Inhaltlich ging es darum, dass der Telekommunikationsriese 1&1 gegen Art. 32 DSGVO verstoßen hatte, weil er die Daten seiner Kunden nicht ausreichend gesichert hatte. Das Problem fiel auf, weil die Ex-Freundin eines Mannes, der 1&1-Kunde war, bei 1&1 anrief und sich als Ehefrau des Mannes ausgab. Sie nannte das Geburtsdatum des Mannes und erhielt daraufhin Auskunft über die neue Telefonnummer ihres Ex-Freundes. Anschließend stellte sie ihm nach, weshalb er die Angelegenheit zur Anzeige brachte und die Polizei diesen Fall dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) mitteilte. Dieser überprüfte die Angelegenheit und setzte ein Bußgeld in Höhe von circa 9,5 Millionen Euro gegen 1&1 fest. Gegen diesen Bußgeldbescheid wandte sich 1&1 mit einer Klage.

 

Das Landgericht Bonn bestätigte zwar, dass 1&1 die Daten seiner Kunden nicht ausreichend gesichert habe, hielt die Höhe des Bußgeldes jedoch für unangemessen hoch. Es stellte fest, dass es zwar relativ einfach war, an Daten der Kunden zu kommen. Wenn man den Namen und das Geburtsdatum des Kunden kannte, konnte man schon an viele weitere Daten gelangen. Die Daten, die man erhielt, waren jedoch wenig sensibel. Allgemeine Kontaktdaten sind üblicherweise ohnehin nicht schwer herauszufinden. Außerdem schätzte das Landgericht die Wahrscheinlichkeit, dass jemand auf diesem Wege versuchen würde, an die Daten der Kunden zu gelangen, als gering ein. Andererseits hat das Landgericht grundsätzlich einen Datenschutzverstoß festgestellt. Name, Anschrift und Telefonnummer von Personen sind schützenswert und dürften nicht in leichtfertiger Weise an unbefugte Dritte weitergegeben werden.

 

Diese Erwägungen sowie weitere Beweggründe haben schlussendlich dazu geführt, dass das Landgericht das Bußgeld auf 900.000 Euro herabgesetzt hat. 1&1 ist, wenn man so will, also mit einem blauen Auge davongekommen.

 

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