POLITIK

IG Metall: Vorläufiger Tarifabschluss wegen Corona-Krise

Red; 20.03.2020, 12:55 Uhr
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IG Metall: Vorläufiger Tarifabschluss wegen Corona-Krise

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Red; 20.03.2020, 12:55 Uhr
Oberberg – Arbeitgeber und Gewerkschaft einigen sich auf kurzfristiges Notpaket - Werner Kusel, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Oberberg: „In dieser hochdynamischen Zeit war es wichtig, schnelle, klare und einfache Lösungen für die Menschen zu schaffen.“

Die IG Metall und die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie haben die diesjährige Tarifrunde aufgrund der Corona-Krise vorläufig abgeschlossen. „In dieser hochdynamischen Zeit war es wichtig, schnelle, klare und einfache Lösungen für die Menschen zu schaffen. Hier haben wir uns handlungsfähig gezeigt. Jetzt steht fest: Es gibt Beschäftigungssicherung, Entgeltsicherheit und gute Kinderbetreuungsmöglichkeiten“, sagt Werner Kusel, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Oberberg. Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich zudem, nach Abklingen der Pandemie die Tarifgespräche zu den in der Tarifrunde 2020 aufgeworfenen Fragen fortzusetzen.

 

Kusel weiter: „Niemand weiß zurzeit, wie lange und in welchem Ausmaß die Corona-Pandemie die gewohnten Formen des Miteinanderlebens und -arbeitens noch beinträchtigen wird. Die Verunsicherung bei vielen Beschäftigten ist groß. Überforderungen in finanzieller Hinsicht als auch in der Organisation des Alltags drohen. Uns war es wichtig, den Menschen auch in schwierigsten Zeiten Sicherheiten durch gute und passgenaue Lösungen zu geben. Das ist uns gelungen.“

 

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Aktuell verhandeln die Betriebsräte in rund der Hälfte der 100 von der IG Metall Gummersbach betreuten Betriebe über die Einführung von Kurzarbeit, „In fünf Betrieben werden wir in den kommenden zwei Wochen den ‚Shutdown‘ haben. Bei den Automobilzulieferern reißen derzeit die Bestellungen durch die OEMs in den kommenden Tagen komplett ab.“ Für die Arbeitnehmer bedeute dies Einkommensverluste von bis zu 40 Prozent des Nettoentgeltes. „Es sind jetzt im Verhandlungsergebnis Regelungen gefunden worden, die Arbeitsplätze sichern, finanzielle Einbußen bei Kurzarbeit minimieren und Möglichkeiten bieten, sich besser um Kinderbetreuung kümmern zu können.“

 

[Archivbild: Lars Weber --- Werner Kusel.]

 

Der Tarifvertrag „Zukunft in Arbeit“ habe in der Krise 2009/2010 dafür gesorgt, dass Entlassungen vermieden werden konnten. Er wird laut Kusel reaktiviert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Um die Einführung von Kurzarbeit zu erleichtern, können in der Laufzeit des Tarifvertrages die Sonderzahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezwölftelt und dem monatlichen Einkommen hinzugerechnet werden. Dadurch erhöht sich das monatliche Kurzarbeitergeld. Dafür erhalten die Beschäftigten einen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

 

Der „Solidartarifvertrag 2020“ ergänzt die Regelungen des Tarifvertrages „Zukunft in Arbeit 2020“: So soll zur Verminderung sozialer Härten insbesondere bei Kurzarbeit in jedem Betrieb ein Solidartopf eingerichtet werden. „Der Betrag, der in diesen Topf eingezahlt wird, errechnet sich aus der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb multipliziert mit 350 Euro. Die konkreten Aufzahlungsmodalitäten werden in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Nicht verwendete Mittel des Solidartopfes werden an die zum Stichtag 1. Dezember 2020 im Betrieb Beschäftigten zu gleichen Teilen ausgezahlt“, erläutert der 1. Bevollmächtigte.

 

Bei Kinderbetreuungsengpässen im Zuge der Schul- und Kitaschließungen wird die Möglichkeit, acht freie Tage statt des tariflichen Zusatzgeldes zu nehmen, auf Eltern von Kindern bis zur Vollendung des wölften Lebensjahres erweitert. Zusätzlich erhalten Beschäftigte im Jahr 2020 für die Betreuung von Kindern mindestens fünf freie Tagen ohne Anrechnung auf den Urlaub unter Weiterzahlung des Entgeltes.

 

„Dieser Tarifvertrag gilt leider nur für die tarifgebundenen Betriebe der Metall- und Elektroindustrie in Oberberg“, betont Kusel. „Die Unternehmen die sich noch nicht der Tarifbindung angeschlossen haben, oder schlimmer noch, sich in dieser Verantwortung durch den Austritt aus dem Arbeitgeberverband entzogen haben, sollten sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden und ihren Beschäftigten nicht den Zugang zu diesen Tarifregelungen verweigern.“

 

In Betrieben mit Betriebsrat wird die Kurzarbeit über eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt. In allen Betrieben ohne Betriebsrat muss der Arbeitgeber die persönliche Zustimmung des einzelnen Mitarbeiters einholen. „Wir erleben aktuell, wie hier einige Arbeitgeber, die Risiken vollkommen auf die einzelnen Beschäftigten abwälzen. Nach dem Motto: ‚Entweder du unterschreibst oder du fliegst‘“, berichtet Kusel.

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