POLITIK
Rettungsdienstgebühren: Fast 19 Millionen Euro Ausfälle in sechs Monaten
Oberberg – Seit dem Sommer rechnet der Kreis aufgrund des Streits mit den Krankenkassen nicht mehr ab – Kredite sichern Liquidität – Belastung der Bürger soll weiter vermieden werden.
Von Lars Weber
Der Gebührenstreit zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen über die Auswirkungen der sogenannten Fehlfahrten ist weiterhin nicht beigelegt worden. Darüber hat Stefan Heße, Kämmerer und Allgemeiner Vertreter des Landrats, im Gesundheitsausschuss informiert. Im Juni vergangenen Jahres hatte der Kreistag eine neue Gebührenordnung beschlossen, die Krankenkassen wiederum hatten mit Wirkung zum 1. Juli eine eigene Gebühr festgesetzt, die unter der oberbergischen Rechnung liegt. Seitdem rechne der Kreis aufgrund der unklaren Lage nicht mehr ab. Die Situation bleibt zerfahren.
Zur Erinnerung: Ein Knackpunkt der Auseinandersetzung ist die Definition der Fehlfahrten. Laut Meinung des Oberbergischen Kreises – und auch anderen Trägern von Rettungsdiensten in NRW und darüber hinaus – ist diese im Sozialgesetzbuch veraltet. Denn eine Fehlfahrt liegt nach aktuellen Richtlinien stets dann vor, wenn ein Krankenwagen gerufen wird, dann aber ein Transport zum Krankenhaus nicht erfolgt. Dabei gibt es unterschiedlichste Gründe, warum der Rettungsdienst gerufen wird und ein Transport eines Patienten dann aber doch nicht passiert – zum Beispiel, weil es ihm besser geht, oder auch, weil er verstorben ist. Man sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Wann es im Bund aber eine Entscheidung gibt, ist weiterhin unklar.
Der Kreis hat daher die Entscheidung getroffen, seit Juli nicht mehr abzurechnen, weil er vermeiden möchte, die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. Dazu wäre er laut eines Rechtsgutachtens nämlich verpflichtet (OA berichtete). Es wird also auf Zeit gespielt. Die finanzielle Folge: Mit Blick auf den Gebührenhaushalt ergeben sich laut Heße hohe Defizite. Von Juli bis Dezember 2025 handelt es sich allein um 18,77 Millionen Euro, der Anteil an Fehlfahrten mache etwa drei Millionen Euro aus. Die Liquidität werde mit Kassenkrediten aufrechterhalten. Da die Verjährungsfrist bei vier Jahren liege, gehe dadurch nichts verloren.
Land arbeitet an Lösung
Zwischenzeitlich haben sich laut OBK das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) in die Auseinandersetzungen eingeschaltet und versuchten, ihrerseits Lösungen zu finden. Heße sagte, dass bis Ostern „etwas Greifbares“ auf dem Tisch liegen solle. Die Einschätzungen seien unterschiedlich. Während das MAGS die Träger des Rettungsdienstes zwischenzeitlich ausdrücklich und auch schriftlich gebeten habe, Bürger nicht in Anspruch zu nehmen, vertritt das MHKBD bislang lediglich mündlich die Auffassung, dass eine Inanspruchnahme der Bürger nicht vermeidbar sein wird.
Für Verunsicherung sorge ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, das die Situation der Krankenkassen „bedauerlicherweise“ zu stützen scheine. Gesundheitsdezernent Ralf Schmallenbach hält den Fall allerdings nicht für übertragbar auf die Situation in NRW, unter anderem, da er sich nicht mit der Rolle von Fehlfahrten im Generellen auseinandergesetzt habe. Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht.
Weitere Experten habe sich derweil der Oberbergische Kreis ins Boot geholt, um die Gebührenfrage zu klären. Es ginge darum, die Kosten in der Gebührenkalkulation so darzustellen, damit sie von den Krankenkassen akzeptiert werden. Inzwischen liege ein „Arbeitsentwurf“ einer überarbeiteten Kalkulation vor, der aktuell juristisch vom Kreis geprüft werde. „Wir hoffen, damit weiterzukommen.“ Das ultimative Ziel bleibe, Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Kreisgesundheitsdezernent Schmallenbach fürchtet andernfalls, dass die Oberberger nicht mehr zum Hörer greifen werden, selbst wenn ein Notfall vorliegt.
Werde sich nicht geeinigt, komme eine „Riesenarbeit“ auf den Kreis zu, der sich dann voraussichtlich mit Mahnungen und Stundungen beschäftigen müsse. Ausschussvorsitzender Wolfgang Brelöhr (SPD) – bis zu seinem Ruhestand selbst bei einer Krankenkasse beschäftigt - ergänzte, dass auch die Arbeit für die Kassen ausufern werde, falls keine Einigung gefunden werde.
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