POLITIK

Kein Lärmschutzwall, aber vielleicht Tempo 50

lw; 14.10.2026, 19:00 Uhr
Symbolfoto: Karsten Paulick auf Pixabay
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Kein Lärmschutzwall, aber vielleicht Tempo 50

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lw; 14.10.2026, 19:00 Uhr
Wiehl – Umweltausschuss wurde über das Thema Lärmschutz an der L 336 bei Oberwiehl informiert – Auch auf der Ortsumgehung von Bielstein prüfte der Landesbetrieb Straßen die Situation.

Von Lars Weber

 

Das Tempo auf der Landstraße 336 bei Oberwiehl könnte bald von Tempo 70 auf Tempo 50 reduziert werden. Darüber hat die Stadtverwaltung bei der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung informiert. Ausgangspunkt für die Überprüfung der Lärmschutzsituation vor Ort war ein Antrag der UWG-Fraktion, der bereits stolze sechs Jahre auf dem Buckel hat. Um Lärmschutz und die Sicherheit von Fahrradfahrern ging es darüber hinaus bei einem Bürgerantrag, der ursächlich für die Überprüfung der Situation entlang der L 321 als Ortsumgehung von Bielstein war. Dort ist aber mit keinen Veränderungen zu rechnen.

 

Vor sechs Jahren hatte die UWG-Fraktion ursprünglich beantragt, entlang der L 336 eine Lärmschutzwand zu errichten beziehungsweise den bestehenden Lärmschutzwall wiederherzustellen. Dabei ging es um einen Bereich kurz hinter der Einmündung zur Oberwiehler Straße. Der vorhandene Lärmschutzwall sei damals abgesackt und hätte keine Schutzwirkung mehr – außerdem decke der Wall ohnehin nicht den gesamten Straßenabschnitt ab. Dies wurde von einer Untersuchung des Tiefbauamts vor Ort Ende 2020 auch bestätigt.

 

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Straßen.NRW führte daraufhin im Bereich der L 336 zwischen der Oberwiehler Straße und der Kampstraße eine schalltechnische Untersuchung durch. Untersucht wurden dazu auch Adressen der Straßen Brinkengarten, Im Kamp, Im Krahnoechel und Nümbrechter Straße. Das Ergebnis: An mehreren Gebäuden entlang der L 336 wurden Überschreitungen der maßgeblichen Auslösewerte festgestellt. In einen neuen Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand möchte der Landesbetrieb aber trotzdem nicht investieren. Dies komme an dieser Stelle derzeit nicht in Betracht. Die Begründung: „Passive Lärmschutzmaßnahmen sind an den betroffenen Gebäuden nach den geltenden Vorgaben wirtschaftlicher umzusetzen.“

 

In diesem Zusammenhang weist der Landesbetrieb auf eine mögliche Bezuschussung für die Kosten passiver Lärmschutzmaßnahmen hin, zum Beispiel für den Einbau von Schallschutzfenstern. Bis zu 80 Prozent könnten Eigentümer direkt per formlosen Antrag an den Landesbetrieb Straßen.NRW beantragen. Allerdings ist diese Option beschränkt auf jene Bürger, „bei denen in der Lärmuntersuchung Überschreitungen der Auslösewerte festgestellt wurden und die bereits vor dem Inkrafttreten des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 1. April 1974 Eigentümer des Hauses waren, beziehungsweise danach geerbt haben“. Die entsprechenden Eigentümer würden in Kürze über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Beantragung informiert.

 

Zusätzlich zu dieser Option setzt die Stadt nun auf die Gespräche mit dem Landesbetrieb für eine Temporeduzierung, wie Ordnungsamtsleiterin Kathrin Kautz sagte, ohne Versprechungen zu machen. Bei der schalltechnischen Untersuchung wurden die Unterschiede in der Lärmbelästigung für beide Tempobegrenzungen bereits analysiert – und gezeigt, dass sich eine Reduzierung positiv auswirken würde.

 

Hans-Peter Stinner (UWG) freute sich, dass sich jetzt – wenn auch sehr spät – etwas tut. „Das ist eine gute Sache.“ Stinner würdigte in dieser Sache das damalige Engagement der verstorbenen UWG-Mitglieder Thomas Gaisbauer und Uwe Rothstein.

 

Auf der L 321 wird nichts verändert
 

Die Lärmbelastung und die Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer überprüft hat der Landesbetrieb auch entlang der Ortsumfahrung (L 321) in Bielstein zwischen den Einmündungen zur Bielsteiner  Straße. Der Bürgerantrag dafür ging im April ein – in diesem Jahr, wohlgemerkt. Darin wurde angeregt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund des Lärms und der Verkehrssicherung für Radfahrer von 100 auf Tempo 70 zu senken. Die lärmtechnische Untersuchung zeigte aber keine Überschreitung der Grenzwerte. Zudem zeigte eine Geschwindigkeitsmessung, dass die ermittelte V85 – also die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der Fahrzeuge nicht überschritten wird – bei 88 km/h liegt. Die meisten Autos und Lkw sind also nicht einmal mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit unterwegs.

 

Als Belastung sieht Straßen.NRW die zahlreichen Schwertransporte in der Nacht, die aufgrund der eingeschränkten Nutzung über die L 321 geführt werden, vor allem ob ihres Gewichts. Für den Radverkehr wird die sichere Fahrt durch den Ort empfohlen. Konkrete Erkenntnisse über eine besondere Unfall- oder Gefahrenlage für Radfahrer auf dem betreffenden Streckenabschnitt der Landstraße liege nicht vor. Das Fazit: Alles bleibt so, wie es ist.

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