POLITIK

Wie viele Parkplätze braucht es vor einem neuen Haus?

lw; 12.09.2026, 13:00 Uhr
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Wie viele Parkplätze braucht es vor einem neuen Haus?

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lw; 12.09.2026, 13:00 Uhr
Wiehl – Stadtentwicklungsausschuss gibt einstimmig grünes Licht für neue Stellplatzsatzung – Noch gilt eine landesweite Regelung – Mit der eigenen Satzung soll besser Einfluss auf die verkehrliche und städtebauliche Entwicklung genommen werden.

Von Lars Weber

 

Wie viele Parkplätze müssen Eigentümer beim Bau eines neuen Wohn- oder Geschäftshauses schaffen? Und wie viele Fahrradparkplätze sind nötig? Antworten darauf liefert aktuell noch eine Verordnung der Landesregierung. Die Stadt Wiehl möchte nun aber eine eigene Stellplatzsatzung verabschieden, die die Regeln des Landes ersetzen würde. Das Ziel laut der Beschlussvorlage der Stadt: Das Parken im öffentlichen Raum zu reduzieren oder zu vermeiden, indem Parkplätze für Autos und Räder auf den jeweiligen Grundstücken hergestellt werden, die den Bedarf auslösten. Es solle der Verkehrsfluss verbessert und Gefahrenstellen vermieden werden. Die Politik hatte bereits einmal über die Satzung diskutiert, aber noch Diskussionsbedarf angemeldet. Am Donnerstagabend beim Stadtentwicklungsausschuss bekam der Vorschlag nun einstimmig grünes Licht bei einer Enthaltung. Final entscheiden wird der Rat bei seiner Sitzung am 22. September.

 

Laut gültiger Landesverordnung muss aktuell für jede Wohneinheit ein Stellplatz nachgewiesen werden. In engen Wohngebieten mit vielen Neubauprojekten, zum Beispiel Oberbantenberg, hatten solche Regelungen die Verkehrsdichte erhöht. Deshalb möchte die Verwaltung – und auch die Politik – an den Reglern drehen.

 

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Laut den Stellplatzrichtzahlen im Satzungsentwurf wären bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen zwei Stellplätze bei einer beziehungsweise drei Stellplätze bei zwei Wohnungen nachzuweisen. Bei Wohnungen in Mehrfamilienhäusern sollen es dann 1,5 Stellplätze je Wohneinheit sein. Weitere Angaben finden sich bei den Richtzahlen zum Beispiel für neue Büro – und Verwaltungsgebäude, Läden oder auch Versammlungsstätten – stets werden auch Fahrradstellplätze mitgedacht. Die Satzung orientiert sich an der Landesverordnung und dem Leitfaden des „Zukunftsnetzes Mobilität NRW“. Dieser wurde in Workshops von unter anderem von Städtetag sowie dem Städte- und Gemeindebund erarbeitet.

 

Durch die eigene Satzung setzt die Stadt Wiehl darauf, lokale Gegebenheiten angemessener berücksichtigen zu können, als dies durch die allgemeine Landesverordnung möglich war. Bereits im April war der Satzungsentwurf der Politik vorgestellt worden. Diskutiert wurde damals unter anderem kontrovers die Pflicht zur Herstellung versickerungsfähiger Stellplätze. Diese Pflicht ist inzwischen aus der Satzung verschwunden, da bereits durch die Entwässerungssatzung der Stadt ein Anreiz zur Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster bestehe.

 

Bei der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss gab es noch zwei CDU-Änderungsanträge, über die das Gremium entschieden hat. Diese hatte Thomas Noss eingebracht. So regten die Christdemokraten an, einen Passus zu ändern, bei dem es um die Verringerung der Anzahl der notwendigen Autostellplätze geht. Wenn die Anzahl der herzustellenden notwendigen Parkmöglichkeiten in einem offensichtlichen Missverhältnis zum tatsächlichen Bedarf stehe, sollten laut CDU die tatsächlichen Voraussetzungen in der jeweiligen Ortschaft – von der Erschließungssituation bis zur Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel – zur Prüfung herangezogen werden. Dieser Vorschlag wurde mehrheitlich angenommen.

 

Abgelehnt wurde der Vorschlag, dass bei Wohnungen bis 50 Quadratmeter nur ein Stellplatz nachgewiesen werden muss. „50 Quadratmeter ist eine Standardgröße für einen Zwei-Personen-Haushalt, da sind oft auch zwei Pkw vorhanden, weil wir hier im ländlichen Raum darauf angewiesen sind“, sagte Dominik Seitz (FDP).

 

Aus dem Ausschuss

 

Zwei Themen auf einmal sollen mit einer Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Bomig-Nord“ erledigt werden. Im Norden des Gewerbegebiets betreibt die Stadt aktuell noch einen Löschwasserteich, bei dem in der Vergangenheit Probleme wie Leckagen auftraten. Deshalb soll der Teich nun mit einem platzsparenden Tiefenbehälter, der in die Erde eingelassen wird, ersetzt werden. Den freiwerdenden gewerblichen Bauplatz möchte die Stadt für den eigenen Bauhof nutzen, der schon länger auf der Suche nach geeigneten Lagerflächen für Geräte und Materialien sei. Mit der B-Plan-Änderung solle schonmal die Voraussetzung für den Bau einer Lagerhalle geschaffen werden. Der Ausschuss stimmte dem Aufstellungsbeschluss zu.

 

Der Mobilitätsmanager Daniel Schenk hat einen Überblick über die Umsetzung des schulischen Mobilitätsmanagements gegeben, sprich jenen Maßnahmen, die für sichere Schulwege in Wiehl, Drabenderhöhe, Bielstein und Oberwiehl sorgen sollen. Grundlage für das Konzept bildeten Elternbefragungen und Vor-Ort-Prüfungen. Von 164 Einzelmaßnahmen seien 100 inzwischen erledigt. Unter anderem wurden Hol- und Bringzonen eingerichtet, zusätzliche Querungen geschaffen, Geschwindigkeitsvorgaben runtergesetzt oder bessere Sichtachsen geschaffen. 16 Maßnahmen seien aktuell in Bearbeitung, 19 noch nicht gestartet und 29 seien vertagt. Letzteres hinge vor allem mit geplanten Baumaßnahmen im Wiehler Zentrum und Oberwiehl zusammen.

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