POLITIK

Offener Ganztag: Ein Rechtsanspruch mit Folgen

ch; 07.10.2021, 15:13 Uhr
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Offener Ganztag: Ein Rechtsanspruch mit Folgen

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ch; 07.10.2021, 15:13 Uhr
Waldbröl – Ab 2026 müssen Kommunen ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Grundschulkinder nach dem Unterricht vorhalten – Noch ist dies freiwillig - Stadt Waldbröl möchte frühzeitig die Weichen stellen.

Seit August 2013 gilt in Nordrhein-Westfalen ein Rechtsanspruch für Eltern auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder zwischen einem und drei Jahren. Die Regelung stellte damals die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Nun rollt die nächste einschneidende Veränderung auf die Kommunen zu, denn die Bundesregierung hat vor einem Monat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter auf den Weg gebracht (Hier gibt es weitere Informationen). Dieser soll ab dem Schuljahr 2026/27 gelten und schrittweise umgesetzt werden. Für die Waldbröler FDP-Fraktion Grund genug, bei der Verwaltung nachzufragen, was auf die Marktstadt zukommt. Diese antwortete bei der gestrigen Ratssitzung in der Aula des Hollenberg-Gymnasiums.

 

Fachbereichsleiter Ulrich Domke erklärte den bislang angestrebten Fahrplan von Bund und Ländern. Demnach soll der Rechtsanspruch zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe gelten und in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Damit hätte ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit werde auf diesen Anspruch angerechnet. „Eine Pflicht für die Eltern, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.“

 

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Welche Folgen der Rechtsanspruch für Waldbröl hat, dies wird auf die Inanspruchnahme des Angebots der Eltern ankommen. Darum wird auch eine Umfrage unter den Eltern angestrebt, um darauf vorbereitet zu sein. Es sei aber wahrscheinlich, dass mehr Raum geschaffen werden müsse. „Das bedeutet: Umbau, Anbau, Neubau oder Anmietung von Räumlichkeiten. Anschaffungen von Einrichtungen und weitere Flächen für Spielgeräte.“ Und wer soll das bezahlen? Bund und Land würden dafür Fördermittel zur Verfügung stellen, die Kriterien seien aber noch nicht ausformuliert. „Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre kann mit einem Eigenanteil von zehn bis zu 30 Prozent gerechnet werden.“ Hinzu kommen noch Folgekosten beim Betrieb.

 

An allen drei Grundschulen Waldbröls gibt es jeweils bereits ein OGS-Angebot, das die Stadt freiwillig anbietet. An der GGS Wiedenhof stehen 82 Plätze, an GGS Isengarten 54 Plätze und an der GGS Hermesdorf 39 Plätze zur Verfügung. Mehr Plätze können aufgrund der baulichen Situation nicht vergeben werden. Stand jetzt sind lediglich die Kapazitäten in Hermesdorf mit 37 belegten Plätzen nicht ganz ausgelastet. Bei der OGS Wiedenhof und Isengarten gibt es stattdessen zum ersten Mal eine Warteliste. Die Nachfrage steige also. Allerdings zeigten Erfahrungen, dass Eltern ihre Kinder doch wieder abmeldeten, sodass Domke davon ausgeht, dass Kinder von der Warteliste nachrücken können.  

 

Das Thema möchte die Verwaltung jedenfalls fest im Blick behalten. Deshalb soll es bei der nächsten Schulentwicklungsplanung 2023 mit aufgenommen werden.

 

Aus dem Rat

 

Die Stadt Waldbröl möchte künftig ihre Kreisverkehre von Dritten gestalten und pflegen lassen, um dem Bauhof Arbeit abzunehmen, Haushaltskosten zu sparen und das Erscheinungsbild der Kreisel aufzuwerten. Ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion erhielt bei der Ratssitzung einhellige Zustimmung. Die genauen Modalitäten wie das Ausschreibeverfahren oder die Laufzeit des Vertrags sollen in den jeweiligen Ausschüssen geklärt werden. Denkbar sei, dass sich Waldbröler Firmen, Einzelhändler, aber auch Bürger meldeten, um sich zu bewerben und an der Gestaltung der Kreisverkehre mitzuwirken. „In anderen Kommunen ist dies schon jahrelang gelebte Praxis. Und es funktioniert“, sagte CDU-Fraktionschef Martin Wagner.

 

[Foto: Lars Weber --- Der Teil der Nümbrechter Straße vom Kreisel bis zur Kaiserstraße wurde 2016/2017 neu gemacht.]

 

Die Anwohner im südlichen Teil der Nümbrechter Straße (vom Kreisverkehr an der Einmündung zur Vennstraße bis zur Einmündung Kaiserstraße) werden zur Kasse gebeten. Nachdem die Straße 2016/2017 nach 46 Jahren erneuert werden musste und auch die Straßenführung geändert wird, sind laut Straßenbaubeitragssatzung und dem Kommunalabgabengesetz Anliegerbeiträge fällig, die der Rat gestern einstimmig beschloss. Die Verwaltung zahlt demnach 90 Prozent der Kosten für die Fahrbahn und 50 Prozent für die Gehwege. Für den Rest kommen die Anlieger auf. Der Gesamtbetrag liegt bei 7,6621 Euro pro Quadratmeter, von denen es insgesamt 9.121 gibt. Es müssen also knapp 70.000 Euro aufgeteilt werden.

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