POLITIK

Straßenbaubeiträge: Die Ausnahme von der Regel

lw; 27.09.2023, 11:45 Uhr
WERBUNG
Foto: Lars Weber --- Die Bahnhofstraße Ost ist seit der Umgestaltung Einbahnstraße, außerdem wurde sie verbreitert und hat einen Radweg.
POLITIK

Straßenbaubeiträge: Die Ausnahme von der Regel

  • 0
lw; 27.09.2023, 11:45 Uhr
Waldbröl – Die Anliegerkosten für die Neugestaltung der Bahnhofstraße Ost wären ungleich verteilt, wenn die üblichen Kriterien zugrunde gelegt werden – Sonderfall bekommt eigene Satzung.

Von Lars Weber

 

Die Bahnhofstraße Ost in Waldbröl - vom Kreisverkehr Friedenstraße bis zur Kaiserstraße – ist zwischen November 2017 und Juni 2019 umgestaltet worden. Unter anderem ist die Straße seitdem Einbahnstraße, hat eine breitere Fahrbahn und zudem einen Radweg. Diese Maßnahme stellt beitragsrechtlich sowohl eine Erneuerung als auch eine Verbesserung dar, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Waldbröl Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben sind. Ganz so einfach stellt sich der Fall bei der Bahnhofstraße Ost aber nicht dar, sodass die Stadtverwaltung nun extra für die Maßnahme eine eigene Satzung beschließen möchte, was Mehrkosten für die Stadt von 120.000 Euro bedeuten wird. Der Bauausschuss hat am Dienstag dafür grünes Licht gegeben.

 

Einfacher hätten es Stadt und Anlieger haben können, wenn die Maßnahme erst nach dem 1. Januar 2018 beschlossen und begonnen worden wäre. Dann wäre eine Förderung über 100 Prozent möglich gewesen, und die Rechenspiele und die juristische Beratung, die die Stadtverwaltung extra dafür in Anspruch genommen hat, hätte man sich sparen können. Der Beschluss über das Bauprogramm, in Rahmen dessen auch die Bahnhofstraße Ost auftauchte, erfolgte aber bereits im April 2016.

 

WERBUNG

Der Hintergrund des Problems: Der Leitgedanke des Beitragsrechts ist eine gerechte Aufteilung der Straßenbaukosten auf die erschlossenen Anlieger der betroffenen Straße. Bei der Bahnhofstraße Ost kommt es zu dem Sonderfall, dass es sich – vereinfacht gesagt – zwar um ein großes Abrechnungsgebiet handelt, aber nur eine geringe Zahl an Anliegern tatsächlich beitragspflichtig ist, weil sie auch tatsächlich von der Bahnhofstraße erschlossen sind. Hingegen gelten die meisten Flurstücke zur Hanglage hin aufgrund der steilen Topografie als nicht erschlossen, da kein sicheres Betreten der Grundstücke von der Bahnhofstraße Ost aus möglich ist. Zudem gilt das gesamte, im Eigentum der Marktstadt Waldbröl befindliche, Bahnhofsgelände ebenfalls als nicht erschlossen, da es als Schienenweg einen eigenen Verkehrsweg darstellt und zu diesem Zwecke noch gewidmet ist.

 

Der Anteil der beitragspflichtigen Grundstücke beträgt aus diesen Gründen gerade mal rund ein Drittel der Fläche des Abrechnungsgebiets. Die hinzugezogene Kanzlei bezeichnet dies als „beitragsrechtliche Atypik“. Von einer gerechten Verteilung könne nicht mehr ausgegangen werden. Sprich: Zu wenige Anlieger müssten die Kosten auf ihren Schultern verteilen, es wäre ungerecht.

 

Deshalb möchte die Stadt nun eingreifen, um die Beiträge durch den Erlass einer Satzung zu vermindern. Rund 250.000 Euro beitragsfähige Kosten gebe es insgesamt, rechnete Fachbereichsleiter Jan Kiefer vor. Nach ausführlicher Betrachtung und Bewertung aller Kriterien habe sich die Stadt für eine Minderung um 50 v.H. entschieden, was bei der Verwaltung zu Mehrkosten von 120.000 Euro führen wird. „Der Rest ist den Anliegern zumutbar“, so Kiefer. Er stellte klar, dass die Beitragssatzung nur für diesen einen Sonderfall gelten werde.

 

Die Ausschussmitglieder empfohlen dem Rat einstimmig, diese Satzung zu beschließen. Frank Marmor (SPD) enthielt sich seiner Stimme, nachdem Kiefer ihm noch einmal bestätigte, dass in gewisser Weise die restlichen Bürger Waldbröls für ein paar wenige Anlieger die Kosten für Straße mittrügen. Die Satzung steht schon heute Abend bei der Sitzung des Rats auf der Tagesordnung.

 

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG